Montag, 29. April 2024
Suche
Close this search box.

Österreich und die Südtirol-Frage: Die Entschleierung einer „Herzenssache“

Österreich und die Südtirol-Frage: Die Entschleierung einer „Herzenssache“

Anschlag des “Befreiungsausschuss Südtirol” in der “Feuernacht” 1961 (Foto:ScreenshotYoutube/Bundesarchiv)

Für Österreich sei Südtirol „kein Politikum, sondern eine Herzenssache“, und die Rückkehr des 1918/19 von Tirol abgetrennten und Italien als Kriegsbeute zugeschlagenen südlichen Landesteils nach Österreich “ein Gebet jedes Österreichers“: Mit dieser gefühlig-patriotischen Festlegung aus Anlass seiner ersten Regierungserklärung setzte Leopold Figl, der erste aus der ersten Nachkriegsnationalratswahl hervorgegangene Bundeskanzler, am 21. Dezember 1945 sozusagen den förmlichen Anspruchs- und Betrachtungsmaßstab in der Südtirol-Frage. Figls „Herzenssache“ wurde, ebenso wie die spätere Abwandlung „Herzensangelegenheit“, zum geflügelten Wort und ist als solches nach wie vor Bestandteil des Politvokabulars in Österreich und in seiner Parteienlandschaft – wenngleich es längst seine rhetorische Kraft und magnetisierende Wirkung eingebüßt hat, da es leider nurmehr als stereotyp gebrauchte Floskel in standardisierten Sonntagsreden vorkommt und keine greifbare politische Agenda mehr dahintersteht.

Wer sich aus wie auch immer geartetem Interesse heraus der historischen Entwicklung des Bedeutungsverlusts dieser „Herzenssache“ beziehungsweise „Herzensangelegenheit“ anhand von 75 Jahren parlamentarischer Befassung mit der und politischen Auseinandersetzung über die Südtirol-Frage im Österreichischen Nationalrat vergewissern möchte, für den steht nun ein mehr denn erschöpfendes Kompendium zur Verfügung. Für dessen Akkuratesse und Vollständigkeit zeichnet ein vielfach einschlägig in Erscheinung getretener Historiker als Herausgeber verantwortlich. Hubert Speckner hat in den 2022 im effekt!-Verlag aus Neumarkt an der Etsch erschienenen vier voluminösen Bänden seiner Publikation “Herzenssache‘ Südtirol … Südtirol in den Nationalratssitzungen der Zweiten Republik Österreich. 1945-2020“ auf insgesamt sage und schreibe 3.122 (!) Seiten sämtliche parlamentarischen Äußerungen zusammengetragen, die zwischen 1945 und 2020 im Parlament zu Wien zur Südtirol-Frage getätigt wurden. Was nunmehr vorliegt, ist mit Fug und Recht ein Novum – denn in der gesamten (populär)wissenschaftlichen Literatur zum Thema, ganz gleich ob sie histori(ograph)isch oder politikwissenschaftlich ausgerichtet ist, blieb die parlamentarische Auseinandersetzung darüber un(ter)belichtet.

Abfolge konfliktreicher Geschehnisse im österreichisch-italienischen Verhältnis

In den 2.922 Nationalratssitzungen, die während des besagten Zeitraums stattfanden, kam das Thema Südtirol in immerhin 481 Sitzungen zur Sprache. Speckner hat aus dieser Zeit 1.320 parlamentarische Äußerungen (Wortmeldungen, Berichten, schriftliche und mündliche Anfragen, Beantwortung parlamentarischer Anfragen, Initiativ- und Entschließungsanträge sowie Bürgerinitiativen und Petitionen) zusammengetragen. Jeden Bucheinband ziert das Konterfei jenes Politikers, der in dem darin abgehandelten Zeitraum im Nationalrat am häufigsten zum Thema Südtirol gesprochen oder sonstwie Aktivität gezeigt hat. Es sind dies, der geschichtlichen Abfolge nach, Franz Gschnitzer (ÖVP), Bruno Kreisky (SPÖ), Felix Ermacora (ÖVP) und Werner Neubauer (FPÖ). Die Zusammenschau aller parlamentarischen Aktivitäten vermittelt ein untrügliches, kondensiertes Kontinuum der Abfolge konfliktreicher Geschehnisse, welche die Höhen und Tiefen des österreichisch-italienischen Verhältnis prägten, und stellt eine wahre Fundgrube in Bezug auf die gesamte österreichische Südtirolpolitik nach 1945 und deren Akteure dar. Im Überblick lassen sich daraus vergröbernde Befunde ableiten.

Grundsätzlich haben die drei traditionellen Nationalratsparteien (SPÖ, ÖVP, VdU/FPÖ) – in der Folge der der nach dem Zweiten Weltkrieg durch die am 5. September 1946 in Paris vom österreichischen Außenminister Karl Gruber und dem italienischen Ministerpräsidenten Alcide DeGasperi getroffenen vertraglichen Übereinkunft hinsichtlich des südlichen Tirol – im Großen und Ganzen für lange Zeit in der Südtirolpolitik weitgehend an einem Strang gezogen. Infolgedessen pflegten sie, wenngleich aufgrund Stärke, Einfluß und ideologischer Übereinstimmung differierend, unterschiedlich enge und intensive Beziehungen zu der seit 1945 zwischen Brenner und Salurner Klause dominanten Sammelpartei SVP. Die – nach Eigendefinition – „Sammelpartei der Südtiroler“ vereinte christlich-soziale, katholisch-konservativ bäuerliche, bürgerlich-liberale und sozialistische bis sozialdemokratische Strömungen unter ihrem Dach.

Streitbeilegungserklärung als ultima ratio

Diese mehr oder weniger konsensuale Politik hatte sogar Bestand, als es während der 1960er Jahre just wegen der Südtirol-Frage in der FPÖ rumorte und sich Gleichgesinnte aus dem Kreis Norbert Burgers von ihr lösten und in der von Burger gegründeten Nationaldemokratischen Partei (NDP) zusammenfanden. Erst im Zuge des kommunistischen Systemkollapses und Umbruchs in Mittelost-, Südost- und Osteuropa sowie der unmittelbar damit verbundenen Wiedervereinigung Deutschlands geriet dieser Konsens aus den Fugen, zumal die weitere Entwicklung im Zusammenhang mit der innenpolitischen Debatte über die höchst umstrittene Abgabe der österreichisch-italienischen Streitbeilegungserklärung gegenüber den Vereinten Nationen (UN) stand.

Die Streitbeilegungserklärung resultierte quasi als ultima ratio aus den UN-Resolutionen 1497/XV vom 31. Oktober 1960 sowie 1661 vom 28. November 1961, in denen Österreich und Italien darauf festgelegt wurden, den Südtirol-Konflikt durch Verhandlungen beizulegen. Trotz dieser UN-Maßgaben und daraus folgender mannigfacher Begegnungen von Außenministern und Diplomaten beider Seiten hatte sich Rom nicht wirklich zu Zugeständnissen bezüglich der 1946 vereinbarten Autonomie für die Südtiroler bereitgefunden und stets darauf beharrt, alle daraus erwachsenen Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Erst das tatkräftige Aufbegehren heimatliebender Aktivisten des Befreiungsausschusses Südtirol (BAS) mit wenngleich terroristischen Methoden, die spektakuläre Anschläge auf italienische Einrichtungen verübten und damit den Konflikt international vor aller Augen ersichtlich werden ließen, führte letztlich zu einer gewissen Korrektur der römischen Politik und zu ernsthaften Verhandlungen – wobei endlich auch Repräsentanten Südtirols in Kommissionen eingebunden wurden Autonomie-„Paket“ und schließlich das Zweite Autonomiestatut für Südtirol hervorging, welches am 20. Januar 1972 in Kraft trat.

Eine unbeantwortet gebliebene Grundfrage

Dieses bestand aus einem Maßnahmenkatalog von 137 Bestimmungen zum Schutze der Südtiroler Bevölkerung sowie einem “Operationskalender” (zeitliche Vorgaben für die Umsetzung und Verwirklichung der  jeweiligen Schritte. Allerdings sollten noch einmal zwei ganze Jahrzehnte verstreichen, bis die Bestimmungen gemäß Statut tatsächlich umgesetzt waren – wobei sich die rasch wechselnden römischen Regierungen und eine prinzipielle Halsstarrigkeit oder Sperrigkeit Italiens immer wieder als Hemmschuh erwiesen. So konnte die besagte Streitbeilegungserklärung erst am 11. Juni 1992 abgegeben werden. Sowohl Teile des Inhalts Autonomie-Pakets als auch die prozeduralen Schritte auf dem Weg zu seiner Erfüllung – und damit die Voraussetzungen zur formellen Beilegung des Streits um Südtirol zwischen Österreich und Italien vor den UN – waren höchst umstritten. Die politischen Auseinandersetzungen über die Möglichkeiten der wirksamen Einklagbarkeit vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) hielten weiter an; vor allem aber besteht die bis heute unbeantwortet gebliebene Grundfrage nach Gewährung und Ausübung des nach dem Ersten wie dem Zweiten Weltkrieg verweigerten Selbstbestimmungsrechts fort.

Während SPÖ, ÖVP und Grüne mit Abgabe der Streitbeilegungserklärung die Südtirol-Frage faktisch für beantwortet erachteten, legten insbesondere FPÖ-Parlamentarier – wie etwa Siegfried Dillersberger, Martin Graf und Werner Neubauer – immer wieder den Finger in die Wunde der weder nach dem Ersten noch nach dem Zweiten Weltkrieg gewährten Ausübung des Selbstbestimmungsrechts und die damit verbundene Zukunftsperspektive für die Südtiroler. Auch namhafte ÖVP-Granden und SPÖ-Politiker wie beispielsweise der langjährige Tiroler Landeshauptmann Eduard Wallnöfer (ÖVP) und sein Stellvertreter Herbert Salcher (SPÖ), später Gesundheits- und Finanzminister unter den SPÖ-Kanzlern Bruno Kreisky und Fred Sinowatz, äußerten sich bisweilen kritisch bis ablehnend. Für die Bundes-ÖVP tat sich hierin insbesondere der renommierte Staats-, Verfassungs- und Völkerrechtler Felix Ermacora, Mitglied der Europäischen wie der UN-Menschenrechtskommission (zeitweise auch deren Präsident) und nicht zuletzt Autor bedeutender Publikationen zum Südtirol-Konflikt, hervor.

Heikle Interpretation

Zieht man nun die Sonntagsreden-Floskel „Herzensangelegenheit Südtirol“ heran und legt sie sozusagen als Folie über das Selbstbestimmungsrecht der Südtiroler, so führt das gleichnamige vierbändige Opus magnum des Hubert Speckner untrüglich vor Augen, wie sich die politischen Akzente zu Ungunsten des legitimen Verlangens nach dessen Gewährung und Ausübung verschoben haben. Der FPÖ-Nationalratsabgeordnete und Südtirol-Sprecher Werner Neubauer konfrontierte den in der Plenarsitzung des Nationalrats am 21. November 2014 anwesenden damaligen Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) mit der Frage, wie die Regierung die Rolle Österreichs als Schutzmacht gegenüber Südtirol definiere. Denn der vom Außenministerium vorgelegte „Außen- und Europapolitische Bericht 2013“ halte auf Seite 74 fest, „dass für Österreich kein Zweifel bestehe, dass die Südtirol-Autonomie völkerrechtlich auch auf dem Selbstbestimmungsrecht beruht, das als fortbestehendes Recht von Südtirol in Form weitgehender Autonomie ausgeübt werde“.

Diese Interpretation habe den Südtiroler Heimatbund (SHB) veranlaßt, den renommierten Innsbrucker Völkerrechtler Peter Pernthaler mit einer „gutachterlichen Klärung zu dieser heiklen Interpretation der Bundesregierung“ zu beauftragen. Im Gutachten, so Neubauer, werde „klar zum Ausdruck gebracht, dass das Recht auf Selbstbestimmung nicht nur den Staatsnationen, sondern ,jedem Volk und jeder Volksgruppe‘ zukommt und dass weder das ,innere‘ noch das ,äußere Selbstbestim-mungsrecht‘ Südtirols durch die Autonomie aufgehoben oder verbraucht worden“ sei. Der Südtiroler Landtag habe sich in einem Beschluß vom 9. Oktober 2014 zu den UN-Menschenrechtspakten bekannt und das in Artikel 1 verankerte Selbstbestimmungsrecht der Völker auch für Südtirol bekräftigt. Dieser Südtiroler Landtagsbeschluß stehe ganz offensichtlich „im Gegensatz zur Interpretation von Autonomie und Selbstbestimmungsrecht der österreichischen Bundesregierung“, stellte Neubauer fest, und brachte zusammen mit Abgeordnetenkollegen seiner Partei einen Antrag „zur Klärung in dieser für die Südtiroler so wesentlichen Frage“ ein. Wie anhand von Speckners Publikation beim weiteren Verfolgen der Angelegenheit zu ersehen ist, hat sich an der damaligen Interpretation, wie sie im Bericht des Außenministeriums von 2013 niedergelegt war, ebenso wenig geändert wie an der Haltung des – nachmaligen und seit 2021 vormaligen – Kanzlers Sebastian Kurz und dessen Partei, der ÖVP. Diese ist – derzeit noch – in Regierungskoalition verbunden mit den Grünen, deren Empfindungen für Südtirol ohnedies keine „Herzenssache“ sein mögen.

5 Antworten

  1. Eigentlich merkwürdig. Da macht Italien einen auf freundlich, nett und gut. Man ist ja so demkratisch und friedens- und freiheitsliebend. Man ist jeder erdenklichen Europagruppe drin und redet so, wie man es daraußen hören will (jedenfalls wie man denn so redet, wenn man Geld braucht) und gibt sich ganz eitel Sonnenschein. Aber wenn die Tiroler ihr Gebiet, daß sich die Italiener ganz gangstermäßig unter den Nagel gerissen haben, auch nur ansatzweise wiederhaben wollen, da ändert sich Bella Italia auf einmal. Wenn man in Tirol daran erinnert, wer wann was gemacht hat, dann ist es auf einmal ganz fix vorbei mit Bella Figura und netter Gastfreundschaft. Dann zeigt der Italiener, daß er auch ganz anders sein kann. Wie Kinder in der Sandkiste einem anderen Kind in die Gusche hauen, wenn man ihnen was wegnimmt, so benimmt er sich dann, der Landräuber. Da ist er auf einmal ganz undemokratisch, gell? Wo sind sie denn dann, “unsere Werte”, hä? Jaja, so leicht erkennt man den Lügner.

    14
  2. Ich empfehle einmal die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs zur Rechtfertigung des Kosovo-Kriegs zu Rate zu ziehen. Damals wurde es nicht nur als rechtmäßig angesehen, dass sich der Kosovo als selbstständig erklärte, sondern dass auch die militärische Unterstürzung durch die NATO rechtmäßig war.
    Es ist schon merkwürdig, dass nach Jahren des verborgenen Nationalismus (nur in Deutschland wird dieser in vollkommener Verkennung der Zeichen der Zeit weiterhin offen gepflegt!), dieser auf einmal an allen Ecken – und nicht nur in Russland, der Ukraine, Polens, Katalanien, eben auch wieder Kosovo und Serbien usw. ausbricht.

    Mit dem Euro einerseits und dem freiem Reisen ohne Grenzkontrollen andererseits, das ist ja ganz schön, aber viel mehr ist bei den Bevölkerungen „von Europa“ offenbar nicht angekommen. – Wobei das Erstgenannte durchaus zunehmend fragwürdig wird, das Letztgenannte sogar durchaus auch eine nahezu kriminelle andere Seite hat, wie sich langsam überall breitmacht.

    Jetzt sind wieder einmal die Werte-Demokraten mit ihren moralischen Standards gefragt.
    Polen braucht sich über deutsche Ambitionen tatsächlich keine Gedanken machen, da man mit Zustimmung der Allierten schließlich tabula rasa gemacht hat und dies später abgesegnet wurde. Historisch gesehen ein lobenswerter Versuch, aber im heutigen Nachhinein ein Opfer ohne Sinn, wie nicht zuletzt die neuerdings auftauchenden Reparationsforderungen in Billionen-Höhe aus Polen an Deutschland belgen.

  3. Südtirol gehört zu Deutsch-Östereich also zu Deutschland so wie auch Ostdeutschland was immer noch Frentverwaltet ist,und vergesst nicht Kärnten Burgenland und Sudetenland
    Steiermark: Die deutsche Untersteiermark wurde dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen angeschlossen.
    Kärnten: Teile Südkärntens wurden Italien und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen angegliedert.
    Niederösterreich: Der Norden des Wald- und des Weinviertels sowie Preßburg samt Hinterland wurden dem tschechoslowakischen Kunststaate zugeschlagen.

  4. Übrigens: Wenn heute im Westen gern von Volkssouveränität gesprochen wird, sollte man nicht vergessen, dass entgegen dem Willen der Österreicher eine Vereinigung/Beibehaltung mit Deutschland nach dem 2.Weltkrieg ausdrücklich und radikal verboten wurde! Das zeigt die „Wertigkeit“ in dieser Frage und auch die wahren Hintergründe des 2.Weltkrieges. Eine militärische Gefahr wäre von diesem Reich gewiss nicht ausgegangen – aber eine künftig wirtschaftliche unbedingt!

    Konflikte entzünden sich gerne (auch wenn jemand mit ganz anderen Interessen dahintersteht) an der Frage der nationalen Zugehörigkeit (z.B. Südtirol) als auch an geographischen Fakten, die durch Kriege und Konflikte geschaffen wurden (Gibraltar; griechische Inseln in Sicht weiter der Türkei, aber gänzlich außer Sichtweise von Giechland aus).

    Deshalb kann man heutige Probleme, Konflikte und Strategien nie verstehen, wenn man nichts von Land und Leuten, Geschichte und insbesondere Kriegen weiß.

    Das Selbstbestimmungsrecht der Völker wurde noch nie akzepiert bzw. vorsorglich oft durch Vertreibungen “manipuliert”.