Sonntag, 28. April 2024
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NRW: Grüne Zweitstimmen ungültig? Correctiv blamiert sich

NRW: Grüne Zweitstimmen ungültig? Correctiv blamiert sich

Die Pinocchio-“Faktenfinder” im Dienste des Linksstaats schlagen wieder zu… (Symbolbild:Imago)

Wenn regierungsnahe „Faktenchecker“ den Auftrag erhalten, ein Narrativ der Regierung zu stützen und Argumente zu „entkräften“, haben sie fast nie Gegenargumente. Daher arbeiten sie in der Regel nach dem Muster „Argumente ignorieren – eigene Behauptungen aufstellen – diese mit Scheinargumenten untermauern“. Am 13. Mai demonstrierte Correctiv dies mustergültig mit seinem Versuch, den Ansage!-Artikel „NRW-Wahl: Alle Zweitstimmen für die Grünen ungültig?“ vom 2. Mai zu diskreditieren. Im Namen von Correctiv schreibt die ehemalige PR-Studentin Kimberly Nicolaus: „In Sozialen Netzwerken wird behauptet, alle Landeslisten der Grünen würden auf verfassungswidrige Weise entstehen. Deshalb seien alle Zweitstimmen der Partei bei der Landtagswahl am 15. Mai in Nordrhein-Westfalen ungültig. Diese Behauptung ist falsch.

Die Begründung von Correctiv ist so schlicht wie falsch: „Ein Sprecher des Innenministeriums NRW bestätigt, dass die Landesliste der Grünen zur Landtagswahl am 15. Mai zugelassen bleibt. Es gibt keine Belege, dass die Liste verfassungswidrig erstellt wurde. In einem ähnlichen Fall hat das Bundesverfassungsgericht 2020 betont, dass Parteien ihre Wahlvorschläge frei gestalten dürfen.“ Zunächst einmal entscheiden politisch gesteuerte Ministerien nicht, ob etwas legal ist. Das können nur Gerichte entscheiden. Die Aussage, es gäbe keine Belege dafür, ist vollkommen unsinnig – da der bei Ansage! publizierte offene Brief an den Landeswahlleiter NRW genau diese Belege auflistet.

Falsche Correctiv-Begründung

Weiter stellt Correctiv falsch dar: “In dem Schreiben legte die Partei wegen der Frauenquote Einspruch gegen die Zulassung der Landesliste der Grünen zur Landtagswahl in NRW ein. In dem Schreiben heißt es, die Landesliste der Grünen in NRW sei ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, welcher die Gleichberechtigung von Frauen und Männern festlegt. Denn die Grünen setzen laut ihrer Parteisatzung eine Mindestquotierung bei Aufstellung der Landeslisten ein, wonach ungeradzahlige Listenplätze an Frauen vergeben werden und geradzahlige Plätze ‘offen’ stehen. Die offenen Plätze können von allen unabhängig ihres Geschlechts besetzt werden.

Die juristische Sachlage des Grundgesetzes ist eindeutig: Artikel 3 Grundgesetz verbietet jedem unter ausnahmslos allen Umständen die geschlechtsbezogene Diskriminierung. Parteien werden im Grundgesetz lediglich in den Artikeln 21 und 38 erwähnt. Artikel 21 lässt explizit keine Diskriminierung zu, denn dort steht in Absatz 1 über Parteien: „Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.“ Artikel 38 Absatz 1 besagt: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Drei Fragen an mündige Bürger

Was für Bundestagsabgeordnete gilt, gilt selbstverständlich auch für Abgeordnete aller Parlamente in Deutschland.

Urteilen Sie als Leser und eigenständig denkende, mündige Staatsbürger und beantworten Sie für sich einfach die folgenden drei Fragen:

• Finden Sie in Artikel 3 GG irgendeine Ausnahme vom Verbot der geschlechtsbezogenen Diskriminierung?

• Ist eine Geschlechterdiskriminierung innerhalb von Parteien demokratisch, wie es Artikel 21 GG fordert?

• Kann es sich um eine „gleiche“ Wahl gemäß Artikel 38 GG handeln, wenn sich Frauen und Männer in einer Partei nur ungleich zur Wahl stellen dürfen?

Diskriminierung bei Spitzenplätzen und Quote über 50 Prozent

Der Einspruch der an der NRW-Wahl teilnehmenden Partei neo. Wohlstand für Alle gegen die Gültigkeit der Zweitstimmen der Partei Bündnis90/Die Grünen bezog sich ausdrücklich nicht auf Quoten von bis zu 50 Prozent bei den Listenplätzen der Landeslisten, sondern ausschließlich auf die verfassungsrechtlich ausgeschlossene Diskriminierung eines Geschlechts durch Quoten über 50 Prozent. Das hat man bei Correctiv anscheinend nicht kapiert. Für die „Faktenchecker“ von Correctiv wollen wir es deshalb nochmals ganz simpel erklären: Man stelle sich vor, bei der AfD wären alle Spitzenplätze bei Wahlen Männern vorbehalten. Kandidatenlisten aus 100 Prozent Männern wären zulässig. Frauen wären auf maximal 50 Prozent begrenzt. Es gäbe zwar ein Reißverschlussverfahren, was jedoch dadurch pervertiert wird, dass für die ungeraden Plätze 1, 3, 5 etc. ausschließlich Männer kandidieren dürften, und Männer zudem auch für die geraden Plätze kandidieren dürfen. Das (fiktive) Männerstatut der AfD hätte es damit ermöglicht, dass die ersten 3 Plätze der Landesliste NRW an Männer gingen.

Der Aufschrei wäre in diesem Fall riesig, und man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Landesliste der AfD sowohl vom Landtag als auch von Gerichten für ungültig erklärt würde.

Man ersetze nun jedoch die AfD durch die Grünen und Männer durch Frauen – und schon sind wir bei der tatsächlichen Situation.

Nicht anwendbares Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Urteil 2 BvC 46/19 des Bundesverfassungsgerichts, das Correctiv zur Untermauerung seiner Meinung anführt, ist hier nicht anwendbar. Die Herrschaften bei Correctiv haben ganz offensichtlich nicht verstanden, dass es bei diesem Urteil lediglich um die Frage ging, ob eine paritätische Frauenquote zulässig ist – also eine Quote von exakt 50 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht hat eben nicht geurteilt, dass ein Geschlecht durch eine unparitätische Quote von über 50 Prozent diskriminiert werden darf!

Aufschlussreich ist Absatz 6 des besagten Urteils, in dem die Beschwerdeführerinnen unter Punkt aa) schreiben: “Auf den Landeslisten hätten von den im 19. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien allein Bündnis90/Die Grünen und Die Linke mehr Frauen als Männer nominiert. Im Übrigen verstießen die Nominierungsverfahren der Parteien gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 20 und Art. 3 Abs. 2 GG, da sie Kandidatinnen mittelbar und strukturell benachteiligten. Dass der Grund für das unausgewogene Verhältnis nicht in der fehlenden Anzahl von Bewerberinnen liege, belegten inzwischen zahlreiche Presseartikel. Ursächlich seien die männlich geprägten Strukturen der Parteien, die letztlich über den Erfolg einer Kandidatur und die Nominierung entschieden.“ Genau die monierte strukturelle Benachteiligung von Männern liegt im Frauenstatut der Grünen.

Wahlprüfungsverfahren: Fliegen die Grünen aus allen Parlamenten?

Der Landesvorstand NRW der Partei neo. Wohlstand für Alle wird beim Landeswahlleiter NRW nun ein Wahlprüfungsverfahren beantragen, um die Zweitstimmen für die Partei Bündnis90/Die Grünen aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit für ungültig erklären zu lassen.
Was wird passieren? Die äußerst unwahrscheinliche Reaktion des nordrhein-westfälischen Landtags ist das Stattgeben des Antrags und den Ausschluss der Grünen Zweitstimmen-Kandidaten (die fünf Direktmandate wären gesondert zu prüfen). Die wahrscheinliche Reaktion des Landtags ist die Ablehnung des Antrags – mit der gleichen unzutreffenden Begründung, die Correctiv konstruierte. Daraufhin will der Landesvorstand NRW der Partei neo. Wohlstand für Alle Klage beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster einreichen.
Sollte die Klage erfolgreich sein, besteht eine begründete Aussicht darauf, dass alle Zweitstimmen der Grünen in allen Parlamenten für ungültig erklärt werden.

Abschließende Frage an alle Selbstdenker: Was ist Ihr Fazit? Wie beantworten Sie gemäß Ihrem Rechtsverständnis und gesunden Menschenverstand die zentrale Frage des Ansage!-Artikels „NRW-Wahl: Alle Zweitstimmen für die Grünen ungültig?“. Wir freuen uns auf Ihre Kommentare und ein eifriges Teilen in den sozialen Medien, um diese Frage breit zu debattieren.

16 Antworten

  1. natürlich ist das ein glatter Verfassungsbruch, wie in den letzten Jahren regelmäßig und in vielen Dingen zu beklagen ist! Doch was hat das für Auswirkungen wenn man versucht dagegen anzugehen? Keine, denn das Verfassungsgericht wurde politisch besetzt und die biegen das auf den links-grünen globalen Weltkommunismus hin, den die größte Genossin aller Zeiten ja auftragsgemäß eingefädelt hat. Sie können klagen was sie wollen, Sie werden kein Durchkommen damit haben. Man sieht es ja fortlaufend an den zig berechtigt und eingebrachten Verfassungsbeschwerden, die einfach rundherum rotzfrech und mit fadenscheinigen Argumenten abgelehnt werden. Alleine schon mit dieser Impfplörre sind doch zig Verfahren anhängig und noch mehr einfach so in den Ascheimer getreten worden! Da können wir von Rechtsverständnis schreiben was wir wollen, Tatsache ist, D ist ein links-grüner Willkürstaat genauer gesagt eine Diktatur mit Zensur und völlig abstrusen Vorgängen geworden. Der Käse ist schon längst gegessen, es ist nur noch die Frage wie tief und schrecklich der ganze Fall dieses Landes werden wird.

    1. Richtig. Außerdem würde es mich mal interessieren, wer von unseren Politikern und sonstigen Lügnern der vorhautlosen Fraktion angehört. Wenn ich mir die Doku “Europa, die letzte Schlacht” ansehe, habe ich da so meine Vermutung…

    2. So wird die Demokratie immer mehr zur Farce im Dienste eines Linksextremismus, der den Marsch durch die Institutionen erfolgreich abgeschlossen hat.

  2. ich kann mich noch daran erinnern, wie KENFM damals warnte, die Pieks-Pflicht würde kommen – und die Faktenchecker haben aller erklärt, das gibt es nicht.
    Inzwischen haben wir selbst die Drohung mit Waffengewalt zur Spritze – und das der bunte Tag das temporär zurückgesetzt hat, liegt nur daran, daß sie namentlich für die Impfschäden unterschreiben sollten – und da haben sich die Hinterbänkler gescheut – weil sie kein Bauernopfer stellen wollen.

    Das wird im Herbst anders !

    Und die Frage :
    “Alle Zweitstimmen für die Grünen ungültig?“. ”

    Da wird Harbarth noch ein Wörtchen mitreden !

  3. Grün ist zur Plage geworden und ich frage mich, ob bei den letzten Landtagswahlen
    bei der Stimmenauszählung für diese Kaste alles mit rechten Dingen zugegangen ist?

    1. Diese Frage beantwortet sich von selbst, da bedarf es keiner Frage, denn das ist so sicher wie das Amen in der Kirche

  4. Die Antwort ist klar: Ungültig punkt
    Aber das wird nicht passieren, es gibt kein Recht in einem “Failed State”!
    Es wird immer deutlicher, dass der Souverän völlig bedeutungslos ist, ja er nervt.

  5. Ist gut dass es von Kritikern zumindest bei diesen Besserwissern eine Gegenkontrolle gibt.
    Grün ist keine Farbe mehr sondern ein ideologisch menschenfeindlicher Zustand.
    correktiv org. wurde schon seit Jahren so oft der “Wahrheits”- Unwahrheit überführt. Man merkt sofort woher der Wind weht,welche Farbe denen im Hirn herumschwappt.

  6. Man kann alle drei Fragen mit nein beantworten. Aber Gesetze, Recht etc. spielen in einer feministischen Politik offenbar keine Rolle. Dafür Quoten und andere unfairen Vorgehensweisen.

  7. Selbst wenn das Verfahren durch kommt, na und? Schauen Sie sich die Wahlen an, wer immer noch CDU SPD Grüne oder FDP wählt hat kein Hirn. Die Wahlen in SH und NRW zeigen das ein Großteil der Wähler verloren sind, Stimmvieh, Deppen. Wir brauchen den totalen Zusammenbruch, keine Handy geht mehr, alle Akkus leer, bis einige Anfangen zu denken

  8. M.E. ist jede unterschiedliche Behandlung nach Geschlecht, Glaube, Rasse (Art.3 GG) etc. verfassungswidrig. Es entspricht nicht den demokratischen Grundsätzen, wenn nach diesem Pool sortiert wird. Unzulässig wäre m.E. auch die Bestimmung, dass der Vorsitzende der CDU ein Katholik sein muss oder bei einer anderen Partei, dass eine Vorsitzende Mohammedanerin (Selbstbezeichnung Muslima) sein müsse. Auch bei einer Altersbestimmung (nicht über 60 Jahre; oder nicht unter 30 Jahren) müsste eine Prüfung erfolgen; doch diese ist deutlich schwieriger und deshalb schwerer angreifbar (Alter des Bundespräsidenten z.B.). Auch bei Volkszugehörigkeiten kann ggf. eine Ausnahme zu rechtfertigen sein – wie z.B. gerade in Schlewig-Holstein.

    Solange Parteien der Demokratie verpflichtet sind, haben sie sich an die Bestimmungen eben dieser Demokratie zu halten und dürfen keine gesellschaftlich ggf. wünschenswerte Vorstellungen als Kriterien zur Auswahl ansetzen.

    Dass man sich an diesen klaren Aussagen der Verfassung gewiss vorbeimogeln wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Schließlich ist “grün” “in” und die Gerichte neigen wohl schon aufgrund Überlastung zu einer gewissen Gleichgültigkeit bzw. sehen sich dem Mainstream verpflichtet.

  9. Der Wahlgewinner in NRW sind die 45% Nichtwähler, die außer politischen Versprechungen u. Lügen, Taten,
    Ehrlichkeit u. Staatssouveranität verstehen ! BRD ist zum Sprachrohr der USA,. Nato u. EU-Diktatur ge-worden – ohne Rücksicht auf die Dt. . Bevölkerung u.die Dt. Industrie – die vom Westen unter deren russ. Sanktionen am meisten leidet !

  10. Es geht doch gar nicht um all die angeblichen Argumente wie Chancengleichheit, Frauengerechtigkeit usw.. Aus meiner Sicht geht es nur darum die Oberhoheit zu gewinnen, egal mit welchen Mitteln. Die Klagen werden alle, einschl. ev. beim BVG eingereichten, als unbegründet abgelehnt werden. Die Zeit als man den Gerichten vertrauen konnte, dass diese wenigstens versuchen der Gerechtigkeit und dem Recht zur Geltung zu verschaffen sind schon sehr lange zurück. Macht ist alles, die Menschen nichts.

  11. “Knapp 45% (in NRW) Nicht-Waehler sollten doch eine deutliche Klatsche fuer ALLE existierenden Parteien sein, aber aufgrund des Wahlsystems interessiert es selbige nicht.”

    Die Wahlbeteiligung hat doch kaum noch AUssagekraft und es löst bei den Politikern keine Sorgen oder Alarmzeichen mehr aus. Ich erinnere mich noch sehr sehr gut an die EU-Parlamentswahl 2014. In einigen Ländern betrug die Wahlbeteiligung nach der Schließung von Wahllokalen zwischen 12-20%. In einem Land veranstalteten Studenten sogar Wahlboykott-Parties (glaube das war Portugal), wo die Studenten Wahlzettel vor den Kameras verbrannten udn laut “Fuck Brussels ” in die Kameras brüllten. Und die meisten von denen waren keine Rechtspopulisten oder Linksextremisten, sondern eher sogar aus der Mitte der Gesellschaft!
    Trotzdem feierten sich nach den EU-Parlamentswahlen die Eurokraten in Brüssel und sprachen von einem Fest für die Demokratie…
    Die EU-Parlamentswahl und das Wahlergebnis wurden nicht für ungültig erklärt!