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Um was geht es wirklich und was nun, Herr Schuldenkanzler?

Um was geht es wirklich und was nun, Herr Schuldenkanzler?

Ahnungslos, gewissenlos, erinnerungslos: Scholz und seine 60-Milliarden-Lücke (Foto:Imago)

Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“, der Hüter des Grundgesetzes, setzte wieder einmal eine Duftmarke. Mit ihrer Entscheidung können die „Götter in Rot“ bekanntlich alles aushebeln – Urteile anderer Gerichte und auch Beschlüsse des Bundestages. So geschehen am 15. November zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit dem 60-Milliarden-Deal des damaligen Finanzministers Olaf Scholz. Der zuständige 2. Senat erklärte diesen Trick des bekannten Finanzjongleurs für „nichtig”. Nichtig heißt juristisch, von Anfang an unwirksam. Eigentlich müsste der bereits verbratene Geldfluss aus diesem Fonds rückabgewickelt werden, wenn das Gericht keine Option einräumte.

Auslöser des babylonischen Schuldenturms war nicht das Coronavirus, sondern weil Berlin mit Peking wetteiferte, wie man eine Volkswirtschaft mit Coronamaßnahmen abwürgen kann. Das ging bis zu Ausgangssperren, Wirtschafts- und Arbeitsverboten. Zum Ausgleich wurde ein milliardenschweres Füllhorn ausgeschüttet, das irgendjemand wieder stopfen musste. Wie so oft übertrumpfte Brüssel die Tragödie im Jahr 2021, als ob es einen Krieg gegeben habe: Der “Wiederaufbaufonds‘ (ERatG) war ein Konjunkturpaket der Europäischen Union, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-„Pandemie“ in den Mitgliedstaaten einzudämmen und zu mildern. Der Fonds mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro wurde am 12. Februar 2021 formell gegründet. Erstmals verschuldete sich die EU als Ganzes. Die EU bekam somit durch die am 21. Juli 2020 vom Europäischen Rat beschlossene Umsetzung ein neues Finanzierungsinstrument.

Sündenfall auf Sündenfall

Deutschland ist laut Bundesrechnungshof mit rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler des Fonds. Wer auch sonst? Mit Gesetz vom 23. April 2021 (ERatG) stimmten Bundestag und Bundesrat dem Beschluss 2020/2053 des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union zu. Im Juli 2022 verhandelte – wie auch jetzt wieder – der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts über zwei der fünf gegen das ERatG erhobenen Verfassungsbeschwerden. Corona wurde von den Hütern des Grundgesetzes “sehr ernst” genommen – was übertrieben war. Am 26. Januar 2021 folgte dann der dritte Sündenfall – wieder in Berlin: Der rot-gelb-grüne Bundestag beschloss – Simsalabim – einen Haushaltstrick. Zitat aus der Bundestags-Drucksache: „Der Entwurf der Bundesregierung für den Zweiten Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2021 und der Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 sieht zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen eine Aufnahme von Krediten vor, die die Regelgrenze … des Grundgesetzes um 208,865 Mrd. Euro überschreitet. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Überschreitung der Kreditobergrenze… des Grundgesetzes liegen vor.

Wirklich? 208.865.000.000 Euro „Kontoüberziehung“ sollen zulässig sein? Um das zu behaupten, muss man wohl, wie Olaf Scholz, ein notorisch gestörtes Verhältnis zu Geld haben. Jedenfalls beschlossen die Haushälter der Regierungsparteien, 60 Milliarden Euro nicht benötigte Corona-Gelder rückwirkend zu entsprechenden „Kreditermächtigungen“ in einen Klimafonds – genauer: „Klima- und Transaktionsfonds“ – zu überführen. Dazu sagte nun der gleiche Senat nein, der damals – für „Corona“ – alles Geld der Welt durchgewinkt hatte. Er zeigt sich nun beim Geld für die „Energiewende“ zugeknöpft. Glauben die „Roten Richter” denn nicht an die grüne Klimarettung?

Schulden wenn, dann für die Zukunft und nicht für die Gegenwart

Das Wichtigste übersehen dabei Juristen und Medien: Verschulden soll sich ein Staat nur für Zukunftsinvestitionen, nicht für aktuelle Wünsche und konsumtive Ausgaben, wie Einkommenstransfers (Umverteilung). Deshalb hätten für die – selbstverschuldeten! – Coronamaßnahmen gar keine Kredite aufgenommen werden dürfen – weil sie nämlich die Gegenwart und nicht die Zukunft betrafen. Sie hätten ohne weitere Verschuldung aus dem laufenden Haushalt oder einem Nachtraghaushalt finanziert werden müssen. Hingegen wären Klimaschutzmaßnahmen – sofern man denn an die Notwendigkeit und Wirksamkeit glaubt – durchaus Zukunftsinvestitionen, für die sich der Staat – und Private – verschulden dürften. Je langfristiger eine Investition nützt, desto mehr Kreditaufnahmen sind gerechtfertigt. Oder andersherum: Je länger eine Investition Nutzen bringt, desto länger dürfen die Nutznießer für die Investitionskosten, für Zinsen und Tilgung der Schuldenaufnahme herangezogen werden. Das gilt bei langfristigen Investitionen wie zum Beispiel in den Eisenbahnbau auch für die Kinder der heutigen Steuerbürger, die den Nutzen heutiger Investitionen haben. In Wirtschaftsbilanzen werden Verbindlichkeiten übrigens korrekt in kurzfristige, mittel- und langfristige zugeordnet.

Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll und darf nicht aufgeweicht und mit Finanztricks umgangen werden. Ansonsten läuft das Land Gefahr, das Schicksal der „Olivenstaaten“ (Griechenland, Italien, Spanien, Portugal) mit ihrer hohen Staatsverschuldung zu teilen. Schon jetzt wäre auch Deutschland mit 65,9 Prozent Staatsschulden gemessen am BIP aufgrund der Konvergenzkriterien nicht eurotauglich – von den “Wumms”-Schattenhaushalten, durch die miesen Tricks mit dem „Sondervermögen“ getarnt, ganz zu schweigen.

Gaspedal statt Bremse

Wie also will die noch amtierende Bundesregierung die fehlenden 60 Milliarden kompensieren? Etwa so wie in diesem anekdotischen Beispiel: Ein Bankkunde will am Tresen eine stattliche Summe Geld abheben, der Banker macht ihn darauf aufmerksam, dass sein Konto um 50.000 Euro überzogen ist – worauf der Kunde meint: „Kein Problem, hier haben Sie einen Scheck von 100.000 Euro, ich bin ja nicht kleinlich!“ Aber Scherz beiseite: Ein Problembewusstsein scheint sich bei der Ampelregierung noch immer nicht eingestellt zu haben. Sie meint, die Ausgaben-Ampel stehe noch auf Grün und nicht auf Rot. Was wird da wohl der gelbe Finanzminister tun, der lieber grottenschlecht als gar nicht regiert?

Sie tut, was sie immer tut: Statt auf die Bremse wird aufs Gaspedal getreten. Skrupellos wird als erstes die Ukraine-Waffenhilfe auf acht Milliarden Euro verdoppelt (obwohl inzwischen klar sein sollte, dass der Krieg in den ehemaligen östlichen Oblasten der Ukraine nicht gewonnen werden kann und jede weitere Milliarde in die Kriegsverlängerung Tausende Tote bedeutet; insbesondere auf Seiten der Soldaten der Ukraine, wie General a.D. Harald Kujat in diesem Interview vermittelt.) Auch das Bürgergeld wird erhöht, das am wenigsten den einheimischen Bürgern zugutekommt. Und die Ministerinnen des Innern und Äußersten sowie der Entwicklungshilfe haben auf ihren Auslandsreisen noch nicht gemerkt, dass es jetzt eng wird, wenn dem Schuldenkanzler und seinem Keine-Finanzen-Minister kein neuer Trick mehr einfällt, die Schulden so zu verstecken, dass es niemandem auffällt. Was am Ende wohl noch für die – und von der – Energiewende übrig bleibt? Wer sich in den Verschiebebahnhof des Schuldenmachens hinenversetzen will, dem sei dieses Interview wärmstens empfohlen.


Dieser Artikel erscheint auch auf der Webseite des Autors.

16 Antworten

  1. Na ja! Die Sozis und Weltzerstörer brauchen die Knete. Milliarden für die Taliban. Milliarden für die Palästinenser und natürlich Milliarden für die Ukraine. Von den ganzen Milliarden für die Flüchtilanties gar nicht zu reden. Die Knete muss ja irgendwo herkommen und deshalb wird jetzt der Michel bis auf den letzten Tropfen ausgepresst.
    Und der Doofdepp Michel lässt sich gerne auspressen für andere. Deshalb lächelt der beste Kanzler ever die Problemchen einfach weg und kann sich schon Sekunden später an nichts erinnern.

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  2. @UM WAS GEHT ES WIRKLICH
    um die Vernichtung der Bundesrepublik

    @UND WAS NUN
    weiter wie bisher – Schaden noch schnell maximieren !

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  3. alles Pillepallebeträge. Neben den “Flücjtlingskosten” knipsen die Penionsverpflichtungen das Licht aus. Barwert aus 2019 für Bund und Länder rund 2 Billionen Euro.
    Jetzt dürfte das um noch einiges höher liegen, haben sich ja grozügig versorgt. Jede laufende Erhöhung erhöht gleichermaßen Pension plus Beiihilfe. Ja, Beamte sind “Privatversichert”. Auch wenns so git wie nie öffentlch dargestellt wird.

    https://www.iwd.de/artikel/pensionen-setzen-bund-und-laendern-zu-487605/

  4. Schleswig-Holstein, Bremen, Saarland”
    Rechtsstaatlich ein Unding“ – Ökonom erklärt die Milliarden-Tricks der Bundesländer
    https://www.focus.de/finanzen/schleswig-holstein-bremen-saarland-rechtsstaatlich-ein-unding-oekonom-erklaert-die-milliarden-tricks-der-bundeslaender_id_249448608.html

    “Was im Bund mit der nicht rechtmäßigen Umwidmung des Coronafonds gang und gäbe war, haben einzelne Bundesländer mit etwas kleineren Milliardensummen ähnlich gemacht. Auch sie erleiden jetzt Schiffbruch. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung deswegen bereits den Haushaltsnotstand ausgerufen.”

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  5. Die Ampel verfäht nach den bekannten Motto: Und ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz unbeschwert. Bravo!!

    1. “Nach Urteil aus Karlsruhe. Habeck stellt Bürger auf massiv steigende Energiepreise ein.”
      Na klar. Schuld daran ist ja nicht die unfähigste Regierung aller Zeiten, die allein durch ihre miserable Politik das alles verursacht hatte, sondern deren Meinung nach die böse CDU, die geklagt hatte und das böse Bundesverfassungsgericht, das der Klage stattgegeben hatte.

  6. Stimmt es eigentlich, dass diese Gentlemen unter dem Reichstag eine Privat U-Bahn haben, mit der sie sich aus dem Staub machen können? Wenn ja, wo tauchen die dann wieder auf? Wäre schön, wenn da ein Empfangskomitee wartet und Handschellen klicken.

  7. @Gaspedal statt Bremse
    na ja – man muß die Richtung bedenken – gegen Deutschland mit Gaspedal.
    Und mit gezielter Plünderung

    sagt er nicht so – aber in meinen Augen als Pack aus Dunkeldeutschland und gefallener Engel aus der Hölle ist es nichts anderes!
    Und irgendwie past dann doch alles – wer kennt die Haasenburg ? Für die Medien eine lokale Sache, die man nicht berichten muß !
    https://www.anti-spiegel.ru/2023/anti-spiegel-tv-18-ist-nun-auch-hier-online/
    Ich habe jedenfalls noch nichts davon gehört !