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Legitimiert das Verfassungsgericht den “Rettungstotschlag”?

Legitimiert das Verfassungsgericht den “Rettungstotschlag”?

Skandalentscheidungen am Fließband in Karlsruhe (Foto:Imago)

Darf man Menschen durch Impfschäden vorsätzlich töten, um andere Menschen eventuell vor dem Tod durch eine Krankheit zu schützen? Und wie soll man den neuesten Skandal-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts anders verstehen? “Nein” werden diejenigen sagen, die den Beschluss unterstützen – denn dies steht dort nicht explizit. “Ja” werden diejenigen sagen, die zwischen den Zeilen lesen, was die eigentliche Aussage ist – und zu welchen Konsequenzen sie führen.

Wortwörtlich heißt es im Beschluss 1 BvR 2649/21: “Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten…”. Mit dem bewusst ungenau gewählten Begriff “gravierende Folgen” erwähnen die Richter die Toten durch Impfungen nicht, leugnen sie aber auch nicht.

Geht man von den realen Beobachtungen der Todesfälle durch Impfungen aus, bedeutet eine allgemeine Impfpflicht nichts anderes, als dass die Regierung den Tod von X Menschen durch Impfschäden anordnen darf, um eventuell den Tod von Y Menschen durch eine Krankheit zu verhindern. Dabei deutet viel darauf hin, dass X sogar größer als Y ist. Der Staat begeht also einen “Rettungstotschlag” an unschuldigen Menschen zur hypothetischen Rettung anderer Menschen.

Das Bundesverfassungsgericht widerspricht sich selbst

Einen ähnlichen Fall kennt man aus Ferdinand von Schirachs Theaterstück (und) Film “Terror – Ihr Urteil”. Darin geht es um einen fiktiven Prozess gegen einen Kampfpiloten, der ein entführtes Passagierflugzeug mit 164 Menschen an Bord abschoss, das möglicherweise in 9-11-Weise in ein Stadion mit 70.000 Menschen hätte stürzen können. Durfte der Pilot 164 Unschuldige töten, um möglicherweise – nicht einmal sicher – eine höhere Zahl anderer Menschen zu retten? “Ja” meinten 86,9 Prozent der Zuschauer. “Nein” meinte – das Bundesverfassungsgericht! In seinem Urteil vom 15. Februar 2006 entschied Karlsruhe, die Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz “…ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig”. Die Richter stellten fest, dass der Bund für einen solchen Fall keine Gesetzgebungsbefugnis habe. Wichtiger noch: Die Insassen eines entführten Flugzeugs würden durch das Luftsicherheitsgesetz als bloße Objekte behandelt.

Der Staat also, der § 14 Abs. 3 LuftSiG nutzt, behandele Menschen als bloße Objekte seiner Rettungsaktion zum Schutze anderer. “Eine solche Behandlung missachtet die Betroffenen als Subjekte mit Würde und unveräußerlichen Rechten. Sie werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht. Indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.” Das Argument, dass Passagiere mit dem Betreten eines Flugzeugs ein Risiko eingehen und sogar in ihre eigene Tötung einwilligen, bezeichnete das Bundesverfassungsgericht als “lebensfremde Fiktion”. Die Bundesverfassungsrichter von 2006 erklärten: “Menschliches Leben und menschliche Würde genießen ohne Rücksicht auf die Dauer der physischen Existenz des einzelnen Menschen gleichen verfassungsrechtlichen Schutz.

Die Tür zur Rettungsfolter aufgestoßen?

Darf man fragen, ob das heutige Bundesverfassungsgericht mit der Legitimierung des “Rettungstotschlags” auch die Tür zur “Rettungsfolter” öffnet? Wir erinnern uns an den Fall eines entführten Kindes, bei dem der Frankfurter Polizei-Vizepräsident dem mutmaßlichen Entführer Folter androhte, um den Aufenthaltsort des Kindes zu erfahren und es möglicherweise retten zu können. Oder an die TV-Serie “24”, in der Terroristen in Los Angeles eine Atombombe zünden und Millionen Menschen töten wollten. Protagonist Jack Bauer folterte darin Mitwisser und verhinderte so den Tod von Millionen. War das legitim? Wäre das für unsere gegenwärtigen Verfassungsrichter auch legal? Anders gefragt: ist nach der Logik des Bundesverfassungsgerichts um Ex-CDU-Bundesvorstand Stephan Harbarth in seinem aktuellen Beschluss zur Impfpflicht auch die Legitimation von Rettungsfolter denkbar? Die Grundrechte einer Minderheit (Terroristen, Ungeimpfte) werden hier schließlich außer Kraft gesetzt mit der (unbewiesenen) Behauptung, es würden Menschenleben gerettet.

Die Bundesverfassungsrichter begehen in ihrem Beschluss auch schwere Verfahrensfehler, weil sie der richterlichen Pflicht nicht nachkommen, in einer neutralen Beweisaufnahme den Sachverhalt zu klären, bevor sie abwägen und Recht sprechen. Aufschlussreich ist hier der Satz: “Nach der weitgehend übereinstimmenden Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten ist zudem davon auszugehen, dass COVID-19-Impfungen einen relevanten – wenngleich mit der Zeit deutlich nachlassenden – Schutz vor einer Infektion auch mit der Omikronvariante des Virus bewirken.” Richtig ist hier unzweifelhaft das Gegenteil: Es ist empirisch erwiesen, dass mit der Impfrate auch die Infektionsrate steigt. Das sieht man sowohl bundesweit (zum Beispiel Bremen versus Sachsen) als auch im internationalen Vergleich (Israel, Portugal, Gibraltar versus Rumänien und Afrika, etc.).

Schwere Verfahrensfehler – politische Motive?

Die objektiv vorliegenden Daten untermauern die Erklärung, dass mit jeder zusätzlichen Impfung das Immunsystem weiter geschwächt wird und die Wahrscheinlichkeit einer Infektion und Erkrankung steigt. Bemerkenswert ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht die Omikron-Variante als Maßstab seiner Rechtsprechung zu einer Gefahr aufbläst, die sie nachweislich nicht ist. Es ist unter allen halbwegs Fachkundigen unstrittig, dass Omikron fast nie über das Niveau einer mittelschweren Infuenza hinauskommt und weitaus harmloser ist als die Ursprungs- bis Deltavarianten. Die niedrige Gesamt-Auslastung von Krankenhäusern und Intensivstationen widerspricht zusätzlich der Grundlage dieses Beschlusses.

Die laut Bundesverfassungsgericht “weitgehend übereinstimmende Einschätzung der angehörten sachkundigen Dritten” erregen den dringenden Verdacht eines Verfahrensfehlers – nämlich, dass diese “sachkundigen Dritten” einseitig und manipulativ ausgewählt wurden, um ein gewünschtes Ergebnis zu begründen. Die Professoren Bhakdi, Hockertz, Homburg, Haditsch, Wittkowski, Mölling, Meyerhöfer, Bosbach etc. wurden hier mit Sicherheit nicht angehört.

Narrenfreiheit zur Rechtsbeugung – und ihre Grenzen

In der verfassungsrichterlichen Beweiswürdigung muss eigentlich der Grundsatz gelten, dass die “volle richterliche Überzeugung” auf nachprüfbaren objektiven Tatsachen beruhen muss. “Eigentlich” bedeutet hier: Verfassungsrichter haben das Recht, das Recht zu beugen und mit Füßen zu treten. Ihre Fehlurteile sind unanfechtbar. Das einzige Szenario, in dem dies nicht mehr so ist, kann hypothetisch dann eintreten, wenn sie ihre Fehlurteile übertreiben, oder wenn sie die Rückendeckung ihrer Regierung verlieren. Wenn die öffentliche Meinung kippt und sich politische Mehrheiten ändern, ist es durchaus möglich, dass rechtsbeugende Verfassungsrichter ihrerseits juristisch zur Verantwortung gezogen werden. In der Geschichte gibt es dafür genügend Beispiele.

Die Verfassungsbeschwerde und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erreichen noch nicht die Tragweite einer allgemeinen Impfpflicht, sondern “nur” den Umfang einer beruflichen Existenzvernichtung. Das Bundesverfassungsgericht schreibt: “Allerdings verlangt das Gesetz den Betroffenen nicht unausweichlich ab, sich impfen zu lassen. Für jene, die eine Impfung vermeiden wollen, kann dies zwar vorübergehend mit einem Wechsel der bislang ausgeübten Tätigkeit oder des Arbeitsplatzes oder sogar mit der Aufgabe des Berufs verbunden sein.” Aufgabe des Berufs durch Berufsverbot? Also einfach einen neuen suchen! Ein Arzt oder Zahnarzt, der nicht geimpft ist, verliert seine Praxis und seinen Patientenstamm… wo ist das Problem? Dazu meint das BVerfG ebenso zynisch wie sachlich falsch: “Dass die … möglicherweise eintretenden beruflichen Nachteile irreversibel oder auch nur sehr erschwert revidierbar sind oder sonst sehr schwer wiegen, haben die Beschwerdeführenden jedoch nicht dargelegt; dies ist auch sonst – jedenfalls für den genannten Zeitraum – nicht ersichtlich. Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen.

Kapitaler Konstruktionsfehler

Das Bundesverfassungsgericht leidet seit seiner Gründung unter dem Konstruktionsfehler, dass diejenigen die Richter auswählen, die anschließend kontrolliert werden sollen: Die Regierungsparteien. Vollends korrumpiert wurde dieses Gericht unter dem Vorsitz von Stephan Harbarth, einem CDU-Vorstandsmitglied, das zuvor keinen einzigen Tag als Richter gearbeitet hatte.
Unter dem Vorsitz Harbarths ist das Bundesverfassungsgericht zur Karikatur eines Verfassungsgerichts verkommen. Sogar Wikipedia schreibt: “In der Öffentlichkeit werden Vorwürfe erhoben, es sei vom Arbeitsumfang nicht nachvollziehbar, wie Harbarth während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nebenher so viel Geld mit seiner Anwaltstätigkeit verdient haben kann.” Und das “Handelsblatt” fragte: “Wofür bekam Harbarth also seine hohe Vergütung?”. Entweder habe Harbarth sein Abgeordneten-Mandat angesichts des abgerechneten Arbeitsumfangs fast nicht wahrgenommen – oder er habe Leistungen als Anwalt abgerechnet, ohne eine entsprechende Anwaltstätigkeit auszuüben. Letzteres wäre ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz.

Fachkundige Kritiker machten darauf aufmerksam, dass die Cum-Ex-Geschäfte in Harbarths ehemaliger Kanzlei Shearman & Sterling “zur juristischen Reife” gebracht worden seien. Lars Wienand schrieb hierzu auf “t-Online” über Harbarth: “2000 steigt er bei der Großkanzlei Shearman & Sterling LLP ein. Seine Zeit dort fällt in die Jahre, als auch dort die Cum-Ex-Modelle ausgetüftelt werden. Um den Staat auszuplündern.

Es wird höchste Zeit, das Bundesverfassungsgericht mit echten Verfassungsrichtern zu besetzen, die die Verfassung vor der Regierung schützen – und nicht umgekehrt.

50 Antworten

    1. Iris 13. Februar 2022 At 20:45

      Danke für das Füße-Hochlegen, ich möchte nämlich nicht von einer verantwortungslosen Krankenschwester gepflegt werden. Zum Glück gibt es genügend Pflegepersonal die anders denken und mir bei der letzten Stationären Aufenthalt, jederzeit Auskunft über ihren Impfstatus gesagt haben, wenn ich gefragt habe.

      1. Der Impfstatus ist Privatsache, zumindest in dem Land, in dem ich lebe, nicht einmal der Arzt darf danach fragen. Es ist auch nicht erlaubt z.B. nach Grund einer Behinderung Schwangerschaftsstatus, zu fragen, sonst koennte man verklagt werden. Man muss, vorher fragen, ob man fragen darf.
        Das finde ich richtig so.
        Oder fragen Sie auch ob die Pfleger Mumps, Tetanus oder Masernimpfungen haben?

        1. Elise 15. Februar 2022 At 5:38

          Das Erste, was jeder Notarzt macht, wenn er dich irgendwo einsammelt, er fragt, nachdem Impfstatus oder schaut in deinen Papieren nach. Das war schon immer so, nicht erst seid Corona.

      2. Nachtrag: Also muesste jeder Arzt, Pfleger, Essensausgabehilfe oder Putzfrau, die mit Ihnen in Kontakt kam bzw. im selben Zimmer war auch Auskunft geben.
        Nach ihrer Logik muessten sie ja genauso ansteckend sein, wie ein Pfleger.
        Das Krankenhauspersonal tut mir leid, wenn sie von jedem Patienten nach Impfstatus gefragt werden, koennen sie sich gleich ein Schild umhaengen:Bin geimpft und geboostert” mit Platz fuer weitere Boosteraufzaehlungen. Noch besser sich den Impfausweis um den Hals haengen, dann eruebrigt sich das Fragen. (Irony aus)

        1. Elise 15. Februar 2022 At 5:47

          Muss keiner, niemand ist verpflichtet dazu.,
          Nur wer ehrlich ist und keiner Spinner ist, wird die Frage beantworten.

        2. Elise 15. Februar 2022 At 5:47

          Arzt-Praxis, zb Zahnarzt.

          Der Praxisinhaber muss jedoch nach § 23 Abs. 3 Nr. 8 IfSG sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um Infektionen zu vermeiden und die Weiterverbreitung von Infektionen zu unterbinden. Darum ist es dem Praxischef möglich, seine Beschäftigten nach deren Impfstatus zu fragen (Art. 88 DSGVO, §§ 23a, 23 Abs. 3 Nr. 8 IfSG) – also auch einen angestellten Arzt. Das gilt zwischen Leitung und Beschäftigten, nicht jedoch zwischen Patient und Arzt.

    2. Danke und richtig so !
      Nicht selber kündigen.
      1 Jahr Krankengeld und danach 1 Jahr ALG.
      Die Zeit wird für Dich arbeiten.

          1. Hans 15. Februar 2022 At 12:16
            Doch sie befällt das Gehirn

            Dann kann Iris darauf aber keinen Krankenschein nehmen, weil sie wohl Impfung verweigert. Deine Logik hinkt.

          2. Hans 15. Februar 2022 At 12:16
            Doch sie befällt das Gehirn

            Hans, ich liebe dumme Sprüche oder kannst du das mit entsprechenden Links belegen?

  1. Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist per se “null und nichtig”. Grundrechte werden reglementiert (inwieweit verhältnis- und rechtmäßig, ist zumindest fraglich), insbesondere aber werden Menschenrechte missachtet, wenn nicht sogar verletzt (Recht auf körperliche Selbstbestimmung). Menschenrechtsverletzungen sind in keinem Fall zu tolerieren; bis der EGMR oder gar der IStGH die Sache zurechtrücken (Harbarth und seine Komplizen in Politik, Justiz, Medien etc. wegsperren), gilt nun zwingend und legitim Artikel 20 Nr. 4 GG.

  2. Es gibt keinen Nachweis für die Existenz krankmachender Viren, d. h. es gab nie eine Pandemie. Der §1 des IfSG ist bereits nicht erfüllt!

    Der BGH und das OLG Stuttgart haben alle Behauptungen zum vermuteten “Masern-Virus”, zur Ansteckung von Masern und zur Masern-Imp­fung widerlegt. Es ist nun höchstrichterliche Rechtsprechung, dass die gesamte Viro­lo­gie widerlegt ist. Den Beschluss des BGH AZ. I ZR 62-16 vom 1.12.2016 ist zu finden unter https://wissenschafftplus.de/uploads/article/BGH_Beschluss_I_ZR_62-16.pdf

    Dieses Urteil und die Bestätigung durch den BGH dürfte den ferngesteuerten Justizdreckhaufen allerdings genausowenig interessieren wie die Tatsache, dass es keine anthropogene Klimaerwärmung gibt.

  3. Merkel hat in ihren 16 Jahren Kanzlerschaft ganze Arbeit geleistet.
    Das BVerfG ist mit treuen Paladinen der Politik besetzt.
    Gegenwehr gegen verfassungswidrige Maßnahmen der Politik werden mit fragwürdigen Argumentationen durchgewunken.
    Und der gemeine Bürger hat keinerlei Möglichkeiten mehr gegen unrechtmäßige und verfassungswidrige Maßnahmen vorzugehen.
    Da bleibt wohl nur noch Art. 20 GG.

  4. Darf man Menschen durch Impfschäden vorsätzlich töten?

    Gegenfrage…

    Darf man Menschen durch Ungeimpfte vorsätzlich töten?

    1. Wirkt die Impfung nicht?
      Ungeimpft bedeutet nicht krank.
      Geimpfte können auch erkranken und andere infizieren. Ist das auch “vorsätzliche Tötung”?

    2. Soll das ein Witz sein? Sie sind vermutlich ein Troll! Wenn nicht, informieren Sie sich bitte richtig!

      Bislang konnte weltweit kein einziges SarsCovid-2-Virus isoliert werden. Was es gab und gibt, waren und sind die ganz normalen altbekannten Coronaviren, die jedes Jahr zusammen mit anderen Erregern die sog. grippalen Infekte bzw. Erkältungskrankheiten hervorrufen.

      Die schweren Krankheiten bis hin zum Tod, die heute als Folgewirkungen einer angeblichen Infektion mit SarsCovid-2-Viren dargestellt werden, sind einzig und allein auf die Wirkung der angeblich schützenden mRNA- und DNA-“Impf”stoffe zurückzuführen, die je nach Charge neben den toxisch wirkenden Spikeproteinen noch zusätzlich weitere schädigende Stoffe enthalten. Deshalb zeigen die Statistiken aller Länder: Je höher die Zahl der verabreichten “Impf”stoffe, desto höher die Zahl der Nebenwirkungen, der Schwerstgeschädigten und der Toten.

      Diese angeblich schützenden “Impf”stoffe, die der Bevölkerung nun am liebsten zwangsweise verabreicht werden sollen, dienen in keinster Weise dem angeblichen Schutz der Menschen. Aus diesem Grund sollte sich jeder fragen, welchem Zweck sie dann dienen. Die sich daraus ergebende Erkenntnis könnte zwar das bisherige Weltbild empfindlich stören, jedoch lebensrettend sein.

  5. Danke, auch Sie haben den Ernst der Lage erkannt.
    Dieser Präsident mit seinen Gefolgsleuten in Politik und beim Gericht
    tätigen Juristen ist eine Schande für Land und Menschen.
    Pfui !

  6. “dass die Regierung den Tod von X Menschen durch Impfschäden anordnen darf, um eventuell den Tod von Y Menschen durch eine Krankheit zu verhindern. Dabei deutet viel darauf hin, dass X sogar größer als Y ist. ”

    Der Altersdurchschnitt der “an und mit” (was ja auch schon völliger Betrug ist) verstorbenen “Corona”-Toten (was ebenso Betrug ist, da nur ein sinnloser, Fake-Test vorliegt) liegt weiterhin oberhalb der durchschnittlichen Lebenserwartung. Die Mumien sind meist in schlechtem Zustand und haben noch eine statistische Restlaufzeit von 10 Wochen, wie im letzten Jahr mal einer errechnet hatte.

    Die durch die Spritzgift ermordeten sind meist jung und ausdrücklich an dem Spritzgift verstorben.

    Bei “Corona” wird jeder Autounfall zum “Corona”-Toten, bei den Spritzgiftopfern wird nach allen Regeln der Kunst vertuscht wie viele es wirklich sind.

    Immer wenn irgendwo mal wer erzwang, daß die örtliche Diktatur die Zahl der “an” “Corona” verstorben preisgeben mußte, blieb von den aufgeblähten Zahlen irgendwas zwischen 3 bis 4% übrig. USA, Schottland, Italien, Portugal z.B.

    Oberstes Mafiagericht bleibt halt oberstes Mafiagericht

    1. Marcus Junge 14. Februar 2022 At 0:10

      Die Mumien, wie du so schön schreibst. Sind Menschen, wie du dich.

      Dein Kommentar ist unterste Schublade und geht gar nicht.

  7. “Es wird höchste Zeit, das Bundesverfassungsgericht mit echten Verfassungsrichtern zu besetzen, die die Verfassung vor der Regierung schützen – und nicht umgekehrt.”

    Blitzmerker. Das wäre ja dann erstmalig in der BRD, denn seit 1949 gab es das noch nie.

  8. Erstens: bitte eine von den Richtern unterschriebenes Urteil veröffentlichen § 125, 126 BGB

    Zweitens: Die Richter berufen sich auf das IfSG das KEIN GESETZ ist

    Drittens: der Zusammenhang mit LuftSiG ergibt sich aus – mangelnder Gesetzgebungsbefugnis
    Die Bundesverwalter haben KEINE GESETZGEBUNGSKOMPETENZ

    Viertens: Das GG ist UNANTASTBAR – allein die Vorstellung einen zu Töten damit andere überleben
    widerspricht dem GG.
    Im StGB findet man: berechtigte Zweifel der Schuld des Angeklagten = FREISPRUCH
    basiert auf dem GG = lieber 2 Schuldige laufen lassen – als einen Unschuldigen zu hängen.

    Fünftens: Das BVerfG und deren Richter unterliegen auch den Bereinigungsgesetzen von 2006/2007
    OHNE STAATSHAFTUNG sind auch diese Richter nur PRIVATPERSONEN, deren URTEIL im Namen
    des Volkes ?? Sie sind NICHT vom Volk berufen.

    Sechstens: WENN C-19 ein gefährlicher Virus ist = VERBOTENE MASSENVERNICHTUNGSWAFFE
    Deren Entwickler und Finanzierer gehören dann vor ein STRAFGERICH und NICHT in Amt u. Würden !!

    Da diese nicht angeklagt sind – ist die vorliegende Begründung frei ERFUNDEN !!!!
    deshalb MÜSSE ALLE RICHTER am BVerfG UNTERSCHREIBEN um diese zu Rechenschaft ziehen zu
    können.

    DAS GRUNDGESETZ MUSS MIT ALLEN MITTELN VERTEIDIGT WERDEN !!!!

      1. Info68
        Das System basiert auf arglistige Täuschung
        im Rechtsverkehr.
        Anwälte sind Teil dieses Systems.

  9. Das “Verfassungsgericht” ist seit ewigen Zeiten eine korrupte Parteischranzenveranstaltung. Rote Roben, rote Gesinnung!
    Einzig ist Harbarth noch um Klassen dreister und unverhohlener, als die Schranzen zuvor.
    Der Laden gehört auch komplett aufgelöst und seine Schergen abgeurteilt!

  10. Ich denke nicht, dass sich noch irgendjemand diese Frage stellt, was man darf oder nicht. Man tut es, weil man es möchte, weil man einen Auftrag erhält, weil man sich Macht anmaßt, die einem nicht zusteht, weil man es kann und weil es der Ideologie einer Handvoll dient, die sich als Elite ansehen. Ihre Erfüllungsgehilfen verstehen sich als Teil eines großen Ganzen, viel wichtiger als ein paar Millionen Leben, die man nebenbei auslöscht. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass die “Richtigen” ausgelöscht werden, zumindest ein Teil von ihnen.

  11. Darf man die Richter mal fragen in welchen Beruf ein Rentner wechsel kann, wenn er sich nicht “impfen” lassen will? Wo doch theoretisch der “Werktätige” diese Möglichkeit hätte, ihm zumindest in Aussicht gestellt wird.
    Kann es sein, daß diese furchtbaren Richter gar keine Richter sind, sondern nur so tun?
    Denn schließlich gibt es genügend Urteile bei denen sich Otto Normalverbraucher die Haare rauft, ob der “Rechtsprechung” Beispielhaft sei an das Urteil gegen Gustl Mollat erinnert, den man viele Jahre in die Psychiatrie gesperrt hatte, bevor er wieder heraus kam.
    Und im besten Deutschland aller Zeiten (frei nach Frank-Walter St.), wandelt sich die Deutsche Gerichtsbarkeit zu einer Gesinnungsjustiz. Prost Malzeit