Karlsruher Abgründe: Der Mörder einer 17-jährigen bleibt auf freiem Fuß

Karlsruher Abgründe: Der Mörder einer 17-jährigen bleibt auf freiem Fuß

Justitia hat bald die Nase voll – bei solchen Entscheidungen… (Symbolbild:Pixabay)

Können nun sogar Bundesverfassungsrichter nicht mehr lesen? Diese Frage stellt sich nach der Entscheidung 2 BvR 900/22, die den staunenden Lesern in einer Pressemitteilung präsentiert wird: Es ging dabei um den Freispruch des damals jungen Ismet H., der vom Vorwurf der Vergewaltigung und des Mordes an einer 17-jährigen Schülerin im Jahr 1981 seinerzeit, 1982, vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde. Die Übereinstimmung der vielen Faserspuren an der Kleidung der Toten mit Gewebeproben aus dem Fahrzeug des Angeklagten hätten nur einen „äußerst geringen Beweiswert“, so die Richter (näheres siehe hier). Einer von vielen Fällen, in denen Täter mangels Beweisen freigesprochen werden.

Doch 2021 bewies dann eine DNA-Analyse die Täterschaft von Ismet H. – was den Gesetzgeber veranlasste, die Strafprozessordnung mit Paragraph 362 StPO mit dem Absatz 5 nachzubessern, um wenigstens bei Mord, der nicht verjährt, einen Täter nachträglich rechtskräftig verurteilen zu dürfen. Und weil Anwälte ja nie „verlieren“ können, weil ihnen das Honorar sicher ist, rief der Rechtsverdreher von Ismet H. das Bundesverfassungsgericht an, um die Gesetzesänderung anzufechten, denn das Strafverfahren wurde 2022 wieder aufgenommen. So wie ein Kläger immer einen Richter findet, wurde die Anfechtung der Gesetzesänderung vom obersten Gericht angenommen – und nun beschieden.

Grundgesetz nicht ausgelegt, sondern geändert

Richter aller Sachgebiete und Instanzen neigen zwar dazu, ihre Entscheidungen immer fallbezogen und nicht allgemein zu formulieren (damit ihnen die Arbeit nicht ausgeht?); noch wichtiger: Verfassungsrichter wollen gerne der bessere Gesetzgeber sein. Nicht nur in Israel, wo sich die gewählte Knesset das nicht weiter gefallen lassen wollte, sondern auch bei uns spielen die obersten Richter gerne den Oberlehrer über den gewählten Gesetzgeber. Der Vorteil dieses Jobs ist: Er ist nicht unpolitisch, denn die Richter werden von den Parteien benannt, doch er erlaubt weitaus mehr Selbstherrlichkeit und Willkür, da man fest im Amt bleibt, während die benennenden Politiker vom Wähler abberufen werden können.

Mit dieser Macht ausgestattet, erklärten die Karlsruher Richter nun vorliegend die Gesetzesänderung für unwirksam. Allerdings wundert man sich als des Lesens Kundiger über diese Entscheidung. Denn sie legt das Grundgesetz nicht aus, sondern ändert es; eine mehr als bedenkliche Rechtsfortbildung: „Es handelt sich dabei um ein Instrument der Rechtsprechung, das über die bloße Gesetzesauslegung hinausgeht und neues Recht schafft.“ Artikel 103 Grundgesetz besagt nämlich in seinem Absatz 3: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Es ist die Übernahme des römischen Rechtsgrundsatzes ne bis in idem („niemals zweimal für dasselbe”).

Ein Fall von höchstrichterlichem Täterschutz?

Doch sechs von acht Richter haben offenbar übersehen, dass der Täter ja gar nicht mehrmals bestraft wurde, sondern überhaupt noch gar nicht! Gehört die Fähigkeit zu lesen nicht zur Voraussetzung für eine Richterberufung? Die erste Auslegungsregel für angehende Juristen ist, dass zuerst einmal der Wortlaut einer Rechtsgrundlage gilt. Und erst wenn dieser nicht eindeutig ist oder einen unbestimmten Rechtsbegriff beschreibt, oder im Widerspruch zu anderen Bestimmungen des gleichen Regelwerks steht oder nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist, steht die Rechtsbestimmung einer Auslegung offen.

Wäre der Täter damals wegen Totschlags verurteilt und inhaftiert worden, und nachträglich hätte sich herausgestellt, dass die Tötung als Mord zu werten gewesen wäre, greift meines Erachtens Artikel 103, Absatz 3 des Grundgesetzes durchaus (ich war zuletzt als Rechtssekretär tätig und lange ehrenamtlicher Landesarbeitsrichter, habe also eine gewisse Kenntnis der Materie). Das Strafmaß könnte dann nicht nachträglich erhöht werden. Aber der Sachverhalt war ein anderer. Entschieden die obersten Richter statt nach dem Wortlaut des Grundgesetzes etwa über eine Verfassung, die es noch nicht gibt? „Der Rechtsfrieden hat Vorrang“ meinte das Gericht – ein anderer Ausdruck für Täterschutz? Oder „Friede den Gräbern”?

Ismet H.: Haftentschädigung statt Strafe

Der rechtspolitische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, sieht in dieser Entscheidung aber keinen Anlass, das Grundgesetz aus aktuellem Grund zu konkretisieren. Und das, obwohl er zusammen mit der CDU/CSU jene Änderung der Strafprozessordnung zum 21. Dezember 2021 durchgesetzt hatte, die jetzt verworfen wurde. Die FDP und Grünen unterstützten die Verfassungsklage, obwohl sie bei der Rechtsänderung schon in der Regierung waren, und freuen sich nun doppelt über das Ergebnis. Was übers Parlament nicht geht, geht dann eben über wohlgesonnene Richter? Vielleicht wäre diese Entscheidung des Verfassungsgerichts Anlass, dieses Gremium wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage (formal nicht vorhandene „Verfassung”) aufzulösen und stattdessen ein neues „Grundgesetzgericht” einzusetzen…

Ismet H., der die Tat nicht einmal bestritt, sondern stets geschwiegen hat, darf sich nun über üppige Haftentschädigung freuen. Einzig positiv ist, dass er angesichts des Arbeitskräftemangels als wichtige Fachkraft auf freiem Fuß bleibt; er scheint auf seinem Gebiet jedenfalls eine „Fachkraft” zu sein. Doch leider bleibt nicht einmal das als Positivum… denn er ist jetzt 64 Jahre alt und sieht seiner deutschen Rente entgegen. Diese wird er vermutlich in der Türkei genießen. Übrigens: In den meisten deutschen Medien wird seine türkische Herkunft ganz verschwiegen; nur diese über acht Jahre zurückliegende „Welt„-Reportage brachte sie meines Wissens ans Licht.


Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

46 Antworten

  1. So gern auch ich diesen Dreckskerl zumindest im lebenslangen Knast gesehen hätte:
    „ne bis in idem“. Nicht zweimal in der selben Sache. Römisches Recht. Nicht mal im angelsächsischen Jurystrafrecht anders.
    Schlimm für die Hinterbliebenen und die gerecht fühlende Öffentlichkeit, aber NICHTS zu machen.
    Tradiertes Gesetz.

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  2. Komisch nur, dass man diesen Grundsatz bei der Verfolgung von NS Straftätern offensichtlich vergessen zu haben scheint. Siehe Oskar Gröning!

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    1. Aussagen von den (inzwischen längst verstorbenen) Soldaten / Politikern der 1000 Jahre gibt es ja, daß sie erst von den Siegern angeklagt, dann verurteilt oder freigesprochen wurden, nur um nach dem Ende der Haft / Gründung der BRD, sofort erneut angeklagt zu werden, gerne für die gleiche Sache und wo die Amis einen Freispruch fällten, es danach 5 oder 10 Jahre gab.

  3. „Niemals zweimal für dasselbe“ gilt nicht für Bestrafung, sondern ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren. Möchten Sie nach einem Freispruch – egal worum es ging – Ihr restliches Leben auf Bewährung leben? Ich nicht.

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    1. „„Niemals zweimal für dasselbe“ gilt nicht für Bestrafung, sondern ein abgeschlossenes Gerichtsverfahren.“

      Trifft nur nicht auf den Text des GG zu. Da steht ausdrücklich „mehrmals bestraft“. Ihre Verkürzung auf den ersten Teil des Satzes ist daher billiger Betrug, denn es unzulässig nur den Teil des Textes zu nehmen, der einem paßt.

      „„Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.““

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      1. Egal, ob es nun so oder so richtig steht. Denkt bitte immer an die Spaltung, die SIE mit uns Deutschen vorhaben: teile und herrsche!
        Und deshalb, Bitte, trotz unterschiedlicher Ansichten, Gemeinschaftlichkeit wahren.
        Sie ist unsere schärfste Waffe!!! 🙏🤗

      2. Für die Auslegung des GG ist das BVerfG zuständig, welches – m. E. zurecht – entschieden hat, dass ein freigesprochener Verdächtiger nicht noch einmal wegen desselben Vorwurfs vor Gericht gestellt werden darf. Das mag Ihnen gefallen oder nicht. Meine Auffassung, dass ein Freispruch auf Bewährung eben keiner wäre, habe ich klar gemacht.
        Im übrigen ist das in allen demokratischen Staaten genau so geregelt.

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        1. Und das bedeutet den größten Starrsinn überhaupt zur Schau tragen!
          Es kann nicht sein, daß solche Fakten wie DNA-Indizien einfach unter den Tischgekehrt werden können.
          Das ist ein Skandal und Wasser auf den Mühlen der Koran-Klientel PUNKT

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  4. Bei diesem/diesen Richter/n ist dringend eine Hausdurchsuchung nötig !
    Sie stellen das Recht, Justizia auf den Kopf.
    Für solch einen Dreck habe ich nur noch Verachtung
    und solch ein Gerichtspersonal wird der Herr bald
    bestrafen !

    Einen Freibrief für einen dreckigen, bestialischen Töter !
    Tja für solche Leute müsste es ein A-Team geben, das sich darum effektiv kümmert !

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  5. @Ein Fall von höchstrichterlichem Täterschutz?
    Yascha Mounk, Dozent an der Harvard Universität Boston, erklärte in den ARD Tagesthemen am 20.02.2018 bereits:
    … dass wir hier ein historisch einzigartiges Experiment wagen, und zwar eine monoethnische, monokulturelle Demokratie in eine multiethnische zu verwandeln.
    Das kann klappen. (MUSS aber NICHT!) Es wird, glaube ich, auch klappen. Aber dabei kommt es natürlich auch zu vielen Verwerfungen.“
    .
    wenige Wochen später (July `18) im Presseclub verdeutlichte er: ( Yascha Mounk im Presseclub am 08.07.2018 )
    Ich denke, um eine multi-ethnische Gesellschaft zum Funktionieren zu bringen, müssen wir dann auch ganz klar zeigen, dass der Staat fähig ist, die Menschen, die dagegen aus Hass verstoßen, richtig zu bestrafen.“

    Der Wille der Politik – Verwerfungen sind nicht nur zu erwarten, sondern auch nützlich!
    Wer was anderes will, muß außerhalb der Blockpartei wählen – und sich vorher ansehen, wen er wählt !
    Die Verantwortung des Wählers !

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  6. Der Krieg gegen das deutsche Volk läuft und läuft: Das Schw*** wurde freigesprochen, damit es weitermorden kann! Ethnische Deutsche nach Möglichkeit! Jedes potentielle Opfer könnte ja ein größeres Auto und einen besseren Job haben als der arme Richter! Der Hass und die Verachtung fürs eigene Volk lassen sich wunderbar auf den Rücken dieser zurückgebliebenen Zugereisten austragen! Ich erwarte für die nächsten Monate dramatische Einbrüche in punkto innere Sicherheit! Und in Baden ist bekanntermaßen keine einzige Stadt mehr intakt (Freiburg, Karlsruhe, Pforzheim usw.)

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  7. Ach, was soll’s. Bald werden wir die Scharia haben. Omid Nouripour, der gemeinsam mit Lang Bundesvorsitzender der Grünen ist, will Teile der Scharia mit dem Grundgesetz vereinbaren.

    Er formuliert im Bundestag: „Unser Job hier ist es dafür zu sorgen, dass die Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind, auch angewendet werden können.“

    https://t.me/unzensiert/81731

    Was meint der Herr mit „Unser Job“? Es ist doch sein persönlicher Dschihad. Es sollte besser heißen „Mein Job“.

    Und was meint der Herr mit „hier …  dafür zu sorgen“. Es ist der Bundestag, den er komplett unterwandern will. Unterwandern, das ist ein Weg des Dschihads.

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    1. komisch wenn ich die namen unserer politiker so lese….
      frage:
      gibt es in den islamischen staaten „auch christliche“ abgeordnete in der islami-regierung mit namen wie:
      hans franz josef karle und georg…
      nein, maximal auf dem friedhof….

  8. Dieses okkupierte Land hat fertig.. Wenn Recht und Gesetzgebung nach Gutdünken gefällt werden, erodiert die Gesellschaft !

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    1. Hören Sie mal Holo-Leugner und Nazis / Neonazis zu, was diese bei BRD-Gerichten so erlebt haben, gerne bis in die Zeit Adenauers zurück. „Recht und Gesetzgebung nach Gutdünken gefällt“ trifft es sehr genau. Gehässig könnte ich auch noch auf Nürnberg verweisen, wo genau dies gemacht wurde, nur halt noch viel schlimmer, da es grundsätzlich nur gegen die Besiegten ging, da die Sieger, bei gleichartigen Taten, sich völligen Schutz gewährten und bis heute gewähren.

      „Seltsamerweise“ zerfällt die BRD, seit es diese gibt. Ebenso der Rest vom „Westen“. Folgte ich Ihrer Aussage, würde ich jetzt sagen „Findet den Zusammenhang“.

      1. Ich denke mal, für Holo-Leugner sollte man Revisionisten oder Holo-Zweifler setzen, weil es das besser trifft.
        Abgesehen davon, ist bekannt, welchen Ursprung und welche sinnhafte Bedeutung das Wort HOLOCAUST hat?
        Es kommt aus dem Altgr. und beinhaltet zwei Wortteile:
        „holon“ wird übersetzt mit ganz, ganzheitlich, völlig
        „causton“ wird übersetzt mit Brandopfer, Verbrennung – auch in bezug auf Menschenopfer
        Weiß Jemand, wo es das gab zu dieser Zeit der 12 Jahre??

  9. Dieses Urteil ist wegweisend. Zukünftig können Straftaten, die zum Beispiel bei der Aufarbeitung der „Corona-Maßnahmen“ vor Gericht kommen, auf diesem Wege faktisch ungesühnt bleiben: Erst der Freispruch, oder die marginale Geldbuße, oder die Bewährungsstrafe sorgen für keine Wiederaufnahme der Verfolgung, auch wenn massivste Gründe für eine Neubewertung zu Tage kommen. Bewirkt diese neue Rechtsauffassung einen politisch gewollten perfekten Täterschutz?

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    1. „Bewirkt diese neue Rechtsauffassung einen politisch gewollten perfekten Täterschutz?“

      Darum geht es und um nichts anderes.
      So manch Hardcore-Covidiot wird ja noch paar Jahrzehnte vor sich haben und wenn er/sie/es schon mal (sicher wie bei der damaligen sogenannten „Entnazifizierung“ recht überschaubar) verurteilt wurde war es das mit Süne für das kürzlich stattgefundene Jahrtausendverbrechen. 😣

  10. Schaut mal nachfolgend, was eine zweite Juso-Vorsitzende fordert !

    „Sarah Mohamed (Jusos): 60.000 Euro Grunderbe für alle!
    Von libero -3. November 2023
    Die stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD-Nachwuchsorganisation, Sarah Mohamed, fordert ein Grunderbe von 60.000 Euro für alle über 18-Jährigen in Deutschland – unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Finanziert werden soll das mit einer Erbschaftssteuer.“

    https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1365/umfrage/bevoelkerung-deutschlands-nach-altersgruppen/

    Bevölkerung – Zahl der Einwohner in Deutschland nach relevanten Altersgruppen am 31. Dezember 2022(in Millionen)
    Auszug:
    14-17 J = 3,11 Mill
    18-20 J = 2,44 Mill

    Wenn man bei 18 Jährigen von ca. 2 Millionen in einem Jahr ausgeht und durch „Geburtenmaschinen“ werden es progressiv steigend immer mehr, das macht pro Nase
    bei 60000 E = 120000000 = 120 Milliarden in einem Jahr und macht fortlaufend folgend Jahr für Jahr weitere Milliarden in auch ca. 3 stelliger Milliarden Höhe.

    Da fragt man sich, kann dieses Juso-Element mit Migrationshintergrund nicht rechnen?
    Wie wäres es mit regelmäßiger Arbeit und sparen, dann hat man bei eiserner Disziplin sicherlich in 30 Jahren allein ca. 60000 E (bei jeden Monat 200 E beiseite gelegt) angespart !
    Tja, auch beim sparen sind zumindest Grundkenntnisse in der Mathematik erforderlich,
    ansonsten läuft das beim sparen nicht !

    Sollen wir für eine faule „Bande“ noch arbeiten gehen und Steuern bezahlen?
    Jusos, wie auch andere Spezialdemokraten gehören weg, weil nicht gebraucht !

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    1. Wow, das haben auch – die fuer Erwachte unwoken – Standartmedien vermeldet.
      Evil, pi-news. Wow, voll Erwacht und Anders und wider dem Mainstream.
      Wow.

  11. Ismet H. wurde freigesprochen und nicht inhaftiert und bleibt auch frei. So weit, so schlecht. Aber warum bekommt er jetzt noch eine Haftentschädigung? Für welche Haft denn? Kapier ich nicht.

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    1. U-Haft vielleicht? So im Rahmen der Gesetzesänderung 2021 und der erneuten Aufnahme des Verfahrens gegen ihn, würde ich vermuten.

  12. diese Wichser sofort auf die Fresse hauen und den Farbeimer aussaufen lassen, wo sie sich festkleben oder anderen Unsinn machen

  13. „Die Übereinstimmung der vielen Faserspuren an der Kleidung der Toten mit Gewebeproben aus dem Fahrzeug des Angeklagten hätten nur einen „äußerst geringen Beweiswert“, so die Richter (näheres siehe hier). Einer von vielen Fällen, in denen Täter mangels Beweise freigesprochen werden.“

    Allein dies ist schon wieder ein typisches Rechtsverbrechen, wofür der Richter eingesperrt gehört (hätte). Solche recht eindeutigen Indizien reichen ansonsten für eine Verurteilung, weshalb man hier von gewissen „Gründen“ für den Freispruch ausgehen darf (Ausländerbonus).

    Was Herr Künstle anscheinend verpennt hat. Der Rechtsbruch ist der Normalfall vor den politischen Gerichten der BRD, sobald es um eine von diesen 3 Kasten geht:
    – Invasoren und Systempolitiker;
    – Linke, die mit linkem Kampfauftrag wüteten;
    – die von der Junta zu Feinden erklärten = Neonazis, „Nazis“, „Rechtsextreme“, „Schwurbler“, „Querdenker“, „Leugner“, Islamaufklärer, … Und da es hier um eine Person der ersten Gruppe geht, wurde 1982 / 2023 entsprechend „geurteilt“. Keine Neuigkeiten unter der Sonne.

    Außerdem ist die willkürliche Erschaffung von „Recht“, durch die roten Täterroben zu Karlsruhe, so gar keine Neuheit.

    1. Ich stimme Ihrer Ausführung fast gänzlich zu – außer, daß der Autor etwas „verpennt“ hätte – wie Sie sich abfällig ausdrücken. Ich denke, das hat er nicht verdient. 😒
      Außerdem erkenne ich an seiner Wortwahl im Text, daß er mitnichten etwas verschlafen hat.

  14. Ich kann jeden Vater verstehen, der vor dem Gericht auf so einem Drecksack wartet, und Gerechtigkeit walten läßt !

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    1. Sie warten also auf einen Bully der fuer Sie das Schlaegern uebernimmt, weil selbst zu fe… aeh, nicht in der Lage dazu?

    2. Der Täter ist es nicht wert, dass man sich die eigenen Hände durch ihn beschmutzt. Damit hat der Täter zwei Opfer geschaffen.
      Zuerst das wirkliche Opfer und dann den Blödmann, der sein Leben wegwirft. Das macht das Kind des Vaters nicht wieder lebendig. Es ist Selbstjustiz. Er ist damit keinen Scheiß besser, als der Täter. Im Gegenteil.

      Aber gut, Barbaren finden Rache halt ganz toll. Im Islam finden sie Rache auch ganz toll.

  15. Das müsst ihr sehen und hören !!!
    Ein mutiger und schlauer Rentner mischt den wiederholt Vergesslichkeits-Kanzler auf !
    Sehr gut gemacht !
    Schaut und hört das komplette Video bis zum Ende – Es ist toll und der alte Mann bekommt viel Beifall für seine Aussagen!

    https://www.nius.de/Gesellschaft/rentner-sagt-es-scholz-ins-gesicht-man-nennt-sie-die-duemmste-regierung-der-welt/0e92980e-e826-49c8-8ef5-fbeac3caa3d8

    „Rentner sagt es Scholz ins Gesicht: „Man nennt Sie die dümmste Regierung der Welt!“

    So offen wird der Kanzler selten kritisiert: „Jedenfalls muss man was tun, wenn man nicht der dumme Deutsche im Ausland sein will“

    03.11.2023 – 11:53 Uhr
    Author icon
    REDAKTION“

    1. Henriette,
      Danke für diesen guten Querverweis. Habe mir das kurze Video angeschaut. Respekt und Hut ab! vor diesem couragierten und sachlichen alten Herrn.
      Für seine so zutreffenden Argumente und Schilderungen hat er eine unverdient blasierte (wie anders auch von solch einem änderungsresistenten Subjekt!!) Antwort erhalten, die seine berechtigten Fragen in der Antwort eher der Lächerlichkeit preis zugeben versuchte.

  16. Habe , zum Einschlafen, des öfteren werbungsloses ZDF Info für eine Std. zu laufen. Über einen dort berichteten Mordfall, in England, kam folgendes heraus. Der freigesprochenen Täter, nach Jahrzehnten durch DNA, zu lebenslanger Haft verurteilt. Das nachdem dieses Gesetz über Doppel anklage geändert wurde. Wird angeblich auch in anderen zivilisierten Ländern seit dem so gehandhabt. Da ja in D neue wissenschaftliche Erkenntnisse nicht der Realität angepasst werden, kann ich endlich meine Weltscheibentheorie verbreiten.

  17. Das war doch schon in den 90igern so, dass die kriminellen Türken nicht abgeschoben wurden. Dann kamen die Russen und die Ossis und die Jugoslawen…..und jetzt halt der ganze Rest und jeder von denen hat den Arsch gepudert bekommen…..Was alle immer wieder vergessen ist….das Deutschland nie frei war und wir unter der Besatzung von Mächten stehen, die Deutsche hassen wie die Pest und nicht eher Ruhe geben bis der letzte unter der Erde ist. Deutschland, war nie frei und nie ein eigenständiges Land….was jammern immer alle um Deutschland rum und ihre beschissenen Wahlen? Welche Wahl hat ein annektiertes Land? Die Wahl den Arsch hin zu halten oder zu sterben…..aus die Maus….. :)))) Seid der Kaiser abgedankt hat, was ja glaub ich nichtmal hat…..hat das deutsche Volk keinen eigenen Grund und Boden mehr….das Gejapse hier versteh ich nicht…..

  18. Ich würde bei diesem kulturfremden Ungeheuer noch ein Indiz anhängen – nämlich das Schächten, welches er dem sterbenden Opfer zusätzlich angetan hatte. Denn dieses ist ein schwerwiegendes Indiz und paßt ausschließlich zum Lebenskreis und Alltagsverhalten dieser ungebetenen Gast-Klientel. Nicht zu einem deutschen Täter!
    Schweine-Gesetze ;-( 😡

  19. Kann den Vater der ermordeten nicht verstehen, stirbt einfach weg und der Täter lacht sich eins. Hätte sich mal ein Vorbild an der Bachmeier nehmen sollen, dann könnt er er Heute in Frieden ruhen. Bei der derzeitigen Rechtsprechung im besten Land, wird es wohl darauf hinaus laufen, das man das Recht in die eigenen Hände nehmen muss. Wird uns nichts anderes übrig bleiben, da ausländische Straftäter hier ja mit Samthandschuhen angefasst werden, während Deutsche , die Taten gegen Ausländer begehen, die ganze Härte dieses “ Rechtstaates“ erfahren dürfen.

  20. Und wieder so ein Schand-Urteil aus Karlsruhe!

    Während ich unterwegs war erfuhr ich von dem Urteil und hatte den vagen Eindruck, es hatte sich um einen deutschen Tatverdächtigen gehandelt. Ein „Rechtsexperte“ der sogar irgendwo Professor ist, gab sinnfreie Worthülsen von sich. Ebenso vage hatte ich das Bauchgefühl, mit dem Urteil stimme etwas nicht.

    Die ganze Zeit aber fragte ich mich vor allem, ob der zitierte alte römische Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“ bedeute, niemand dürfe wegen derselben Tat zwei Mal vor Gericht stehen oder zwei Mal bestraft werden, Die „Berichterstattung“ war offenkundig bemüht, das zu verwischen. Ich tendierte eher zur zweiten Variante, bin aber nicht Jurist.

    Nun erfahre ich hier: der mutmaßliche Täter heiße „Ismet H.“ und damit rundet sich das Bild! Alles macht wieder Sinn! Auch die obige Frage erübrigt sich damit, denn den entsprechenden Paragrafen im Deutschen Grundgesetz konnte ich mittlerweile nachlesen, er lautet:
    „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrfach bestraft werden.“
    Da steht also nichts von einem verbotenen Wiederaufnahmeverfahren!

    Und so bleibt am Ende wieder nur grenzenlose Wut, wie wir hier belogen und verar$cht werden!!!
    Man darf getrost davon ausgehen, hätte der Täter zum Beispiel „Michael H.“ geheißen, wäre das anders entschieden worden.

    1. Herr Pederson.
      das ist auch meine – nicht Vermutung sondern – Überzeugung. Man kennt ja inzwischen seit 1961 die Zweierlei-Strafbemessung !