Sonntag, 7. Juli 2024
Suche
Close this search box.

Gericht verbietet Waffenbesitz wegen AfD-Mitgliedschaft: Die Willkür wird immer aberwitziger

Gericht verbietet Waffenbesitz wegen AfD-Mitgliedschaft: Die Willkür wird immer aberwitziger

Selbst Soft- und Sportwaffen, sofern besitzkartenpflichtig, drohen AfD-Parteimitgliedern entzogen zu werden (Symbolbild:Pixabay)

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das zwei AfD-Mitgliedern zu Wochenbeginn lediglich wegen ihrer Parteimitgliedschaft das Recht auf Waffenbesitz aberkannt hatte, hat bei Juristen Fassungslosigkeit ausgelöst. Gegenüber „Nius“ erklärte Dietrich Murswiek, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg: „Den Waffenschein allein wegen Parteimitgliedschaft zu entziehen, ist schikanös und dient nicht der öffentlichen Sicherheit, sondern allein der Schädigung der Partei.“ Waffenrechtliche Zuverlässigkeit müsse individuell beurteilt werden. Allein aus der Mitgliedschaft in einer Partei, die ihre Ziele gewaltfrei erreichen will, aber wegen ihrer politischen Ausrichtung vom Verfassungsschutz als extremistisch bezeichnet wird (im konkreten Fall: ohne es auch nur ansatzweise zu sein!), könne nach Murswieks Dafürhalten unmöglich die Prognose abgeleitet werden, das betreffende Mitglied werde mit Waffen gesetzwidrig umgehen.

Dies gelte erst recht, “wenn die extremistische Ausrichtung der Partei auch aus Sicht des Verfassungsschutzes gar nicht feststeht, sondern lediglich Anhaltspunkte für einen Extremismusverdacht bestehen“, so Murswiek weiter. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker sprach von einem „Fehlurteil, das den Wortlaut der Norm ignoriert und anderen Entscheidungen aus anderen Bundesländern widerspricht. Selbstverständlich muss man individuell prüfen und kann nicht einfach auf eine (ohnehin nicht rechtskräftige) Verfassungsschutz-Einstufung verweisen.” Tatsächlich kann man das Urteil nur als Skandal bezeichnen. Allein aufgrund der durch und durch parteipolitisch eingefärbten Einstufung der AfD als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ durch den Verfassungsschutz werden sämtliche ihrer Mitglieder pauschal als „waffenrechtlich unzuverlässig“ gebrandmarkt. Die Verfolgung geschieht zunehmend auf selbstreferenzieller Basis.

Weitreichende Folgen

Geklagt hatte ein Ehepaar, das sich gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte zur Wehr setzen wollte. Allein die Mitgliedschaft in einer Oppositionspartei, die im Verdacht steht, “verfassungsfeindlicher Bestrebungen” stehe, führe nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der „waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit“, so jedoch das Gericht. Dass die Partei nicht verboten sei, ändere daran nichts (und offenbar auch nichts, dass der willkürliche Verdacht ohne geringste nachvollziehbare Begründung erklärt wird) Das Parteienprivileg aus Artikel 21 Grundgesetz werde durch diese strenge Auslegung des Waffenrechts nicht verletzt, weil die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung personenbezogen erfolge. Vor etwaigen faktischen Nachteilen für Parteien schütze der Artikel nicht. Auch schwerwiegende Konsequenzen für Soldaten sowie Polizisten und andere Beamte hält das Gericht für zulässig. Parteienrechte seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auch dann nicht verletzt, „wenn Beamte oder Soldaten bei Unterstützung einer nicht verbotenen, aber verfassungsfeindlichen Partei mit Nachteilen bis hin zu einer Entlassung aus dem Dienst belegt werden“.

Die Folgen sind durchaus weitreichend: Das Ehepaar muss nun seine insgesamt über 200 Waffen samt Munition entweder abgeben oder vernichten. Das Gericht ließ zwar eine Revision gegen das Urteil zu, darüber hätte allerdings ausgerechnet das Landgericht Münster zu befinden, das erst im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz für rechtmäßig befunden hatte. Von dieser Seite ist also kaum eine Änderung zu erwarten. Das Düsseldorfer Urteil markiert eine weitere Etappe auf dem Weg in den Unrechtsstaat einer Gesinnungsjustiz, die sich als willfähriger Helfer einer linken Machterhaltungskamarilla versteht. Völlig unbescholtenen Bürgern wird grundsätzlich das Recht auf Waffenbesitz abgesprochen, und das nur aufgrund der mehr als fragwürdigen Methoden des politisch weisungsgebundenen Verfassungsschutzes. So greift ein Rädchen ins andere. Der Parteienstaat, der alle Institutionen des Landes durchdrungen hat, missbraucht sie immer skrupelloser zum eigenen Machterhalt, um einer völlig legitimen Partei zu schaden, die sich dem demokratischen Wettbewerb stellt. Eine politisierte Justiz trägt dazu bei, politische Feldzüge zu führen und gibt ihre Neutralität immer mehr auf. Dieses Urteil schlägt einen weiteren Sargnagel in das, was die Bundesrepublik einmal war.

23 Responses

  1. …und jetzt noch schnell die Waffen an Reinländer aushändigen, damit die sich besser vor Rassismus und Ausländerfeindlichkeit schützen können!
    Einfach am nächstgelegenen Hauptbahnhof abkippen. Oder, wie oben, “individuell” feststellen, wer von den Reinländern am nötigsten eine Waffe braucht. (Weil noch kein Küchenmesser zur Hand oder ähnliches).
    Geht ja auch gar nicht: Latent Gewalttätigen bessere Waffen vorzuenthalten! Vorteile: Sich nicht mehr mit Opferblut besudeln müssen, aus der Distanz töten können und sich besser Verhaftungen entziehen zu können.

    Wäre ja auch noch schöner, den Umstürzlern die eigenen Waffen zu lassen! Nachher rüsten die mit Rollatoren auf und fahren damit direkt in den Reichstag! (Wieso heisst der eigentlich IMMER NOCH so?!)
    Noch ist der Graben nicht fertig und bei der neudeutschen Bauweise wird das auch vor 2030 nix mehr.
    Am besten gleich ins Gefängnis mit den Beiden! Minority Report lässt grüßen!

  2. frei nach https://www.lpb-bw.de/publikationen/pogrom/pogrom6.htm

    26.6.36 Gesetz “zur Änderung des Wehrgesetzes”: Ein AFD-ler kann nicht aktiven Wehrdienst leisten. AFD- Mischlinge können nicht Vorgesetzte in der BW werden.

    22.6.38 In Krankenanstalten werden AFd-ler von anderen getrennt untergebracht, da “der Gefahr einer Demokratieschändung wirksam entgegengetreten” werden muß.

    11.11.38 “AFD-lern ist der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schußwaffen und Munition sowie von Hieb- und Stoßwaffen verboten.”

    15.11.38 “Kindern von AFD-lern ist der Besuch von Regel- Schulen nicht gestattet. Sie dürfen nur Baumschulen besuchen.”

    19.11.38 “AFD-ler sind im Falle der Hilfsbedürftigkeit auf die Hilfe der AFD-Wohlfahrtspflege zu verweisen.”

    3.12.38 Die Führerscheine und Kraftwagenzulassungsbescheinigungen der AFD-ler werden für ungültig erklärt und ihre Ablieferung angeordnet.

    Das gibt sicher noch Stoff für Weiterungen – Verantwortliche!

  3. Finde den Fehler – nicht das Gerichtsgebäude hat entschieden – sondern ein ( Richter ) der nach Änderung des GVG
    keinem Gesetz in seiner Entscheidung untersteht. Richter sind Angestellte der BRD-Verwaltung. Laut BGBL in
    Eigenverantwortung, wenn sie die Entscheidung unterschreiben. Ansonsten gelten andere Gesetze.
    Problem – wenn die Bürger nicht auf Gesetze bestehen, warum soll es ein Richter, oder sonst einer aus dieser
    Verwaltung.

  4. Im Kampf um die Auszeichnung “widerwärtigster Staat aller Zeiten auf deutschem Boden” greift die “BRD” nach einem Podestplatz. Bronze ist sicher, Silber in Reichweite.

  5. Auf der Richterbank sitzen die Nachfolger von R. Freisler.
    Was den Staat angeht frage ich mich ob wir in einer DITKTORATIE od. DEMOKRATUR leben.
    Was sie Ampler da alles anstellen ist nicht normal!

  6. Als bekennender Pazifist mit Schützenschnur, welcher seinen Pazifismus notfalls mit der Waffe verteidigt, bin ich ja wieder mal stark moti4t hier mitzumeckern. Das ist ja mal wieder so richtig was für mich.
    Zur WBK gehört natürlich eine Zuverlässigkeitsprüfung. Aber dass nun schon eine Parteimitgliedschaft bei der AfD da reinhaut ist mir neu. Sollte man da nicht nicht lieber mal die Mitglieder der FDP, der Grönen, der E-SS-PD, der CDU und der ach so christlichen CSU genauer unter die Lupe nehmen? Denn genau die sind doch so richtig geil drauf, mit immer mehr Waffen immer mehr Frieden zu schaffen – zum Bleistift in der Ukraine.
    Die Afd muss ja ein ganz übler Haufen sein, wenn die das alles noch überbieten – oder!? Klar; täglich erfährt man von herummessernden, Macheten-schwingenden, gruppenvergewaltigenden AfD-Mitgliedern. In Essen hat sogar einer aus heiterem Himmel einem friedlichen Demonstranten einfach mal so ins Bein gebissen. Dem Mann gehören alle Zähne gezogen!!!
    Außerdem ziehen ja schon seit längerem vermummte Horden von Afd-Mitgliedern (getarnt als Antifa) brandschatzend und militant durch das Land und gefährden UNSERE Demokratie und UNSERE westlichen Werte. Die treten friedlichen Polizisten (wir kennen sie noch gut von den Coronademos, weil sie so deeskalierend wirkten) so einfach mal in Essen den Schädel ein. Der Mörder von Mannheim war ja vermutlich auch ein mutmasslicher AfD-Sympathisant aus Afghanistan.
    Da muss man natürlich reagieren , denn sonst nimmt die tägliche, mörderische Rumballerei durch AfD-Abgeordnete im Bundestag ja kein Ende. Man muss sich überhaupt nicht wundern, wenn wegen dieser Gewaltpräsenz fast kein Abgeordneter mehr im Bundestag erscheint und die Sitze leerbleiben. Die haben einfach nur Angst!
    Ich finde es gut, dass seit einiger Zeit hier Fäsi für “meine” innere Sicherheit sorgt. (Es würde allerdings schon reichen, wenn sie für meine, und die meiner Mitmenschen – äußere Unversehrtheit sorgen würde.)
    Letztens erschien sie mit Krücken im BT – bestimmt wurde sie von einem AfD-Mitglied angeschossen oder in´s Bein gebissen.
    So geht das hier nicht weiter!
    Ich bin dafür, dass allen AfD-Mitgliedern künftig das Essbesteck und scharfkantige Gartenwerkzeuge entzogen werden. Auch sollten Bohrmaschinen und Pürrierstäbe konfisziert werden. Man stelle sich mal vor, dass so ein blutrünstiges AfD-Mitglied Euch den Schädel anbohrt oder schnell mal ein Ohr pürriert. Das ist nicht zum Lachen – das machen die so!
    Da muss was passieren!

  7. Man kann nur hoffen und immer wieder hoffen, dass das der ganzen Drecksclique mal sowas von auf die Füße fällt….!!!!!

  8. Konsequenter Weise sollte gleichzeitig der Straftatbestand des illegalen Waffenbesitzes für Kanacken und linke Edeldeutsche abgeschafft werden. Wenn sich die Justiz schon zum Obst macht, dann richtig!

  9. Was für ein Déjà-vu.

    „Juden ist der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schußwaffen und Munition sowie von Hieb- oder Stichwaffen verboten. Sie haben die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition unverzüglich der Ortspolizeibehörde abzuliefern.“ – § 1 der Verordnung gegen den Waffenbesitz der Juden vom 11.11.1938

    https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=dra&datum=19380004&zoom=2&seite=00001573&x=21&y=13

    Menschen werden zuerst ehrlos, dann wehrlos und schließlich rechtlos gemacht… und dann?

    „Alle AfDler gehören in die Gaskammer.“ – Bianca Deubel (LINKE) am 25.12.2018

  10. Das erinnert mich an Frau Frey (Ehemann war Chef der DVU):
    In der Süddeutschen Zeitung vom 22.08.2000 war ein Artikel über Frau Frey. Sie durfte eine Waffe tragen, wenn Sie ihren Mann begleitet hat. Ein Gericht wollte Frau Frey das Recht absprechen, eine Waffe zu tragen, weil „Die Gefährdung ihrer Personen sei eindeutig durch verfassungsfeindliche Betätigung selbst provoziert – durch Änderung dieses Verhaltens könne sie die Gefährdung vermindern.“
    (Leider reicht die Suche der Süddeutschen Zeitung nicht soweit zurück. Und als ich vor Jahren nachfragte, wurde mir geantwortet, man müsste die entsprechende Ausgabe in Druck nachbestellen und würde die alten Artikel nicht einscannen.)

    Die nächste Instanz hat dieses Urteil aber einkassiert, und zwar so schnell, das man schwindelig werden könnte.
    Der Grund?
    Dreht das Urteil mal um.
    Dann dürften einige Opfer von Diktaturen keine Entschädigungsforderung stellen dürfen.

  11. Da bleibt einem nur noch der Mund offen stehen. Ganz offen vorgeführte eklatante Rechtsbeugung im Richteramt und es passiert gar nichts. Wäre ich ein deutscher Jurist, dann würde ich mich für diesen „Rechtsstaat“, der mittlerweile voll und ganz einer faschistischen Diktatur würdig ist, in Grund und Boden schämen!
    Ich befürchte, die nächste Instanz wird dieser Rechtsbeugung nicht abhelfen.

  12. Heißt das, dass ich als AfD-Mitglied und Reservist, der aktiviert wurde, im September nicht zum Dienst antreten muss? Wenn ich keine Waffen mehr tragen darf, dann kann ich auch nicht kämpfen, oder?

    1. Diese Waffen kommen mitunter aus der Ukraine per Flitzbus.
      Manchmal auch per Container aus der Türkei. Sind gewöhnlich als Möbel deklariert. Empfänger sind türkische “Kulturvereine” in der Bumsrepublik.
      Solch eine Sendung wurde vor einiger Zeit vom griechischen Zoll zufällig entdeckt.

    1. Es ist immer noch der selbe Ungeist, der im Lande vorherrscht.
      Er hat sich lediglich umbenannt und sich in ein anderes Gewand gekleidet.

  13. @DIE WILLKÜR WIRD IMMER ABERWITZIGER
    na – das hat aber Merkel schon eingeführt.
    Die Justiz hatte schon bei Corona nichts mehr mit Recht und Gesetz zu tun, sondern es ging da schon nur noch um politische Willkür.
    Allerdings hat mir so im Gespräch schon Anfang 80 ein Professor für Recht erklärt, das das schon seit 1946
    si ist. Vor der Neugründung – im Deutschen reich – gab es nach seinen worten rund 10% politische Justiz, danach war das Verhältnis umgedreht – noch 10% mit Recht und Gesetz, und 90% politisch und korrupt.
    Es wurde nur vor der Ampel besser vertuscht !
    Und die Entschuldigung von Ludwig Thoma ist nicht wirklich gültig !

    1. Das sind keine Demokraten. Sie nennen sich nur so.
      Die DDR war auch keine Demokratie. Sie hieß nur so.

      In Deutschland ist der Etikettenschwindel überall anzutreffen. In fast jeder Hinsicht.
      Die Antifa ist ja auch nicht anti-faschistisch, sondern das genaue Gegenteil.
      Sogenannte Flüchtlinge sind in Wirklichkeit Invasoren, die sogenannten Verbündeten in Übersee sind unsere Besatzer und somit unsere Herren uvm.

      Verkehrte Welt. Darum geht alles den Bach runter. Ist der Preis für die Falschheit im Charakter der Einheimischen. Diese Falschheit ist die Regel. Ausnahmen gibt es.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert