Samstag, 27. April 2024
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Gericht lässt Vergewaltiger und Mörder frei – weil er zu lange in U-Haft saß

Gericht lässt Vergewaltiger und Mörder frei – weil er zu lange in U-Haft saß

Paradies für Schwerverbrecher: Failed State Deutschland (Symbolbild:Shutterstock)

Neues aus dem besten Deutschland, das es jemals gegeben hat: Das Pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat für einen weiteren Schandfleck in der bundesdeutschen Justizgeschichte gesorgt, der Bände spricht über den gegenwärtigen Zustand des deutschen Rechtsstaates. Weil er zu lange in Untersuchungshaft gesessen hatte, ließ das Gericht einen im August wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilten 19-Jährigen ohne Auflagen auf freien Fuß. Der Mann hatte im März 2020 eine 17-Jährige in Ludwigshafen vergewaltigt und so lange gewürgt, sodass sie später im Krankenhaus starb. Nach fast zweijähriger Prozessdauer wurde er diesen August vom Landgericht Frankenthal wegen Mordes, Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauch in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendhaft verurteilt. Da Staatsanwaltschaft und Verteidigung danach jedoch Revision einlegten, war das Urteil noch nicht rechtskräftig – und der Mann blieb in Untersuchungshaft.

Das Pfälzische Oberlandesgericht entsprach nun einer Haftbeschwerde und begründete die Aufhebung des Haftbefehls damit, dass der Mann durch Verfahrensverzögerungen zu lange in U-Haft gehalten worden sei. Dies sei unvereinbar mit dem rechtsstaatlichen Prinzip einer beschleunigten Verurteilung von Straftätern. In fast zwei Jahren sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden, wobei die Sitzungen an 20 davon weniger als zwei Stunden gedauert hätten.

Tat erst vor zweieinhalb Jahren begangen, heute auf freiem Fuß

Das Landgericht Frankenthal begründet die lange Verfahrensdauer wiederum mit dem umfangreichen Prozessstoff, aufwändiger Beweisaufnahme und vielen Prozessbeteiligten. Eine Sprecherin erklärte: „Mit allen diesen mussten sämtliche 57 Prozesstermine abgestimmt werden. Hinzu kamen während des Prozesses mehrere Krankheitsfälle, u.a. Corona-Erkrankungen, von Prozessbeteiligten, die dazu geführt haben, dass das Verfahren über Wochen nicht weiter betrieben werden konnte.“ Der Verteidiger des Angeklagten begrüßte das Ende der Untersuchungshaft, sagte aber: „Der Angeklagte hat kein Interesse daran, jetzt ein Jahr lang in Freiheit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu warten. Denn das ist ja auch vertane Lebenszeit. Er würde seine Strafe auch gern hinter sich bringen.“ Warme Worte – die nichts daran ändern, dass hier ein Vergewaltiger und Mörder frei herumlaufen, sich absetzen oder gar neue Opfer heimsuchen kann.

Während Staat und Justiz hier also einmal wieder systemisches und eklatantes Totalversagen zum Schaden der eigenen Bevölkerung offenbaren, sind die Eltern des Opfers fassungslos und entsetzt. Über ihren Anwalt teilten sie mit, die Entscheidung des Oberlandesgerichts sei schlichtweg unerträglich. „Die Eltern sind mit den Nerven völlig am Ende. Und sie haben wohl auch Angst vor diesem 19-Jährigen, der jetzt eben ohne Auflagen draußen herum spaziert“, so der Verteidiger weiter. Er schließe zwar nicht aus, dass die Polizei den Angeklagten beobachte, doch das sei kein Trost und könne die Ohnmacht und Sprachlosigkeit der Hinterbliebenen nicht lindern. Die Schwester des Opfers
brachte gegenüber Reportern nur diese Sätze heraus: „Wir sind einfach fassungslos. Er wurde wegen Mord und Vergewaltigung angeklagt und verurteilt und ist jetzt wieder auf freiem Fuß. Er fühlt sich viel zu sicher und die Gefahr ist viel zu hoch, dass er das wieder macht.“

Fall wird zum Politikum

In ihrer Revision hatte die Staatsanwaltschaft Frankenthal gefordert, dass in dem Urteil eine „vorbehaltene Sicherungsverwahrung” aufgenommen wird. Dadurch hätte in einem gesonderten Verfahren während der Haftzeit festgestellt werden können, dass eine Wiederholungsgefahr besteht und der Verurteilte auch nach dem Verbüßen seiner Haftstrafe weiter unter Aufsicht bleiben muss. Dem wurde nicht entsprochen, der Mann kam frei.

Die CDU-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag will den Vorgang nun im Rechtsausschuss aufgreifen. Die Abgeordnete Anette Moesta erklärte: „Es ist nicht akzeptabel, dass eine Person, der derartig schwere Verbrechen zur Last gelegt werden, aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss, weil das Gerichtsverfahren nicht in angemessener Zeit zum Abschluss gebracht werden kann.” Justizminister Herbert Mertin (FDP) müsse erklären, wie es zu dieser Verzögerung kommen konnte und ob mangelhafte Personalausstattung des Gerichts dafür die Ursache gewesen sei. Außerdem wolle die CDU-Fraktion wissen, wie sichergestellt werde, dass der Verurteilte keine weiteren Schwerverbrechen begehe. Ansonsten muss man befürchten, dass ein gemeingefährlicher Schwerverbrecher weitere Straftaten begeht, bevor er dann irgendwann vielleicht hinter Gittern landet – oder eben auch nicht.

11 Antworten

  1. Wunderbar. Klares Signal an die Gerichte, die überlastet sind. Alle schweren Fälle von Migrantenkriminalität liegen lassen, dann kommt derjenige frei und sie haben keine Arbeit mehr mit ihm, vorerst. Natürlich wird er die neu gewonnene Freiheit nutzen und dort weitermachen, wo er aufgehört hat, aber bis man ihn erwischt, falls, denn der Ehrgeiz ist nicht sehr groß, dauert das und bis ein Verfahren eingeleitet wird, ebenso und am Ende kommt er wieder frei. Dann doch keine Ermittlungen anstellen und das tun, was latent ohnehin geschieht. Jeder, der nicht deutsch ist, kann sich hier aufführen und Verbrechen begehen, vorzugsweise an Einheimischen, ohne dafür belangt zu werden.

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  2. Uhaft ist die Zeit, in der nicht bewiesen ist, ob er schuldig ist.
    So leid es mir tut…. abr es war richtig!
    Hätten wir diese Begrtenzung der UHaft nicht, der Staat könnte jeden belibigen (also der, der anderer Meinung ist) für Jahre ins Gefängnis stecken.

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    1. Zitat:
      “Hätten wir diese Begrtenzung der UHaft nicht, der Staat könnte jeden belibigen (also der, der anderer Meinung ist) für Jahre ins Gefängnis stecken.”

      Das tut der Staat doch schon.
      Michael Ballweg
      Oliver Janich
      u.a.m

    2. Aber wenn er doch schuldig an der Vergewaltigung und Mord war, ist keine U-Haft zu lang. Denn auf Mord gehört ein Urteil auf lebenslange Gefängnisstrafe und damit ist die U-Haft nur der kleinere erste Teil seines zu verbüsenden Freiheitsentzuges.

  3. Meine Meinung, das deutsche Rechtssystem macht sich zum “Klops”. Derartige Dinge sprechen sich rum und nicht umsonst nehmen derartige Delikte auch in den Migrantenkreisen zu. Deutschland das Schlaraffenland für Verbrechen? Anzunehmen, bei der Nachsichtigkeit der politisch geleiteten Justiz? Ist das üblich in einem so angepriesenen Rechtsstaat oder wäre ein wenig mehr Rechtsanwendung doch angebrachter?
    Naja es gibt auch Bürger, bei denen richtig durchgegriffen wird – das sind wohl dann die Pechvögel, die keine Lobby hatten?!
    Diese, meine Ansicht, hat nichts mit Rassismus zu tun – falls jemand der Meinung sein sollte – sondern ist eine Frage der politisch gewollten und zielgerichteten Rechtsauslegung.
    Der Anspruch – vor dem Gericht sind alle gleich scheint aber bereits seit längerer Zeit der Vergangenheit anzugehören.
    Zunächst einmal wird nach dem Status entschieden. Kann ich mir mehrere Anwälte und Sachverständige Leisten habe ich andere Chancen als jemand, der auf Rechtsbeihilfe angewiesen ist oder eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen muss.
    Hinzu kommen ideologisch politische Einflüsse, die gewisse Personen praktisch unangreifbar machen – siehe voraussichtlich straffällig gewordene Politiker bei denen der Staatsanwalt trotz Vorlage von Indizien und Beweisen, nicht aktiv wird.
    Gibt es regelmäßig!
    Oder eben die Übergriffe und Verbrechen, die von Einwanderern begangen werden. Bis hin zu Clanverbrechen.
    Stellt sich die Frage, wem ein derartiges rechtliches Vorgehen nützt!?
    Der Bevölkerung wohl kaum und dem Staatshaushalt wohl auch nicht? Der Glaubwürdigkeit des Staates wohl erst recht nicht – oder?????????????

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  4. Und Michael Ballweg sitzt weiterhin in U-Haft, seine Haftbeschwerde wurde vor ein paar Tagen abgewiesen. Dürfte mittlerweile jedem klar sein, wie das Regime seine Prioritäten setzt.
    Leider kann ich hier nicht ausführen, was ich dem freigelassenen Mörder wünsche.

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  5. 57 Termine? Wozu? Drei reichen:
    1. Anklage, bzw. Darlegung der Vereidigung.
    2. Beweisaufnahme.
    3. Urteil samt Begründung.
    Aber:
    Man sollte nicht denken, das sei Unfähigkeit, Skandal, Schlamperei. Nein, es ist viel schlimmer: Es ist nämlich Absicht. Man WOLLTE ihm nicht “zu nahe treten”.
    Ist ja schließlich kein Meinungsverbrecher, wie etwa Ballweg.
    Merksatz:
    Immer, wenn Du denkst, so doof kann doch keiner sein, dann hast Du Recht, es ist nämlich Absicht!

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  6. Nach 2,5 Jahren wurde ein Mörder wegen zu lange in Untersuchungshaft auf freien Fuß ge-
    setzt – kein Wunder, daß sich in der BRD, Banditen aus aller Welt heimisch u. verstanden
    fühlen ! So werden besonders Berlin u. a. Dt. Städten Treffpunkt von Killern, Räubern, Ver –
    gewaltigern, Totschlägern u. Mördern !!!

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  7. In Südamerika gab es in den 70ern die ” Schwarzen Sheffifs” ……….sowas könnte man heute und hier auch brauchen; die haben seinerzeit ganze Arbeit geleistet !

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  8. na ja – immerhin.
    In Bayern haben sie im Fall Gustl Mollath den gleichnamigen 10 Jahre in die Klapse gesteckt, bis die Steuerhinterziehungen verjährt waren. Und dabei ging es um Millionen, nicht um ein 25Cent-Pfandbon !
    Angesichts der Interessen von Politik und Justiz hat das Mädel noch Glück gehabt, tot zu sein. Wer weiß, was sie sonst mit ihr gemacht hätten, um den Fall zu vertuschen !

    Aber : die Politik ist so gewählt und die Justiz ihr willfähriger Handlanger – und da ist sowas normal !

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  9. Wer’s glaubt wird selig – sollte man dem CDU Mann zurufen. Das ist leider der inzwischen gängig gewordene “Bühnendonner” dem ebenso gängig nichts folgt. Die CDU hat doch längst den Anspruch verloren als bürgerliche Partei ernst genommen zu werden. Im übrigen passt das Urteil in Zweibrücken in die lange Reihe von Urteilen, die eigenartigerweise besonders einen bestimmten Personenkreis betreffen und worüber man nur noch dem Kopf schütteln kann.