Sonntag, 8. September 2024
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Der Bock als Gärtner: Wie das Verfassungsgericht die Bürger missachtet

Der Bock als Gärtner: Wie das Verfassungsgericht die Bürger missachtet

Symbol der Volks- und Bürgerferne: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Foto:Imago)

Die Ampelunionsparteien wollen das Grundgesetz (GG) ändern, um das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vor zukünftigen parlamentarischen Mehrheiten zu schützen. Wenn die herrschenden Politiker das Vertrauen in das Volk verlieren, können sie nicht einfach das Volk auflösen und sich ein neues wählen. Also suchen sie zu verhindern, dass das Volk andere Politiker wählt. Jede einmal errungene Machtposition wird mit Klauen und Zähnen verteiligt. Es geht Politikern nicht um das Recht, sondern um die Macht. Und das BVerfG ist ein politisch besetztes Gericht, ausschließlich besetzt mit Kandidaten der Ampelunionsparteien. Dabei soll es wohl bleiben.

Artikel 20, Absatz 2 GG regelt aber den Grundsatz der Volkssouveränität, wonach alle Macht vom Volke ausgeht. Sie wird in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Mit Artikel 94, Absatz 2 GG in der (derzeit noch) gültigen Fassung hat das GG dem Gesetzgeber erlaubt, das BVerfG mit einfacher Mehrheit zur Ausübung eines Teils der Gesetzgebung zu ermächtigen. Diese Regelung ist gerade noch mit Artikel 20, Absatz 2 GG vereinbar, weil das Ermächtigungsgesetz jederzeit mit einfacher Mehrheit wieder geändert werden kann. Es ist aber bereits grenzwertig, denn nach dem in Artikel 20, Absatz 3 GG festgeschriebenen Grundsatz der Gewaltenteilung und auch nach Artikel 97, Absatz 1 GG sind die Gerichte an Gesetz und Recht gebunden.

Volkssouveränität und Gewaltenteilung

Wenn ein Gericht die Gesetze selbst schaffen könnte, an die es später gebunden ist, wäre dies ein elementarer Verstoß gegen rechtstaatliche Grundsätze. Andererseits wird aber in vielen Gesetzen die Regierung ermächtigt, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Deshalb muss Artikel 94, Absatz 2 GG in der noch gültigen Fassung als eben noch mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung vereinbar eingeschätzt werden.

In einem gemeinsamen Positionspapier der Bundestagsfraktionen der Ampelunion als Anlage zu einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums (BMJ) vom 23. Juli 2024 wurden unter anderem die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie des Gerichts als im GG zu verankernde Rechte des BVerfG genannt. Nach Artikel 79, Absatz 3 GG ist „eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche … die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, .. unzulässig.“ Es ist also zu prüfen, ob mit der geplanten Änderung die Grundsätze aus Artikel 20, Absatz 2 und 3 GG (Volkssouveränität und Gewaltenteilung) berührt werden. Es ist nicht erforderlich, dass sie wirklich verletzt werden; eine Berührung genügt – wie beim Handspiel im Fussball. Um das zu beurteilen, muss natürlich ein konkreter Text abgewartet werden. Es können aber schon jetzt folgende Punkte identifiziert werden, bei denen die Berührung der Verfassungsgrundsätze der Volkssouveränität und Gewaltenteilung offensichtlich ist.

Ein Ermächtigungsgesetz muss aufgehoben werden können

Ein Ermächtigungsgesetz ist nur dann mit der Gewaltenteilung vereinbar, wenn das Parlament die Ermächtigung jederzeit zurücknehmen kann. Würde beispielsweise eine Regierung ihre Mehrheit im Parlament verlieren, die Mehrheit würde eine Änderung der Einkommensteuerdurchführungsverordnung verlangen und die Regierung würde das ablehnen, könnte die Mehrheit der Abgeordneten die Verordnungsermächtigung im Einkommensteuergesetz streichen und so der gesamten Verordnung die Existenzgrundlage entziehen. Am Anschluss müsste dann der unstrittige Teil der bisherigen Verordnung in ein Einkommensteuerdurchführungsgesetz überführt werden. Mit dieser Machverteilung sollte eine mögliche Minderheitsregierung dann besser den Wünschen der Parlamentsmehrheit nachkommen und die Verordnung selbst ändern, auch gegen die eigene Überzeugung.

Hätte die Bundesregierung hingegen eine verfassungsmäßige Regelungskompetenz für den Erlass steuerlicher Durchführungsverordnungen, wären die Karten anders verteilt. Dann könnte eine Minderheitsregierung sogar versuchen, steuerliche Regelungen vermehrt in die Durchführungsverordnungen zu verlagern und so das Recht des Parlaments zum Erlass der Steuergesetze zu umgehen.

Nur per Volksabstimmung!

Bei der Gesetzeskraft der BVerfG-Urteile ist das ähnlich: Würde das Gericht seine Rechte missbrauchen, könnte das Parlament sie ihm wieder entziehen. Das gleiche gilt, wenn vor einer Wahl nur eine Minderheit im Parlament glaubt, dass das Gericht seine Rechte missbrauchen würde, und nach der Wahl diese Minderheit die Mehrheit hätte. Es ginge nach Artikel 20, Absatz 2 GG nicht darum, wer objektiv Recht hätte; das Volk hat immer Recht! Die geplante Verfassungsänderung hat das erklärte Ziel, zukünftigen parlamentarischen Mehrheiten diese Möglichkeit zu nehmen. Das wäre aber ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Volkssouveränität; also viel mehr als eine bloße Berührung. Die Machtzentren von heute dürfen sich nicht davor schützen, dass sich in Zukunft die Machtverhältnisse ändern können!

Aus diesen Überlegungen ergibt sich, dass eine Verfassungsänderung, die die Kompetenzen zwischen Exekutive (Regierung), Legislative (Parlament) und Judikative (Gerichte) ändert, die Verfassungsgrundsätze der Volkssouveränität und Gewaltenteilung immer berührt – und damit nach Artikel 79, Absatz 3 GG unzulässig ist. Ob es sich um eine sinnvolle oder übergriffige Änderung handelt, ist unerheblich. Solche Änderungen sind nur nach Artikel 146 GG zulässig, und zwar im Rahmen einer Volksabstimmung über eine gesamtdeutsche Verfassung.

Braucht das BVerfG mehr Schutz?

Eine zweite Frage ist, ob das BVerfG überhaupt einen verstärkten Schutz braucht. Nach dem Konzept der Gewaltenteilung soll das Parlament die Regierung kontrollieren und unabhängige Gerichte sollen die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. In der Realität kontrollieren aber die die Regierungen die Parlamente, und die Gerichte schützen den Staat vor seinen Bürgern. Spätestens seit Corona ist dies offensichtlich.

Ein weiteres Indiz für den Verdacht, dass das BVerfG seine Aufgabe im Rahmen der Gewaltenteilung nicht erfüllt, ist die extrem niedrige Erfolgsquote von Verfassungsbeschwerden. „Insgesamt hat das BVerfG im Jahr 2021 5.352 Eingänge verzeichnet, wovon 95 Prozent Verfassungsbeschwerden waren. … 67 Verfassungsbeschwerden waren erfolgreich. Die Erfolgsquote lag damit bei 1,29 Prozent. … In nur 4,2 Prozent der Kammerentscheidungen erhielten Beschwerdeführer eine Begründung. In 79,4 Prozent wurde von einer Begründung gänzlich abgesehen. In weiteren 16,4 Prozent der Fälle gab es ausschließlich eine Tenorbegründung“ (siehe hier). Der Verfasser dieses Beitrags kennt den Rechtssatz “iudex non calculat” (“Der Richter rechnet nicht“, im Sinne von: gerichtliche Entscheidungen lassen sich nicht mathematisch exakt ableiten). Als Ökonom sind ihm die Fachgebiete der Mathematik und Statistik aber näher als den Juristen.

Vorurteil gegenüber dem gemeinen Volk

Das gilt auch für den nach dem italienischen Ökonomen Vilfredo Pareto benannten Pareto-Effekt. Nach dessen Beobachtungen wäre eine Ablehnungsquote von 80 Prozent plausibel. 98,71 Prozent Ablehnungen können aber nicht mehr auf einer schlechten Argumentation aller dieser Beschwerdeführer beruhen. Diese Zahl deutet nach den Erkenntnissen der Statistiker also sehr stark auf sachfremde Gründe für die Zurückweisung von Verfassungsbeschwerden hin.

Bei einer Normalität nach Pareto wären möglicherweise 80 Prozent der Verfassungsbeschwerden unbegründet. Diese bereits hohe Quote kann eine Erwartungshaltung entstehen lassen, dass wohl auch die nächste zu prüfende Verfassungsbeschwerde unbegründet sei. Es entsteht unwillkürlich eine sich ständig verstärkende Erwartungshaltung, dass die Eingaben nicht-prominenter Normalbürger keine Substanz haben können. Dadurch bildet sich langsam ein Vorurteil gegenüber dem gemeinen Volk heraus. Aber auch ein schwer vermeidbares Vorurteil ist eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit. Wenn nach Pareto von 20 Prozent begründeten Beschwerden ausgegangen würde und die Erfolgsquote nur bei knapp 1,3 Prozent liegt, wären neben den unbegründeten auch 93,5 Prozent der begründeten Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen worden. Das BVerfG schützt also nicht die Bürger; es verachtet sie.

Ungleichbehandlung der Normalbürger

Diese Verachtung für die Normalbürger wird auch aus einem konkreten Sachverhalt deutlich, über den beispielsweise hier informiert wird: Am 13. Juni 2023 hat der Verfasser dieses Beitrags gegen die Änderung des Bundeswahlgesetzes durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt 2023 I, Nr. 147) Verfassungsbeschwerde eingelegt. Dabei hat er – vier Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes – nicht nur die 5-Prozent-Klausel des Paragraphen 4, Absatz 2, sondern auch das Parteienmonopol des neuformulierten Paragraphen 18, Absatz 1 im Bundeswahlgesetz (BWahlG) angegriffen.

Mit Schreiben vom 23. Juni 2023 wurde ihm der Eingang bestätigt und das Aktenzeichen 2 BvR 790/23 mitgeteilt. Weitere Mitteilungen des Gerichts hat der Verfasser seither nicht erhalten. Ihm ist insbesondere nicht mitgeteilt worden, dass seine Verfassungsbeschwerde nach Paragraph 93a, Absatz 1 BVerfGG zur Entscheidung angenommen wurde. Er hat auch keine Ladung zur mündlichen Verhandlung über die Normenkontrollklagen der Bayerischen Staatsregierung (Aktenzeichen 2 BvF 1/23) von 195 Mitgliedern des Deutschen Bundestages (Aktenzeichen 2 BvF 3/23) sowie der Verfassungsbeschwerde des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ (Aktenzeichen vermutlich 2 BvR 1523/23 oder 2 BvR 1547/23) erhalten, die laut Medienberichten am 23. und 24. April 2024 stattfand.

Klare Bevorzugung

Der Verfasser hat keine Kenntnis darüber, ob vor dem Sitzungssaal gegebenenfalls die Aktenzeichen aller Verfassungsbeschwerden (2 BvR 790/23, 2 BvR 842/23, 2 BvR 1120/23, 2 BvR 1209/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23) ausgehängt wurden. Er hat ebenfalls keine Kenntnis darüber, ob den anderen Beschwerdeführern Beschlüsse nach Paragraph 93a, Absatz 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) oder Ladungen zur mündlichen Verhandlung zugestellt wurden.

Aus dem bisherigen Verfahren ist eine Bevorzugung des Vereins „Mehr Demokratie e.V.“ und eine Benachteiligung der übrigen Beschwerdeführer zu erkennen. Entweder wurde diese Beschwerde bevorzugt zur Entscheidung angenommen, während über die vier Monate zuvor eingereichte Beschwerde des Verfassers auch nach über einem Jahr noch immer nicht entschieden wurde – oder ihm wurden, anders als dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“, der Beschluss über die Annahme zur Entscheidung und die Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht zugestellt. Diese Ungleichbehandlung lässt an der Unbefangenheit der daran beteiligten beziehungsweise dafür verantwortlichen Richter zweifeln. Der Verfasser vermutet, dass der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ vier Monate nach dem Verfasser nur deshalb eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hat, um die Kritik des Verfassers und dabei besonders die Kritik am Parteienmonopol zu verdrängen.

Befangene Richter

Der Verfasser hat aus diesen Gründen am 27. Mai 2024 Befangenheitsanträge gegen die Berichterstatterin in dem Verfahren und die Vorsitzende des Zweiten Senats gestellt. Er hat auch hierzu noch keine Rückmeldung erhalten. Für die Parallelverfahren (2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvR 842/23, 2 BvR 1120/23, 2 BvR 1209/23, 2 BvR 1523/23 und 2 BvR 1547/23) kann er keine Anträge stellen; er geht aber davon aus, dass die abgelehnten Richter in den Parallelverfahren nicht unbefangen sein können, wenn für das Verfahren 2 BvR 790/23 Gründe für Zweifel an der Unbefangenheit vorliegen. Sie müssten sich in diesen Verfahren selbst für befangen erklären. Der Verfasser geht deshalb davon aus, dass die mündliche Verhandlung für alle Verfahren – nach einem Beschluss gemäß Paragraph 93a, Absatz 1 BVerfGG und einer ordnungsgemäßen Ladung der fünf wahrscheinlich nicht geladenen Normalbürger – wiederholt werden müsste.

Es sieht so aus, dass das BVerfG im Verfahren zur Wahlrechtsreform nicht nur fundamentale rechtstaatliche Grundsätze missachtet, sondern die fünf Normalbürger als solche. Wenn das Gericht aber nicht die Bürger schätzt, dann verdient es auch keinen Schutz vor den Bürgern und zukünftigen Wahlergebnissen. Es ist zu befürchten, dass es auch bei einer Entscheidung in eigener Sache bei einer Schwächung des Gesetzgebers keine Berührung der Verfassungsgrundsätze im Sinne des Artikels 79, Absatz 3 GG erkennen kann, selbst wenn sie ein Blinder sehen könnte. Der Bock wird nicht zum Gärtner gemacht; er ist bereits der Gärtner!

21 Antworten

  1. @Wie das Verfassungsgericht die Bürger missachtet
    bekanntlich bevorzugen sie den, der sie füttert – in dieser Hinsicht sind die Rotkittel schon lange aus dem Ruder gelaufen und müssen genauso ausgetauscht werden wie die Politiker der Blockpartei !
    Das wird aber noch lange dauern, denn die kleben mit Superkleber an ihrem Futtertrog – und der Zahn der Zeit arbeitet langsam.
    Auf der anderen Seite ist das Land längst tot – politisch, wirtschaftlich und sozial – es spielt also längst keine Rolle mehr.
    Hier bleibt nur eines : Popcorn raus, zurücklehnen und genießen !

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    1. Ich hatte es schon öfter erwähnt:
      Es hat den Anschein,8Und dieser verdeutlicht sich immer mehr) dass die aktuelle “Regierung” gar nicht mehr vorhat, noch einmal Wahlen zu “genehmigen”.
      Sie regieren immer unversöhnlicher und totalitärer, je weiter die Zeit voran schreitet. Sie brechen und biegen das GG,
      sprechen “Recht” nach Gutdünken und erfinden neue Gesetze, um ihre Macht zu zementieren.
      Sie agitieren und propagandieren uns ununterbrochen mit ihren Weisheiten, Beschlüssen und vor allem brachialen Handlungen. (Hausdurchsuchungen, Schutz….tztz natürlich Untersuchungshaft, willkürlichen Urteilen, Doppelmoral etc)
      Kurz: Sie benehmen sich wie Feudalherrscher! Besonders gut sieht man das bei Habäk ( Der Staat bin ich!), der augenscheinlich wirklich gerne Kanzler oder König wäre, Bärbök, die sich heimlich bestimmt auch gerne als Königin sieht, Rot´s Gebaren, KGE, Strun z-Zimmerflak, dem Langhaarigen Wehrdienstverweigerer und vielen anderen mehr.

      Ein Vorzeichen ist schon einmal die “Wiederwahl” einer Euro-Präsidentin, die einen Tag zuvor erst eine Verurteilung erhielt. Das ficht diese Frau aber nicht an. Dieser gordische Knoten ist nur noch durch die altbewährte Methode zu lösen.
      Die Frage ist, wann, nicht ob, nur muß das Elend erst noch viel schlöimmer werden.
      Und das könnte noch etwas dauern. Zeit, die wir nicht haben.

    2. erschlag die intiatoren… sie haben das gesetz hoch-kriminell gebrochen…..den staat ins unrecht und kriminelles handeln gestürzt…mord und torschlag wie in der bananenrepublik… BRD bananen republik deutschland…… §20 grundgesetz abs. 4 do guck na…..

  2. Warum wohl demonstrieren Jahr für Jahr ehrbare Juristen
    vor dem BVerfG ./. dieses und ./. den Präses Harbarth?
    Die Antwort kennt ihr alle selbst !

    Nun leider wieder etwas wichtiges anderes.
    Es geht um den unverschämten Griff in unsere Rentenkassen
    zur Zweckentfremdung von irrationalen Vorhaben der Regierung.

    https://deutschlandkurier.de/2024/07/ampel-pluendert-rentenkasse-sozialkassen-als-zahlmeister-fuer-migration-und-klimarettung/

    29.07.2024

    „Ampel plündert Rentenkasse: Sozialkassen als Zahlmeister für Migration und „Klimarettung““

    Politgeister haben alle in die Rentenkasse gegriffen und das Geld der Einzahler
    zweckentfremdet.
    Die unsägliche „CDU-Kanzlerbirne“ war ein Paradebeispiel für Diebstahl am
    Volksvermögen der Renteneinzahler und Merkel hat in diesem Sinne weiter gemacht!
    Warum wohl fallen seit Kohl die Renten so niedrig aus?

    Ganz einfach, weil er keine Ehre im Leib hatte und die Rentner „bestehlen“ ließ
    für seine schon damals bereits Ideologie-Zwecke.

    Pfui und abermals pfui für diesen unsäglichen Polittypen, welcher uns zwar die Wiedervereinigung in Absprache m.d. Besatzungsmächten gebracht hatte, allerdings
    war das nicht kostenneutral !

    Auf Forderung zur Wiedervereinigungs-Zustimmung Deutschland durch Frankreich hat Kohl dieses Gebilde von EU geschaffen, uns auch den “Dreckteuro” auf Terminierung der harten Deutschen Mark aufgezwungen und das alles ohne Volkszustimmung!
    Somit sind EU mit allen ihren Nebenbehörden absolut nicht
    demokratisch durch uns Bürger legalisiert.
    Jegliche Wahl reiht sich in einer Nichtlegitimierung ein !
    Wir alle wurden durch die Politik zur EU gezwungen !!!
    Es ist ein schreckliches anonym werkelnder unnötiger
    politisch aufgeblähter, nicht kontrollierbarer “Politladen”, oft für gestrandete politische Multi-Dilettanten.

    Schaut euch nur das treiben der Blondine v.d.l. an.
    Sie kann walten und schalten, wie eine Imperatorin zu römischer Dekadenz !
    Hoffe, das sie wegen ihrer Taten vom Gericht bestraft wird und
    das Gefängnis von innen ansehen muss !!!

    Was einstmals aus einer recht gut funktionierenden Wirtschaftsgemeinschaft zwischen einigen wenigen europäischen Ländern geworden ist, das sieht man heute, wo wir in Art EU-Diktatur gezüchtigt und abgezockt werden !

    Es grüßt herzlich
    Fiete aus dem hohen Norden

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  3. Seit 30 Jahren ist hier in Deutschland eine Wahl einer eigenen Verfassung durch das Volk überfällig! Was auch eindeutig im GG steht. Und unsere großen Demokraten posaunen doch immer von Rechtsstaat rum! Auch das das Verfassungsgericht hier nicht einschreitet zeugt davon, das dieser ganze Laden völlig überflüssig ist. Da werden nur Gesinnungsgenossen auf einen hoch dotierten posten gehievt! Dieser Laden hat für den kleinen Mann nur eine Folge, er muss bezahlen, obwohl er davon absolut keinen Nutzen hat!

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  4. https://youtu.be/ODW6ehaGx1g

    vom 29.07.2024

    „Bei uns laufen schon Elfjährige mit Messern herum!“ – Hilfswerk „Arche“ fordert Aufnahmestopp!“

    Es ist durch die desolate Politik nicht mehr aushaltbar !
    Politiker wollen eine andere Republik, ein anderes Deutschland.
    Soll dieser politische Schmutz in einer Islamischen Republik Deutschland
    incl. Scharia, Kalifat, etc. ausarten und letzlich enden?
    Wir sind auf dem besten Weg.
    Hört Euch nur dem dummen Spruch von der grünen ehem. Küchenhilfe an !

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  5. https://youtu.be/0gTKON5od1M
    „EILT: Das droht JETZT! (Dringend 🚨 teilen)“
    29.07.2024

    Es werden u.a. wieder neue „Impfstraßen“ aufgemacht.
    Satanisten ./. die Menschlichkeit werden wieder tätig,
    tätig im Rahmen von dreckiger Gewinnmaximierung
    i.S. einer weiter noch dreckigeren ” Saftstoffhersteller” !

  6. https://youtu.be/qhkFEZearLU

    vom 29.07.2024

    „Tate zerstört Olympische Spiele“

    Das „Biest“ oder besser die zahlreichen Biester, sprich Teufel, Antichristen, Satanisten wollen die Macht über Menschen erlangen, egal wie und auf welche Kosten auch immer !
    Christen und ihr freies humanes denken wird bereits in den unsäglichen Staatskirchen bekämpft, bekämpft, weil sie bereits faschistisch politisch, meist grünlinkswoken ganz im Sinne einer schlechten Regierung im System mitmischen wollen.

    Auch hier geht es um Gewinnmaximierung, denn Kirchen sind
    mit ihren wirtschaftlichen Einrichtungen große Arbeitgeber und wenn dort mit einer anderen Regierung keine Steuergelder mehr fließen, dann schwinden Macht, Einfluss und die fetten Bäuche von Kirchenfunktionären müssen die Gürtel enger schnallen.
    Warum gibt es zu Hundertausenden Kirchenaustritte?
    Ganz einfach, weil die Mitglieder in Massen ihre Kirchenfunktionäre für Verräter u.a. des christl. Glaubens halten !

    Oh Herr schicke diese “Biester” wieder auf den rechten und Weg !

    1. “Das „Biest“ oder besser die zahlreichen Biester, sprich Teufel, Antichristen, Satanisten wollen die Macht über Menschen erlangen, egal wie und auf welche Kosten auch immer !”

      Also Religionen. Die tun das schon seit 1000en von Jahren. Allerdings morden sie im Namen eines sogenannten Gottes oder sogenannter Götter.

      Schlimmer können deine o.g. gar nicht sein.

  7. Die Gerichte an Gesetz und Recht gebunden?? Das dürfte schon Volksverdummung sein.
    Nach Änderung des GVG § 15 gestrichen Mit Gerichten sind wohl die Gebäude gemeint und nicht die Richter, denn die
    Amis haben jeden Richter zu Privatperson erklärt, und Scheingerichte gem.Art. 101 verboten. Die Richter sind allesamt
    Befehlsempfänger der Bundesregierung nebst Landesregierungen. Ohne Staatshaftung/Ami Haftung.
    Deutschland ist ein rechtloses / kriminelles ………………- schlimmer als die Mafia. Und die Bürger dümmer als die Polis
    erlauben, die ja bekanntlich als Schläger gegen das GG arbeiten = Allesamt “Reichsbürger”
    Solche Beiträge wie von Karin – sind mit Gold nicht zu bezahlen. Nein Karin sie werden als Küchenschabe an die
    Ostfront verfrachtet. Islamische Länder haben klügere Frauen.

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  8. Aber Leute, das ist doch alles bereits bekannt. Bereits die Behörden und Rentenversicherungsträger beugen das Recht in unerträglicher Weise. Da werden in Ablehnungen Absätze aus verschiedensten Paragraphen völlig auseinandergerissen und wieder entgegen dem eigentlichen Gesetzestext zusammengesetzt und dem Versicherten um die Ohren gehauen. Das hat Methode und wird von den Angestellten verlangt. Das war damals schon vor 20 Jahren so und ich entschied mich diese Sauerei nicht mehr mitzumachen. Vor der Zeit war ich schon mal selbst und ständig tätig. Ich verlor ein unglaubliches Gehalt und hohe Versorgungsansprüche. Andere machten skrupellos die Sauerei weiter.
    Damals nach dem Ausstieg und der Arbeitslosigkeit überdachte ich mein Leben neu und mir war klar, dass ich nie wieder angestellt leben würde. Ich bücke mich nicht und krieche nicht.
    Mein Konzept passte und passt. Es geht mir wieder gut und besser.
    Wer in diesem Land noch an das Grundgesetz oder eine unabhängige Justiz glaubt, muss mal zum Arzt!
    Man sollte kein Eigentum mehr haben, aber man kann ja viel besitzen. Im Sinne der Defintion des BGB. Es gibt eine klare Trennung zwischen Eigentum und Besitz.
    Dieser Besitz ist aber bei Ihnen nicht pfändbar, weil der Eigentümer das letzte Wort hat. Wenn der Eigentümer sich in einem anderen Land befindet ist das natürlich optimal.
    Ein Beispiel:
    Sie haben einen süßen Lamborghini für schlappe 480000 im Besitz. Sie sind eingetragener Halter und Versicherungsnehmer. Sie zahlen die Prämien und die Steuern. Sie stehen als Halter im KFZ-Brief.
    Dieser Brief befindet sich allerdings nach der Zulassung wieder in Belarus beim eigentlichen Käufer und Eigentümer.
    Dann können sie mit dem Lambo ganz gelassen zum Sozialamt fahren und ihre Stütze verlängern. Keiner darf meckern.
    Das klappt natürlich auch bei türkischen Clanmitgliedern.
    Sie können den Wagen natürlich auch vermieten. Das Vermietgewerbe und der Eigentümer ist natürlich in der Türkei und unterliegt türkischem Recht… usw.
    Wenn man also beispielsweise (wie der Remmo-Clan) die deutschen Gesetze kennt, lebt man hier sehr gut und kommt gut zurecht. Falls man mal einen Engpass hat, stiehlt man eine hundeschwere riesige Goldmünze oder raubt
    in Dresden historische Schätze. Wenn man es richtig macht passiert fast nix. Oder man ist in den Cum-Ex Skandal verwickelt. Dann wird man Kanzler und kann sich nicht erinnern. Passiert auch nix. Das ist Deutschland.
    Wenn man eine behinderte Tochter hat, welche im Keller auf´m Trampolin übte, bezahlt man bissel für angebliche Abschlüsse im Ausland und schwuppdiwupp ist sie trotz ihrer Sprach und Denkbehinderung Außenmenstruierende.
    Man sollte sich hier nicht so lullig haben wegen der Anzahl der Minister oder Parteivorsitzenden ohne Berufsabschluss oder entsprechend mangelnder Befähigung.
    Hey wir verkraften sogar einen Pleitier als Finanzminister. Er ist ein kluger Kopf. Seine ziemlich schmale Gattin hat uns sogar erklärt, dass die RAF das Konzentrationslager Auschwitz befreit hat. Na siehste, die RAF war doch ganz nützlich erklärt uns diese kluge Frau.
    Da müssen wir doch nicht über unsere Verfassung (äh,ham wir ja nich – na das Grundgesetz eben) diskutieren.

    Ist doch alles prima hier! Stündliche Morde durch Goldstücke, welche laut Faesi acht Jahre im Flüchti-Heim waren- was natürlich gelogen ist), Vergewaltigungen am laufenden Band etc. . Das ist das beste Deutschland aller Zeiten!
    Da sind wir nun angekommen.
    Ich liebe dieses Land der Volldeppen und Schlafschafe.

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  9. es ist tragisch, dass der normale Bürger überhaupt nicht realisiert was gerade geschieht.
    Eine monströse Mafia ähnlich organisierte Selbstbedienungsclique die sich das Land zur Beute gemacht haben
    agiert inkrimineller weise gegen das Volk und unterwirft sich einen Staat!
    Egal wohin man in dieser bunten Faschistencombo schaut es ist einfach nur noch gruselig und brandgefährlich

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  10. Vorstoß des demenzkranken US-Präsidenten Biden beklagt »Extremismus« am Supreme Court (Oberstes Gericht in den USA) – und will Radikalreform
    Von Amtszeit-Limits bis zum klaren Verhaltenskodex: Joe Biden legt einen Reformplan für das Oberste Gericht vor – um »Extremismus« zu bekämpfen. Donald Trump fühlt sich bereits angesprochen.
    https://www.spiegel.de/ausland/joe-biden-will-reformen-am-supreme-court-als-mittel-gegen-extremismus-a-6b773b22-5568-42c5-9663-bc24e374142c

  11. …auf`m Punkt!
    Er bringt es besser rüber, als ich mit meinem Geschreibsel!
    ::::
    Das Vertrauen ist WEG 🤯 | Peter Hahne | Marc Friedrich | Politik, Gewerkschaften, Meinung in Gefahr

    In dieser Diskussion mit Peter Hahne und Marc Friedrich geht es um das schwindende Vertrauen in Politik, Gewerkschaften und die Meinungsfreiheit. Ein Muss für alle, die sich für diese Themen interessieren! … (Text youtube)

    ca 8 min.

    …!!

  12. @Wenn die herrschenden Politiker das Vertrauen in das Volk verlieren, können sie nicht einfach das Volk auflösen und sich ein neues wählen.
    na ja – doch !
    Früher haben sie die Wahlkreise gerechter zugeschnitten – so, das das gewünschte Ergebnis herauskam !
    Heute schnitzen sie sich das Wahlvolk neu – regime-abhängige Migrus bekommen Staatsbürgerschaft und Wahlrecht und sollen dann natürlich die Mitglieder der Blockpartei wählen, von denen sie abhängig sind !
    Was glauben sie wohl, wen die nicht aufenthaltsberechtigten Migrus wählen, wenn man ihnen Staatsangehörigkeit und Wahlrecht wie sauer Bier nachwirft ?
    Das ist ja nicht nur Jennifer Morgan, das sind hunderttausende !
    Und mit dem UN-Replacement Migration Pakt werden die betroffenen Völker aufgelöst !
    Wie hat das Yascha Mounk noch so schön erklärt :
    … dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische, monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln.
    Das kann klappen. (MUSS aber NICHT!) Es wird, glaube ich, auch klappen. Aber dabei kommt es natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“

    Es ist alles mit Ansage, da braucht heute niemand herumzuopfern – sie müssen folgendes begreifen :
    Wahlen sind kein Gesellschaftsspiel
    Es war alles vorhersehbar und wurde verkündet, jährlich steigende CO2 Bepreisung, (in 6 Wochen kommt die nächste Runde),Mauterhöhungen,Verbrennerverbote, Lieferkettengesetz, Deutschlandhass , ideologisierte Bildung, ungesteuerte Migration etc.
    doch nicht einmal die direkt betroffenen AN haben sich richtig informiert oder sich die Mühe gemacht, die Folgen zu bedenken.

    Ich kann nur jedem raten, sich selbst zu informieren und nachzudenken – nicht vordenken zu lassen und dann selbst entscheiden, was am besten für ihn ist !

  13. Mit der Ära Kohl begann die Missachtung der Bürger im Land gesellschaftsfähig zu werden. Seitdem von jeder Regierung gern genommen, von den letzten ausschließlich. Verfassungsrichter und Regierungen sind gute Kumpels. Was soll man da erwarten? Im übrigen sind solche Bürger wie die Kartoffeln auch nicht unbedingt für voll zu nehmen.

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  14. Aufklärung

    Herr Müller weist zwar zwischen den Zeilen darauf hin, selbst kein Jurist zu sein: dennoch läßt er sich im Detail über Dinge aus, die in Anbetracht ganz anderer Tatsachen völlig belanglos sind.
    1. Die Amerikaner als Hauptsiegermacht des WK II haben das Deutsche Reich bereits 1944 beschlagnahmt, allerdings nicht zum Zwecke der Befreiung – wie von Bonner und Berliner Handlangern des Besatzungsregimes immer wieder kontrafaktisch behauptet wurde und wird. Die Direktive JCS 1067 vom 26.04.1945 besagt nämlich über die Zielvorstellungen dieses „Englischen Kriegs“, daß er die Vernichtung Deutschlands bezweckte und daß „Deutschland nicht besetzt werde zum Zwecke der Befreiung, sondern als besiegter Feindstaat und zur Verwirklichung alliierter Ziele“ (sic!). In zeitgenössischen amerikanischen Zeitungen gleich nach dem Krieg wurde auch noch unverblümt über die „trillions of dollars Beute“ der Amerikaner gesprochen, die ihnen der Krieg beschert habe und die das auch damals vor der Pleite stehende System gerettet habe. Parallelen zum Ukraine-Krieg und dem Versuch, Rußland zu zerschlagen, sind natürlich „rein zufällig“.
    2. Herr James Baker III., damals amerikanischer Außenminister bestätigte dies in einem SPIEGEL- Interview im Jahr 1992.

    „Wir machten aus Hitler ein Monstrum, einen Teufel. Deshalb konnten wir nach dem Krieg auch nicht mehr davon abrücken. Hatten wir doch die Massen gegen den Teufel persönlich mobilisiert. Also waren wir nach dem Krieg gezwungen, in diesem Teufelsszenario mitzuspielen. Wir hätten unmöglich unseren Menschen klarmachen können, daß der Krieg eigentlich nur eine wirtschaftliche Präventivmaßnahme war!“ Quelle: DER SPIEGEL 13/92; James Addison Baker III, *28.April 1930 in Houston; 1989 bis 1992 Außenminister der USA.

    Nach dem Krieg haben die Amerikaner Deutschland aber weder annektiert noch aufgelöst, was sich der beigefügten Nachricht über ein Urteil des Supreme Court der USA entnehmen läßt.
    Bonner Rundschau 20. Februar 1951
    US-Gericht: Deutsches Reich besteht noch
    “Es ist ein Irrtum zu sagen, daß das Deutsche Reich verschwunden sei”
    Das oberste amerikanische Berufungsgericht unter Vorsitz von Richter Fred Chon hat in einer be-deutenden Entscheidung erstmalig seit Kriegsende festgestellt, daß das Deutsche Reich trotz der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht, niemals aufgehört habe zu bestehen. Das Deutsche Reich existiert fort.

    Dieses Urteil haben dann auch Deutsche Gerichte von „their master’ s voice“ pflichtschuldigst übernommen.
    Das Deutsche Reich existiert fort (2 Bvl. 6/56, 2 BvF 1/73, 2 BvR 373/83;BVerfGE 2, 266 (277); 3, 288 (319 f.); 5, 85 (126); 6, 309 (336, 363)), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

    Auf dem Staatsgebiet des weiterhin existenten Deutschen Reichs (nach Vorgabe der Alliierten ge-mäß des Supreme Headquarters Allied Expeditionary Force (SHAEF)-Gesetz Nr. 52 Artikel VII Punkt e, kann daher auf dessen Staatsgebiet niemals ein weiterer Staat existiert haben, und wird auch zukünftig nicht existieren können.
    „Deutschland bedeutet das Deutsche Reich, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.“

    Diese Tatsache haben einige „Großkopfete“ sogar öffentlich zugegeben, sodaß eine Leugnung – hier ist der Begriff ausnahmsweise angebracht – reine Dummheit oder Irreführung ist:
    Der frühere „Innenminister“, Herr Seehofer, hat öffentlich kundgetan, daß „kein Gesetz mehr gelte“ und daß die „BRD“ kein „Rechtstaat“ sei, wobei „Staat“ in Anbetracht der Fakten sogar noch ein irreführender Euphemismus ist; denn auch der ehemalige „Außenminister“, Herr Gabriel, sagte öffentlich aus: Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: “Genauso wenig wie es eine gültige Rechtsordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat “Bundesrepublik Deutschland”. Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27. Februar 2010: “Wir haben gar keine Bundesregierung! Frau Merkel ist Geschäfts-führerin einer neuen Nichtregierungsorganisation in Deutschland!” Nur „Blödies“ verweigern oder leugnen diese Fakten.

    Das Grundgesetz FÜR die BRD ist und war stets als Provisorium gedacht, was Herr Prof. Dr. Carlo Schmid, als einer der „Väter“ des von den Alliierten Mächten aufoktroyierten Grundgesetzes auch bei dessen „Annahme“ im Parlament bestätigte. Auch Artikel 146 bestätigt, daß das GG aufhöre zu gelten, sobald das Deutsche Volk sich in freien Wahlen eine Verfassung gegeben habe. Dies wurde bekanntermaßen von den Herren Kohl und Genscher anläßlich der Verhandlungen zu den sogenannten 4+2-Verträgen verhindert, die – weil sie als „in-se“ Verträge, also Verträge zwischen den Alliierten und sich selbst in Gestalt der Besatzungsvertreter – keine legale Bindungskraft hatten, weswegen sie auch nicht von der „Regierung des Vereinten Deutschlands“ ratifiziert wurden und somit ungültig blieben. Außerdem ist darauf hinzuweisen, daß es zwei davon gab, je einen für die „aufgelöste“ DDR und die durch Aufhebung des GG 1990 in Paris durch den besagten Herrn Baker ebenfalls Ihre Existenz verloren habende BRD, und einen für Berlin, das als Faustpfand für die weiterhin beabsichtigte und laut Völkerrecht illegale Besatzung ebenfalls einen bekam.
    Seitdem „arbeitet“ eine in jeder Hinsicht illegale Regierung, ohne „Verfassung“, und ohne sich an nicht mehr bestehende Gesetze halten zu müssen. Hier „Gesetzestreue“ zu erwarten, zeugt von …

    Denn es heißt zwar in Art. 38 GG:
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Die Wirklichkeit in Deutschland ist indes eine andere. Die Abgeordneten werden in zwei verschiedenen, also nicht gleichen Wahlverfahren gewählt. Unter Mißachtung des Gebotes des Art. 38 GG, hat der Bundestag am 07. Mai 1956 das Bundeswahlgesetz beschlossen und ihm am 01. Sept. 1975 seine heutige Fassung gegeben.

    Denn in einem zweiten, also eben nicht gleichen, sondern verschiedenen Wahlverfahren des Bundeswahlgesetzes wählt der Wähler keinen Abgeordneten, sondern eine Partei, indem er seine Stimme entgegen dem Bonner Grundgesetz für eine Landesliste von Parteien abgibt und somit keinen Abgeordneten unmittelbar wählt. Auf diese Weise wird mehr als die Hälfte der Abgeordneten gar nicht vom Volk gewählt!!! Woanders wird so etwas Manipulation genannt.

    Damit ist der Bundestag von Anbeginn zu keiner Zeit gemäß der Vorgabe des Art. 38 GG zusam-mengesetzt gewesen, was zu Folge hat, daß alle Rechtsgeschäfte der Bundesrepublik Deutschland nichtig sind.
    Jede dynamische Rechtsfolgenverweisung auf ein nichtiges Gesetz geht zwangsläufig ins Leere, da die in Bezug genommene Vorschrift keine Rechtsfolgen mehr auslösen kann.
    Das bedeutet im Klartext:
    Ungültiges Wahlgesetz heißt ungültige Wahl, ungültige Wahl heißt ungültige Gewählte, ungültig Gewählte heißt ungültiger Gesetzgeber und ungültiger Gesetzgeber kann nur ungültige Gesetze beschließen.
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat am 25.07.2012 zum Wahlgesetz für Recht erkannt : 2BvF 3/11, 2BvR 2670/11, 2BvE 9/11
    „§ 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes in der Fassung des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25.11.2011 sind mit dem Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig…“.

    Im parallel zu dem bekannteren NÜRNBERGER Gericht stattgefundenen GRAND TRIBUNAL, das in der „französischen Zone“ abgehalten wurde, wurde zudem bereits 1947 in Rastatt geurteilt, daß ein Parlament, in dem die „Gewaltenteilung“ keine Berücksichtigung finde, unstatthaft sei. „Die vom Tribunal Général geltend gemachten rechtlichen und tatsächlichen Entschei­dungs-gründe sind für alle deutschen Gerichte und Verwaltungsinstanzen bindend.“
    Und wer will bestreiten, daß dies bei uns generelle Praxis ist? Die Minister, die der Exekutive angehören, sind als Abgeordnete (damit können sie zusätzlich noch verdienen) auch Mitglieder der Legislative; und die „Justizminister“ gehören sogar auch noch der Judikative an!!!
    Da die Richter nach Richtergesetz nur von einem legitimen Parlament ernannt werden können, fehlt auch ihnen jede Legitimation. Außerdem hätten sie nachzuweisen, „Deutsche“ zu sein. Die BRD konnte bekanntermaßen niemals eine eigene Staatsangehörigkeit nachweisen, da sie (s. o.) niemals ein Staat war. So wird den „Richtern“ eine „verbotene“ Staatszugehörigkeit aufgenötigt, die sie automatisch zu verbotenen NAZIs macht, während dem normalen Bürger eine Staatsbürgerschaft vorenthalten wird, was gleichfalls GG-widrig ist oder war.

    Bezüglich der nicht erfolgten Wiedervereinigung befand auch das Berliner Sozialgericht: „man kann nicht zu etwas beitreten, das zum gegebenen Zeitpunkt nicht mehr existiert hat“ 19.05.1992, AZ S56 AR 239/92.

    Daher sind auch die „Befangenen Richter“ dies keineswegs, weder beim Bundesverfassungsgericht noch den anderen Gerichten, die ja allesamt als Firmen in Handelsregistern eingetragen sind und wegen der Aufhebung von GVG §15 auch keine „zulässigen Gerichte“ mehr sind.
    Wie auch der normale Bürger immer wieder feststellen muß, benutzen die „Richter“ sogar aufge-hobene Gesetze, wenn sie damit dem „Souverän“ schaden und den Betrug aufrecht erhalten können und verweigern in allen Fällen, in denen Bürger von der „Rechtsprechung“ oder von Urteilen profitieren könnten, diesen (z. B. durch die Weigerung einen Fall anzunehmen) das Recht. Siehe z. B. das Urteil, das jedem Finanzbeamten und Finanzrichter bekannt sein müßte bei Jarass/Pieroth, GG, 9. Auflage 2007, Art. 105, Rn. 2, in dem festgestellt wird:
    Die Besteuerungsmöglichkeit im Verhältnis zum Bürger wird vom GG stillschweigend vorausge­setzt (BVerfGE 55, 274/301)..! De facto wird hier nachgewiesen, daß weder das Grundgesetz noch die (sowieso nicht inkraft gesetzte AO) eine Steuerpflicht erklären.

  15. die verfreislerung des Gerichts wurde von der Oberpolitikverbrecherin Merkel (genannt Mutti) angeschoben.
    Sie ist dis wahre Verbrecher:in die diesem Land am meisten geschadet hat seit Hilter