Sonntag, 28. April 2024
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Gilt für das Volk Karabachs kein Völkerrecht?

Gilt für das Volk Karabachs kein Völkerrecht?

Kriegsopfer im armenisch-aserbaidschanischen Krieg 1993. Die Region kommt bis heute nicht zur Ruhe, im Gegenteil. (Foto:Imago)

Vielfach wird die These kolportiert, dass das zuerst per Hunger und dann mit einem Angriffskrieg bekämpfte Berg-Karabach „völkerrechtlich“ zu Aserbaidschan gehöre. Trifft das zu? Sollte ein Land nicht denen gehören, die in ihm wohnen? Eine zugegebenermaßen provokante Frage – denn wenn man sie bejaht, wird Deutschland in nicht allzu ferner Zeit nicht mehr uns Einheimischen gehören. Doch der Reihe nach.

Warum eröffnete Präsident Ilham Aliyev den Armeniern in Berg-Karabach erneut den Krieg? Schließlich verloren 2020, im letzten dortigen Krieg, 6.500 Menschen auf beiden Seiten ihr Leben. Er tut es, weil er es sich leisten kann – und weil er getrost davon ausgehen kann, dass der “Wertewesten” dem kriegerischen Mord an Armeniern wieder ebenso tatenlos zuschauen wird wie 1915, als die islamischen Jung-Türken Millionen christlicher Armenier in den Tod schickten. Doch warum traut er sich gerade jetzt? Weil Armenien den Fehler machte, sich wegen der Schwäche der bisherigen Schutzmacht Russland den Amerikanern an den Hals zu werfen und mit den USA ein gemeinsames Manöver durchführte – also den Krieg übte, den Aliyev tatsächlich zu führen bereit ist. Aber auch, weil Armenien mit seinem Verteidigungsetat von nur 630 Millionen Dollar Aserbaidschan mit über drei Milliarden Dollar Kriegshaushalt hoffnungslos unterlegen ist.

Was unterscheidet Armenier und Aserbaidschaner eigentlich?

Gewarnt wird nun teilweise vor „ethnischen Säuberungen“. Ethnisch? Was genau unterscheidet eigentlich die armenische „Ethnie“ von der ihrer östlichen Nachbarn in Aserbaidschan? Wikipedia hilft (in diesem Fall ausnahmsweise einmal )weiter: “Volk, Stamm, Volkszugehörige bezeichnet in den Sozialwissenschaften eine abgrenzbare soziale Gruppe, die aufgrund ihres intuitiven Selbstverständnisses und Gemeinschaftsgefühls als Eigengruppe eine kollektive Identität entwickelt. Grundlage dieser Ethnizität können gemeinsame Eigenbezeichnung, Sprache, Abstammung, Wirtschaftsordnung, Geschichte, Kultur, Religion oder Verbindung zu einem bestimmten Gebiet sein.“ Was trifft von diesen Kriterien auf Armenien und Aserbaidschan zu?

Die Menschen in Vorderasien unterscheiden sich hauptsächlich durch ihre Religion. Sie alle sind Bewohner des südlichen Kaukasus, Stämme spielen keine Rolle. Und Sprachunterschiede bestehen eher innerhalb Aserbaidschans – was auch für Armenien gilt. Doch die Sprache ist es kaum, die sie trennt. Sie haben auch eine ähnliche Wirtschaftsordnung und das BIP pro Kopf ist fast gleich. Der „Index der menschlichen Entwicklung“ ist ebenfalls gleich ausgeprägt. Jedoch: Aserbaidschan ist mit 120 Einwohnern pro Quadratkilometer zehnfach dichter besiedelt als Berg-Karabach. Sind die Aserbaidschaner also ein „Volk ohne Raum“, das – wie Hitler mit seiner finsteren Vision vom „Lebensraum im Osten“ – neue Siedlungsflächen schaffen will? Oder ist eher die Religion der Konfliktgrund? Tatsächlich ist die Bekämpfung Andersgläubiger ein wesentliches, womöglich das Tatmotiv in diesem Krieg. Aserbaidschan wird jedenfalls von der Türkei unterstützt, die ihre Christen ebenfalls fast vollständig aus dem Land vergrault hat.

Das Völkerrecht schützt jene, die ein Land bewohnen

Wer Zweifel am christenfeindlichen Motiv hegen sollte: Christen sind tatsächlich die „Juden Aserbaidschans“, die drangsaliert werden. Was in Europa der Antisemitismus, war dort seit jeher der Hass auf Christen. In der Metropole dieses islamischen Landes gilt die Redewendung „heimtückisch wie ein Armenier“ als geflügeltes Wort; eine Schmähung, wie wir sie aus unseligen Zeiten gegenüber Juden kennen. Armenisch-apostolische Christen gibt es seit dem Konflikt um Berg-Karabach nur noch in der de facto noch unabhängigen, innerhalb Berg-Karabachs gelegenen Republik Arzach, da alle Armenier aus Aserbaidschan vertrieben wurden. Und jetzt geschieht das also auch noch aus dem restlichen Stückchen Land, das den Armeniern verblieb. Bleibt zu hoffen (oder zu beten), dass diese Vertreibung wenigstens unblutig geschieht.

Hat ein „Völkerrecht“ seinen Namen verdient, das Völkern kein Selbstbestimmungsrecht einräumt? „Berg-Karabach gehört zu Aserbaidschan“ – heißt es. Es ist zwar eine Exklave Armeniens, die vom Staatsgebiet Aserbaidschan umgeben – vielmehr eingeschlossen – ist. Umgekehrt ist Nachitschwan eine Exklave Aserbaidschans, die geographisch losgelöst mitten in Armenien liegt. Wäre es völkerrechtlich in Ordnung, Armenien würde sich an den schiitischen Aserbaidschanern in Nachitschwan rächen und diese Exklave annektieren? Schließlich lebten dort ebenfalls einst Armenier, die vertrieben wurden. Doch die Geschichte schafft Fakten: Richtig wäre es, das Völkerrecht würde grundsätzlich denen das Land zugestehen, die in ihm wohnen. Und die Karabach-Armenier hatten sich im gleichen Jahr 1991 nach einem Referendum für unabhängig erklärt – so, wie es fast zeitgleich die Ukraine tat und zum eigenen Staat wurde. Womit wir bei den zwischen Russland und der Ukraine gelegenen Volksrepubliken wären, die Zankapfel des dortigen Krieges sind.

Ähnlich wie im Ukraine-Russland-Konflikt

Das Völkerrecht spricht die Volksrepubliken Krim, Donezk und Lugansk – quasi par ordre du Mufti – der Ukraine zu; ganz so, als hätte sich die dortige Bevölkerung 2014 nicht eindeutig und mehrheitlich von der 1991 gegründeten Ukraine für unabhängig erklärt. Ja, es stimmt: Es waren „Scheinreferenden“ – weil per Wahl-“Scheinen” durchgeführt, und die ethnischen Russen stellten dabei nur in den größeren Städten die große Mehrheit; aber auch Ukrainer stimmten mehrheitlich für die Unabhängigkeit ihrer früheren Oblaste. Und so, wie er Aserbaidschan nun gewähren lässt, sich Berg-Karabach einzuverleiben, stattet der Westen die Ukraine Selenskyjs mit Waffen aus, um die unabhängigen Republiken wieder heim ins ukrainische Reich zu holen – sogar die Krim. Der Krieg spielt sich längst vor allem in den Volksrepubliken Donezk und Lugansk ab, nicht mehr nur in der Ukraine selbst.

Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der UN und das in ihr niedergelegte allgemeine Gewaltverbot, das als Völkergewohnheitsrecht auch über die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen (UNO) hinaus verbindlich ist und jedem Staat etwa einen Angriffskrieg verbietet“. So weit die Rechtsgrundlage des vielzitierten Völkerrechts. Demnach, so gesehen, ist der Krieg Aserbaidschans gegen Berg-Karabach völkerrechtswidrig, auch wenn dieses angeblich zu Aserbaidschan gehört. Auch Putins Kriegszug gegen Kiew war und ist völkerrechtswidrig. Meines Erachtens war es zuvor aber auch der Krieg der Ukraine gegen die Volksrepubliken: Denn diese können sich ebenfalls auf das besagte Völkergewohnheitsrecht berufen, weil sie sowohl in der Neuzeit als auch vor 1991 nicht zur Ukraine gehörten und die Unverletzlichkeit ihrer Grenzen einfordern dürfen. Doch leider sind Rechtsfragen immer auch Machtfragen.

Christen stehen schlimme Zeiten bevor

Bleibt zu hoffen, dass alle diese Kriege schnellstens durch Verhandlungen beendet werden; dies auch und gerade, weil die Gefahr besteht, dass das Beharren auf einem wie auch immer definierten „Völkerrecht“ durchaus in eine Völkerschlacht münden kann.

Als Nachtrag sei ein Kommentar von Stefan Scholl aus Moskau zitiert, der fast triumphal – er nennt Berg-Karabach eine „Rebellenrepublik“ – schreibt: „Das Ende des armenischen Traums von einem unabhängigen Berg-Karabach ist ein Signal an alle militärischen Schützlinge Moskaus: Auch wenn ihr christlich seid und euch wehrt gegen islamische Feinde – wenn es brenzlig wird, ist nicht gesagt, dass euch Moskau hilft.“ Auf Christen dieser Welt kommen also noch schlimme Zeiten zu, weil sich der Islam künftig noch hemmungsloser wird ausbreiten können.


Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

14 Antworten

  1. Das Völkerrecht ist janusköpfig. Teil 1, die territoriale Integrität, hat ihre Quelle in dem feudalen Landbesitzrecht, das sich in Jahrhunderten in Europa etablierte. Im Feudalismus war Landbesitz die Hauptform des Reichtums und Grundlage aller Macht. Neu hinzu kam mit der Gründung der UNO das “Selbstbestimmungsrecht” der Völker. Beide Rechtsquellen widersprechen sich oft, und das Selbstbestimmungsrecht muss dementsprechend häufig gegen das Landbesitzrecht durchgesetzt werden. Die Ukraine, Aserbaidschan und Armenien ist gemeinsam, dass sie überhaupt erst infolge der russischen Revolution von 1917 eine, wenn auch eingeschränkte, Form eigenstaatlicher Existenz erhielten – in Verwirklichung ihres damals noch gar nicht international verschriftlichten Selbstbestimmungsrechts. Das implizierte allerdings auch wieder den obengenannten Widerspruch. Die “Schutzmacht” war nicht Russland, sondern die Sowjetunion. Mit deren Zusammenbruch brachen auch die Widersprüche von neuem auf… Es wird sehr viel Vernunft und Geduld brauchen, sie auf alle Beteiligten zufriedenstellende Weise zu lösen. Aber einen Beitrag zur Lösung ausgerechnet von den USA in ihrer gegenwärtigen Verfasstheit zu erwarten, ist schlicht hirnrissig – so viel zum derzeitigen armenischen Präsidenten. Die US A tun nie etwas aus ideologischen Gründen. Es sei denn, es ginge um die Gottheiten Mammon und Macht…

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  2. @GILT FÜR DAS VOLK KARABACHS KEIN VÖLKERRECHT
    Haben die Öl oder strategische Verkehrswege ?
    Dann gilt das Völkerrecht so, wie es den USA nützt !
    Haben sie nicht – dann gilt das Völkerrecht eher nicht !

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    1. Wird nicht auch ueber dieses Land poehses Russengas gen Germoney geliefert? Wenn ja, dann muss DL denen ganz uneigennuetzig helfen.
      Waere da diese gewisse bockige Dame nicht…

  3. Warum bekommt das angegriffene Armenien nicht die gleiche Unterstützung vom Westen wie die Ukraine? Ein typisches Beispiel westlicher Doppelmoral. Schlagworte wie “regelbasierte Weltordnung” oder “Wertewesten” entlarven sich hier als leeres Geschwätz. Wenn man bedenkt, daß 1915 schon einmal ein Genozid an den Armeniern verübt wurde, ist unser Verhalten eine Schande.
    Zur Konfliktlösung sollte man Armenier und Aserbeidschaner an die deutsch-schweizerische Grenze holen. Dort gibt es auch eine Enklave, und es ist alles friedlich.

  4. Ein Staat wie die Ukraine verwirkt nach dem gegenwärtigen Völkerrecht seinen Anspruch auf territoriale Integrität, wenn er die nach Autonomie oder einem eigenen Staat strebende Minderheit durch seine Herrschaftsausübung diskriminiert (z. B. Ipsen u. a., Völkerrecht, S. 368 f.).

    „Auch das ukrainische Militär terrorisiert die Zivilbevölkerung, es trägt den Krieg mit Artilleriefeuer in Wohn- und Schlafzimmer, es nimmt kaum Rücksicht auf die Not der Menschen und auf deren Leben offenbar noch weniger… Deshalb braucht es jetzt eine klare Botschaft an die Machthaber in Kiew: Der Terror gegen die Zivilbevölkerung muss beendet, der Artilleriebeschuss von Wohngebieten sofort eingestellt werden.“ – Georg Restle (tagesthemen) am 28.07.2014

    Aber für die Expertin im Völkerrecht gibt es kein Gewaltverbot der UN-Charta bei Angriffen der Ukraine auf Krim und Donbass oder bei Drohnenangriffen auf Moskau, sondern nur bei Eingriffen Russlands.

    „Russland hat die Ukraine angegriffen, deshalb hat die Ukraine ein verbrieftes Recht in der UN-Charta ihr Land, seine Menschen selbst zu verteidigen. Russland verletzt das Gewaltverbot der UN-Charta, Russland bombardiert zivile Ziele in der Ukraine ohne Unterlass, Getreidesilos, Krankenhäuser, Kirchen und die Ukraine verteidigt sich im Rahmen des internationalen Rechts, das haben wir auch immer wieder deutlich gemacht.“ – Annalena Baerbock (GRÜNE) am 22.08.2023

    Die Ukraine kann sogar Kinder im Donbass seit 2014 in die Keller bomben, um den Krieg zu gewinnen.

    „Wir werden Arbeit haben – sie aber keine. Wir werden Renten haben – sie nicht. Wir werden uns um Kinder und Rentner kümmern – sie bekommen dies nicht. Unsere Kinder werden in die Schulen und Kindergärten gehen und ihre Kinder werden in Kellern sitzen… So, und nur so gewinnen wir den Krieg.“ – Petro Poroschenko in Odessa im Oktober 2014

    Aber wenn Russland die Kinder von dort in Sicherheit bringt, dann ist das ein Kriegsmittel, das vom russischen Präsidenten eingesetzt wird.

    „Wir werden uns niemals daran gewöhnen, dass Kinder entführt, gekidnappt werden aus Waisenhäusern, aus Schulen, weil das als Kriegsmittel vom russischen Präsidenten eingesetzt wird.“ – Annalena Baerbock (GRÜNE) bei Maischberger am 20.09.2023

    Das scheint ein Grundsatz der GRÜNEN zu sein:

    „Besser Doppelmoral, als gar keine Moral.“ – Luisa Neubauer (GRÜNE, FFF) bei „Kurt Krömer – Feelings“ am 15.02.2023

  5. Die Überschrift zum Artikel.

    Nicht genau dies auch ein Dauerthema bei uns “Nazis” (Selberdenker) ist. Der ganze Schwachsinn mit “Völkerrecht” ist nur ein schlechter Witz, es geht nicht um “Völker” oder “Recht”, sondern um Macht. Die Macht des Siegers (denen mit Macht) gegenüber dem Besiegten (denen ohne Macht). Wert was anderes annimmt und daher solch dümmliche Fragen immer noch stellt, obwohl diese schon vor 2010 im Internet erschöpfend beantwortet worden war, gehört wohl zu den Traumtänzern aus Elfenbeinturmhausen (also die üblichen +95% “Mündige Bürger”).

    Das Völkerrecht wurde von den Siegern (England / Frankreich) 1919 so umgeschrieben, daß ihre Eroberungen durch das “Recht” für immer geschützt sein sollten. Das Recht wurde den Besiegten verwehrt. 1945 haben sie (USA) das gleiche Spiel erneut aufgeführt. Beobachten kann man es seither ständig, man müßte nur gewillt sein es sehen und verstehen zu wollen.

  6. Der Ausdruck Völkerrecht ist ein kompletter Betrug. Völker erhalten durch es keine Rechte, sondern werden vielmehr entrechtet. Völkerrecht ist in Wirklichkeit Territorialrecht! Territorialrecht steht über den Völkern und bestimmt, zu welchem Territorium sie gehören. Territorien werden als juristische Personen konzipiert. Würde man von Territorialrecht sprechen, dann würde der Widerspruch zu den Rechten der Völker und den Menschenrechten sofort sichtbar. Die Ukraine zum Beispiel war und ist kein Volk, sondern ein verwaltungsrechtlich entstandenes Territorium, das sich nach der Separation zu einem völlig missratener und korrupter Staat entwickelte, in dem ein selbst unterdrücktes und betrogenes Volk andere Völker unterdrückt und betrügt, und der mit einem durch die NATO ermöglichten Krieg seine Eigentumsansprüche über abtrünnige und aus seinem Besitz gekommene Völker durchsetzten will. Nichts ist absurder als territoriale Integrität für abtrünnige Verwaltungseinheiten unter Missachtung der ethnischen Zusammensetzung. Ständig kommt es dadurch zu Kriegen. Beispiel Bosnien-Herzegowina, wo sich Bosnische Muslime, Bosniaken genannt, und Serben die Köpfe blutig schlagen. Die größte Macht besitzt dort der “Hohe Repräsentant” der Vereinten Nationen. “Er besitzt weitgehende Vollmachten, so kann er demokratisch gewählte Amtsträger entlassen, Gesetze erlassen und neue Behörden schaffen.” (Wikipedia) Aserbeidschan hat sich im Namen des Territorialrechts von Armeniern besiedelte Gebiete angeeignet, die jetzt wohl gesäubert werden sollen. Im Kosovo wurden die meisten Serben vertrieben. Die faktische Eigenständigkeit des noch serbisch besiedelten Nordkosovo wurde von KFOR und kosovarischen Behörden bislang weitgehend toleriert, aber eine vollständige Eingliederung des Nordkosovo in den Staat Kosovo soll zur Not mit “Polizeigewalt” erzwungen werden. (vgl. Wikipedia) Im Namen des Friedens muss das Völkerrecht unbedingt abgeschafft werden. Die Erfahrung lehrt, dass kein Schwein wegen des Völkerrechts auf einen Krieg verzichtet. Aber stets erzeugt es Konflikte und wird es als Propagandainstrument für Revanchismus und Einmischung in fremde Konflikte benutzt.

  7. Heute hat eine bekannte Persönlichkeit davon geredet in diesem Fall eine Verhandlungslösung anzustreben. Also eine bekannte Persönlichkeit die gerne die Werte des “Wertewestens” zitiert und sich die auch merken kann.

  8. Zum Thema Völkerrecht sollte man einfach die Aussenministrierende der Bunten Republik Dovistan befragen (BRD)!
    immerhin hat sie einen Master in Völkerdingsbums und ist kein Schweinezüchter wie ihr Insolvenz-Fachmann-Kollege im Wirtschafts-Dingsbums.

    Aber vielleicht erklärt Trampolina dann auch wieder den Krieg an 100.000 Km entfernte Länder….

  9. Aserbaidschan will die vollständige Kontrolle über die grosse Goldmine in Sotk, das ist längst bekannt. Daher nur eine Frage der Zeit, bis sie wieder grossangelegt vorrücken. Von den aktuellen Gesprächen zwischen den beiden Parteien ist daher wenig Positives zu erwarten.

  10. Völkerrecht,Menschenrecht,UNO,WHO,Souveränität,Selbstbestimmung,Gerechtigkeit,?????Alles Quark!!!! Es gilt einzig und alleine der Satz ” Qui bonum?” Wem nutzt es!
    Die, die einen Nutzen haben und das sind die Mächtigen (Staaten,Konzerne,NGOs, etc), denen ist das ganze Rechtsgedöns vollkommen wurscht. Das diehnt nur dazu den Pöbel zu manipulieren und zu verar. ..
    Nichts ist wie es scheint!! Im Hintergrund werden Strategien gefahren, die sind so wiederlich, daß die Phantasie von uns ” Normalsterblichen” nicht dazu ausreicht.

  11. Der Herrscher von Armenien steht auf der Lohnliste von Schwab und Soros.
    Anstatt sein Land auf den Krieg vorzubereiten (Si vis pacem para bellum – Wenn du den Frieden willst, bereite den Krieg vor) hat er nichts gemacht.

    Nur mit Atomwaffen UND dem Willen, sie auch einzusetzen, kann man seine Unabhängigkeit und Freiheit beschützen.