Montag, 8. Juli 2024
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Staat verweigert “Reichsrollatorenputsch”-Angeklagten dritten Pflichtverteidiger

Staat verweigert “Reichsrollatorenputsch”-Angeklagten dritten Pflichtverteidiger

Heinrich XIII. Prinz Reuß am 21. Mai nach dem Prozesstermin in Frankfurt (Foto:Imago)

Für die Superwahljahre 2024 und 2025 hat die Ampel-Regierung bereits perfekt den Boden bereitet, um die gerontischen angeblichen “Reichsbürger“-Putschisten in Endlosprozessen als gemeingefährliche Rechtsradikale darzustellen, von denen angeblich das ganze Land unterwandert worden sei. In auf die Wahlkampfphase wohlabgestimmten Prozess-Inszenierungen in Stuttgart, Frankfurt und München sollen die Verhandlungen gegen ein paar tattrigen Wirrköpfe stattfinden, von denen der Linksstaat behauptet, sie hätten unmittelbar vor dem Sturz der bundesrepublikanischen Ordnung und der Wiedererrichtung des Deutschen Reiches von 1871 gestanden. In einem Staat, dessen regierendes Ambiente kollektiv die Wahnvorstellung einer ubiquitären rechtsextremen Dauerbedrohung pflegt und als Beweis für deren Vorhandensein doch nur zu “SA-Parolen” umgedichtete Bekenntnisse zu Deutschland, Sylt-Partygesänge oder eine Rollatorengang aufbieten kann, ist anscheinend keine Farce zu lächerlich, um mit Wasserstoffbomben auf Spatzen zu schießen.

Auch nach menschenunwürdigen anderthalb Jahren Untersuchungshaft für die teils mit kafkaesken Anschuldigungen in einer theatralischen Großrazzia verhafteten Angeklagten  scheint man sich dabei aber noch nicht sicher zu sein, wie viel anwaltlichen Beistand man den angeblichen Umstürzlern gewähren will: Der von einigen Angeklagten geforderte dritte Pflichtverteidiger wurde ihnen bislang verwehrt. Als das Oberlandesgericht Frankfurt nun einem von ihnen aber doch einen dritten Anwalt zuteilte, stellten mehrere weitere Angeklagte sogleich einen neuen Antrag, weil da der gigantische Aktenberg, den der Staat aufbietet, ansonsten gar nicht zu bewältigen sei.

Diskriminierende vorprozessuale Behandlung von “Staatsfeinden”

Deshalb sieht Paragraph 144 der Strafprozessordnung auch vor, dass Beschuldigten, zusätzlich zu ihrem gewählten oder bestellten Verteidiger, zwei weitere bestellt werden können, „wenn dies zur Sicherung der zügigen Durchführung des Verfahrens, insbesondere wegen dessen Umfang oder Schwierigkeit, erforderlich ist“. Derzeit sieht es wohl danach aus, dass die Anträge trotz dieser eindeutigen Regelung erneut abgelehnt werden. Dabei ist kaum ein Fall denkbar, bei dem sie begründet angewandt werden könnte und vor allem auch müsste. In einem Fall verweigert das Gericht sogar die Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und die Beiordnung eines neuen, obwohl der betreffende Verteidiger schwer erkrankt ist.

Auch hier zeigt sich die ungleiche und diskriminierende (vor-)prozessuale Behandlung der zu Staatsfeinden aufgebauschten angeblichen Umstürzler. In krassem Kontrast dazu werden etwa dem früheren Wirecard-Chef und mutmaßlichen Milliardenbetrüger Markus Braun neben seiner beigeordneten Pflichtverteidigerin einfach zwei weitere Pflichtverteidiger beigeordnet – weil er seine beiden Wunschanwälte nicht mehr bezahlen kann. Die Angeklagten im Reichsbürgerprozess müssen dagegen für die Einhaltung ihres gesetzlichen Anspruchs kämpfen. Es drängt sich zumindest der Eindruck auf, dass von staatlicher Seite gar nicht gewünscht ist, dass hier die bestmögliche Verteidigung und ein schneller Ablauf des Verfahrens gewährleistet ist. Offenbar sollen die Angeklagten quasi in der Papierflut, mit der sie überschüttet werden, ersaufen – damit die ganze Fragwürdigkeit und Absurdität der Vorwürfe gar nicht erst herausgearbeitet werden kann. Jedenfalls trägt dies weiter zu dem äußerst faden Beigeschmack bei, den dieses Mammutverfahren ohnehin bereits hat.

12 Responses

  1. Mörder und Vergewaltiger dagegen sind regelmäßig schuldunfähig.
    Gewalttäter mit Asyl-Hintergrund setzt man gleich wieder auf freien Fuß.

    Finde den Fehler!

  2. @STAAT VERWEIGERT “REICHSROLLATORENPUTSCH”-ANGEKLAGTEN DRITTEN PFLICHTVERTEIDIGER
    na ja – selbstverständlich !
    Es geht schließlich um einen politischen Schauprozess – terrorisiere einen Kritiker, unterwerfe hunderte !
    Wozu braucht der einen zusätzlichen Verteidiger, wenn Schuld und Urteil vor diesem Cardassia-Gericht längst feststehen und nur noch demonstrativ verkündet werden sollen !

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    1. Die juristische Perversität liegt schon darin ” Pflichtverteidiger ” statt einen auf Staats/Strafrecht spezialisierten
      Rechtsanwalt.
      Wenn der Angeklagte nicht die finanziellen Mitteln für seine Verteidigung aufbringen kann – steht ihm -Prozesskostenhilfe zu.
      Aber die im Artikel zu Recht genannten Zweifel – ist so, dass Schwab und seine Kumpanen Soros u.a. die alles kaufen
      keine “Nebenbuhler” dulden, und den Amis etwas vorspielen – wie TREU diese Kriminellen doch sind.
      Am Ende ist das Ganze nichts anderes als – falsche Anschuldigung einer Straftat !!! Darin kennt sich die D-Justiz so
      richtig aus. Und die sogenannten “Anwälte” sind ja gezwungen im System mit zu spielen – sonst keine Zulassung.

  3. Da fällt mir der NSU Prozess ein. Lauter Anschuldigungen ohne jede Beweiskraft. Aber von den Systemmedien zum
    Superprozess gegen “Räächts” aufgebläht. Dem System muss das Wasser wirklich bis zum Hals stehen, wenn es
    Rentner zur “Gefahr für den demokratischen Staat” erklärt. Hauptsache Islamkiller gehen straffrei aus, so
    schwertraumatisiert kann man schon mal mit dem Messer durch die Fußgängerzone laufen und einen abstechen.
    Für solche Patienten gibt es aber immer noch die 9mm Kopfschmerztablette. Wenn denn ein richtiger Arzt
    zur Verabreichung vor Ort wäre.

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    1. Das sich Richter für solch einen Unsinn hergeben, zweigt doch eindeutig, das die Gesinnung dieser Menschen sich in 100 Jahren nicht verändert hat! Damals und heute halten sie das Regime mit allen Mitteln am laufen! Nur gebe ich diesen Leuten einen Rat. Eure Kollegen aus der NAZI Zeit werden heute noch verfolgt. Und für mich ist Beweis, , das sie selbst Angst haben vor den Folgen der Urteile die sie gemacht haben, ist sie unterschreiben nicht einmal mehr diese Urteile. Für mich ein klares Indiz dafür, das sie bei einer kommenden “Rechtssicherheit” Angst vor der Gerechtigkeit und dem Schadenersatze den sie dann leisten müssten!

  4. https://youtu.be/_Z-HKwqwc5A

    Vermietertagebuch – Alexander Raue – 08.Juni 2024

    „Schande: Ampel stimmt im Bundestag FÜR das Kalifat und Sharia!
    Olaf Scholz ist der größte Maulheld und Heuchler, den wir jemals im Kanzleramt hatten. Gestern gab es im Bundestag eine Abstimmung zur Bekämpfung des politischen Islams. Also die Bekämpfung von Khalifat, Sharia und Zwangsehen. Und Olaf Scholz hat mit der gesamten Ampel dagegen gestimmt. Diese Bundesregierung ist eine Schande für unser
    Land!“

    Was will der deutsche Bürger noch von dieser Regierung halten?
    Es ist die dümmste und schlechteste Regierung, die es jemals seit 1949 gegeben hat !
    Die AfD muss ganz fix aufräumen und säubern, wenn sie in die Regierungsverantwortung kommt !

    17
    1. Es sind die Politiker der Besatzer.
      Wann begreifen das Menschen wie Du?

      Die AfD ist keinen Deut besser. Vielleicht würde es eine Änderung in einem souveränen Deutschland geben. Aber doch nicht in der Kolonie der USA.

      Die zur Wahl stehen, sind nicht die, die die Politik machen. Diese Hampelmänner holen sich im Club of Rom, den Bilderberger oder direkt im Weißen Haus ihre Instruktionen ab.

      “Es ist die dümmste und schlechteste Regierung, die es jemals seit 1949 gegeben hat !”

      Seit 1871! Seit 1949 sind es demokratisch gewählte Volksverräter.

  5. Werkeln Willkürstaat und politische abhängige Justiz
    wieder einmal.
    Es gibt keinen nachvollziehbare Begründung, warum nicht
    auch 3 Anwälte nicht zugelassen werden !

    Solange Staatsanwälte den jeweiligen Justizministerien
    weisungsgebunden unterstellt sind, können erhebliche
    Zweifel an der Gewaltenteilung, dem Rechtsstaat und natürlich der vom Grundgesetz festgelegten Demokratie
    erhoben werden.

    Ob es tatsächlich noch unabhängige Richter gibt, ist fraglich, so wie wir es im “C-Märchen” mitbekommen haben?

    Es ist weder akzeptabel, noch aushaltbar.

  6. Kein Kommentar, mir tun die alten Menschen einfach nur Leid. Das ist totaler Unrechtsstaat, zu dem sich Deutschland seit Merkels Wahl zum Kanzler entwickelt hat. Merke: 1x Kommunist= immer Kommunist, So mit Wagenknecht, Trittin; Fischer, Scholz, Göring Eckhard; und und und.

  7. Zwei AfD-Stadträte in Karlsruhe angegriffen – weitere Attacken auf Politiker
    Am Samstag ist es zu zwei Attacken auf AfD-Mitglieder gekommen. In Karlsruhe wurden zwei Stadträte leicht verletzt, in Dresden schlug ein Mann einem Landtagsabgeordneten unvermittelt ins Gesicht. Schon am Freitag hatte es Angriffe auf SPD und Linke gegeben.
    Erneut sind bundesweit mehrere Politiker angegriffen worden. In Karlsruhe wurden am Samstag zwei Stadträte der AfD von vermummten Tätern vor einem Café in der Innenstadt attackiert. Drei Menschen, darunter die beiden Stadträte, seien leicht verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher in Karlsruhe am Abend der Nachrichtenagentur dpa. Die drei seien vor Ort behandelt worden. Die Polizei habe fünf Menschen vorläufig festgenommen und nach Feststellung ihrer Personalien wieder entlassen. Weitere mutmaßliche Täter seien geflüchtet.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article251930370/Zwei-AfD-Stadtraete-in-Karlsruhe-angegriffen-weitere-Angriffe-auf-Politiker.html

  8. Man möchte wieder einmal ein Exempel statuieren, einmal angebliche Reichsbürger, also Widerständler und zum anderen , weil sie zu den verhassten Rentnern gehören.

  9. Welche Rechtsauffassung vertreten diese Reichsbürger? – Allein dies dürfte viel interessanter sein, als die strapazierte Diffamierung mit Umsturzplänen. Für einen derart weit- und tief-reichenden Einfluss dieser Gruppe sehe ich bislang auf die wenigen Angeklagten auch nichts Belastbares in den Medien.

    Welches Reich meinen diese Angeklagten eigentlich? Bis vor kurzem unterstellte ich, dass damit das sog. Dritte Reich gemeint sei. Dies herstellen zu wollen, wäre natürlich nicht zu tolerieren – aber damit ist der ganze Aufwand, die Hetze und der nunmehrige Umgang im Prozess nicht zu rechtfertigen. Wenn die Taten nach Auffassung der Anklage derart gravierend seien, steht ihnen auch eine entsprechende Anzahl an Verteidigern zu. Mit einem davor existierenden Deutschen Reich wird es schon erheblich komplexer.

    Oder sind diese Anhänger vor allem der Auffassung, dass die BRD einschließlich der beigetretenen DDR gar kein souveräner Staaten und auch kein rechtmäßiger Nachfolger des Dritten Reichs, sondern schlichtweg eine GmbH mit alliierter Gründung sei? Dann würde es für die Leser/Kenner des Buches „Die BRD-GmbH – Das Ende aller Ausreden zur Beendigung der Fremdherrschaft und der Wiederherstellung unserer verfassungsgemäßen Ordnung“ ziemlich spannend werden.

    Über diese These kommt man gewiss nicht mit leichtem Federsprung hinweg. Der Autor belegt seine These mit einer Fülle von Hinweisen auf das Völkerrecht und vor allem das z.T. sogar immer noch geltende Besatzungsrecht. Also: Achtung! Der Blick in die Realität gibt ihm gewiss eher recht als unrecht und lässt sich damit auch kaum als bloße Verschwörungstheorie zurückweisen. Nach seinen Untersuchungen wäre jeder von uns ausschließlich Angehöriger des Staates – hier ist aber der Staat des einstigen Bundeslandes des Deutschen Bundes gemeint! – dem seine Vorfahren unmittelbar vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs (1914 !) angehört haben. Der heutige Personalausweis oder Reisepass gilt überraschenderweise nicht (!) als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern nur eine Vermutung dar und geht nach Auffassung des Autors sogar ausschließlich auf Hitlers Nazi-Staatsrecht und damit nichtiges Recht zurück. Ein Staatsangehörigen-Ausweis ist offenbar, überraschender und bedenklicherweise dagegen als Beweismittel kaum zu erhalten. Da gilt es, ein verdammt dickes Brett zu bohren! Was daraus folgt dürfte für jeden äußerst spannend zu lesen sein.

    Vielleicht trägt ja dieser Prozess zum einem besseren und gar richtigen Verständnis unseres Staatsverhältnisses bei. Voraussetzung wäre natürlich ein rechtsstaatlich korrekt geführter Prozess und eine faire Berichterstattung.