Montag, 29. April 2024
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War klar: CSU-Scheuer muss für 240-Millionen-Schaden nach Maut-Desaster nicht haften

War klar: CSU-Scheuer muss für 240-Millionen-Schaden nach Maut-Desaster nicht haften

Fatale Signalwirkung im Fall Scheuer: Der Parteienstaat lässt seine Spezis nicht im Regen stehen (Foto:Imago)

Dass der deutsche Parteienstaat mittlerweile nur noch eine Organisation zur persönlichen Bereicherung seiner Mitglieder und zur Vertuschung ihrer ruinösen Fehler ist, zeigt nun auch die ungeheuerliche Tatsache, dass sich der ehemalige CSU-Verkehrsminister Andreas Scheuer natürlich – wie erwartet und befürchtet – nicht für sein desaströses PKW-Maut-Desaster verantworten muss. Obwohl dieser weitere Totalausfall der Merkel-Ära durch seinen politischen Dilettantismus dem Steuerzahler einen Schaden von mindestens 243 Millionen Euro verursacht hat, verzichtet das Verkehrsministerium auf eine Klage wegen möglicher Haftungsansprüche. Es folgt damit einem “Gutachten”, das im Juli vom heutigen Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) in Auftrag gegeben worden war und – wie erstaunlich – zu dem Schluss gekommen war, zwar käme eine Haftung Scheuert aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht, zugleich gebe es jedoch auch ein „ganz erhebliches Prozessrisiko und begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche“. Das genügte Wissing, an der wohl ohnehin von vornherein bestehenden Absicht festzuhalten, seinen Amtsvorgänger nicht in Regress zu nehmen. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus… und speziell die Ampelregierung weiß nur zu gut: Sollte hier ein Präzedenzfall geschaffen werden und persönliche Amtshaftung von Ministern Schule machen, dann müssten vermutlich über kurz oder lang praktisch alle Minister des Scholz’schen Horrorkabinetts Privatinsolvenz anmelden.

In dem bestellten Gutachten heißt es zu Scheuer weiter:  „Bereits die Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch des Bundes gegen einen Bundesminister a. D. ist zweifelhaft und damit angreifbar.” Der Gesetzgeber habe „weder im Bundesministergesetz noch an anderer Stelle eine Haftungsnorm für Minister vorgesehen“. Es gebe zwar keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Pflichtverletzung Scheuers, jedenfalls aber Fahrlässigkeit, die „als besonders schwerer Verstoß gegen die objektiv erforderliche Sorgfalt einzuordnen” sei. Jedoch sei anzunehmen, dass Scheuer versuchen würde, „sich vom erhobenen Vorwurf dadurch zu exkulpieren, dass er fehlerhaft oder zumindest missverständlich zur Risikoeinschätzung und -vorsorge unterrichtet worden sei und dadurch keine Veranlassung gesehen habe, den Fragen nach dem Prozessrisiko und dem Kostenrisiko für den Fall eines Projektabbruchs weiter nachzugehen“.

Gutachten zu Klageaussichten gegen Scheuer kostete alleine 100.000 Euro

Wenn der Bund klagen würde, schätzen die Gutachter das Prozesskostenrisiko auf rund 3,6 Millionen Euro. Um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden, habe man sich entschlossen, dieser Empfehlung zu folgen, teilte das Ministerium mit. Jedoch bleibe es dennoch „bei der unbestrittenen politischen Verantwortlichkeit von Bundesminister a.D. Scheuer“. Fun Fact am Rande: Allein dieses Gutachten, dass dem Bund von einer Klage gegen Scheuer abrät, kostete den Steuerzahler weitere 100.000 Euro.

Einen Wert hätte dieser Wisch allenfalls insofern, als er eben die untragbaren Zustände als Grund für einen Klageverzicht anführt, die dringend einer politischen Reform unterzogen werden müssten: Der eigentliche Skandal liegt nämlich gerade darin, dass es eben keine “Haftungsnorm” – siehe oben – für Minister gibt und dass endlich ganz generell für die Vernichtung, politische Veruntreuung oder Verschwendung von Steuergeldern durch schiere Unfähigkeit oder ideologische Lobby- und Partikularinteressen (wie im Fall der gesamten Klimaschwindel-Agenda) ähnliche strafrechtliche Konsequenzen drohen wie bei der Nichtabführung von Steuern. Simpler formuliert: Der Grundsatz, dass Steuerverschwendung ebenso bestraft werden müsste wie Steuerhinterziehung, muss endlich in den Köpfen und Gesetzbüchern verankert werden. Alleine dadurch würden sich völlig unqualifizierte und ahnungslose Zivilversager in der Politik zweimal überlegen, ob sie als fachfremde Pfründner die Leitung von politischen Schlüsselressorts übernehmen – wenn sie am Ende für ihre profilneurotische Selbstinszenierung und für den selbstherrlichen Umgang mit ihnen anvertrauten Steuermitteln zur Rechenschaft gezogen werden könnten.

Auch künftig Haftungsfreiheit für marodierende Vollversager

Natürlich wird es bei den skrupellosen “Musterdemokraten” und Apparatschiks der bundesdeutschen Ineptokratie nie dazu kommen. Und deshalb ist es auch so wichtig für das System, dass Scheuers Verantwortung jedoch ohne Folgen bleibt. Außer natürlich für die Bürger, die in diesem Fall nun fast eine Viertelmilliarde Euro für ein von Anfang an zum Scheitern verurteiltes CSU-Wahlkampfhirngespinst zahlen dürfen. Nochmals zur Erinnerung: 2019 wurde das Maut-Projekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt, weil die Gebühren nur für ausländische Autofahrer angefallen wären, wohingegen sie für deutsche mit Bezahlung der Kfz-Steuer abgegolten gewesen wäre. Experten hatten stets vor genau diesem Fehler des Konstrukts gewarnt, doch Scheuer hielt unerbittlich daran fest – bis der EuGH die erwartbare Diskriminierung anderer EU-Bürger (und damit einen klaren Verstoß gegen EU-Recht) verbot… woraufhin der Bund nach dem sich anschließenden Schiedsverfahren nun die besagten 243 Millionen Euro Schadenersatz an die vorgesehenen Betreiber zahlen muss. Aber nach der Logik Robert Habecks muss ja gar nicht der Bürger für diesen Schaden aufkommen, sondern der Staat…

Am Ende bleibt also alles beim Alten: Die Politik hat sich juristisch gegen jeden Haftungsanspruch von Ministern für ihre Fehler abgesichert, und egal welche direkten oder indirekten Katastrophen die marodierenden Vollversager in Berlin anrichten: Die Folgen müssen am Ende die bereits maximal geschröpften Steuerzahler ausbaden. So bleibt der Hauptanreiz des Jobprofils “Berufspolitiker” im deutschen Parteienstaat erhalten, dass hier auch weiterhin inkompetente und mittelmäßige Gestalten in höchste Ämter gespült werden können, die auf dem Rücken der Allgemeinheit straffrei ihr Unwesen treiben können.

15 Antworten

  1. Das Urteil kommt zur rechten Zeit. Schließlich stehen auch heute eine geschlossene Reihe von Staatsversagern auf der Bühne.

    Zitat: „… zwar käme eine Haftung Scheuert aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht, zugleich gebe es jedoch auch ein „ganz erhebliches Prozessrisiko und begründete Zweifel an der Durchsetzbarkeit möglicher Ansprüche”.

    Die Aussagen im Gutachten sind von haarsträubender Rechtsbeugung!
    Welches „Prozessrisiko“ hätte denn eine heutige verantwortungsvolle Regierung zu tragen? Im allerschlimmsten Fall die Rechtsanwaltskosten des grobfahrlässigen bzw. gar viel eher vorsätzlichen handelnden Vermögensveruntreuers. Die Gerichtskosten oder Kosten für die eigenen Prozessbevollmächtigten wären allemal das Risiko wert und hätten – genau das, was nun einen Blankoscheck ausmacht – weitere Vermögensverschleuderer in ihrem ideologischen Handlungsdrang gebremst. Seit wann lässt sich eine Prozesspartei gar vorab von Bedenken gegen die zu verklagende Partei abhalten? Es wäre vor allem um das Ansehen und eben die Verantwortlichkeit von Regierungs-diletanten gegangen und hätten für etwas klärende Luft in den Höhen einer Demokratie gebracht.

    Zitat: „„Bereits die Rechtsgrundlage für einen Haftungsanspruch des Bundes gegen einen Bundesminister a. D. ist zweifelhaft und damit angreifbar.” Der Gesetzgeber habe „weder im Bundesministergesetz noch an anderer Stelle eine Haftungsnorm für Minister vorgesehen”.

    Ach, ja? Wie wäre es, wenn er selbst einen Verkehrsunfall oder einfach mal in die Kasse gegriffen hätte, Scheinverträge mit Verwandten geschlossen und dadurch erheblichen Schaden verursacht hätte? (Dass bei einem Unfall eine Versicherung dann einspringen würde, lassen wir mal „außen vor“.) Hätte man auch dann eine „Haftungsnorm“ vermisst?

    Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass jeder Beamte für grobfahrlässige Handlungen, die einen Schaden verursacht haben, „haftet“. Bei nachgewiesenem Vorsatz – siehe Warnungen/Zeitfenster würde es „verdammt eng“ werden. Jeder haftet – und das prinzipiell. Allein die Höhe richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und dem Umfang des Schadens.

    So ist es gewiss „bereichernder“ für eine Demokratie, wenn man Regierungsversagern nicht nur im politischen Bereich bis zur nächsten Wahl Narrenfreiheit zubilligt, sondern sie nunmehr auch „bestellt amtlich“ von jeglicher Verantwortung für ihre Steuermittel-Verschwendung freispricht. Die „Corona-Experten“ (Lauterbach, Spahn, von der Leyen und weitere) mit ihren überteuerten und massenhaft bestellten Masken, Spritzen, Giftdosen u.a. werden ab heute jedenfalls wieder besser schlafen können.

    Wer soll diese Cliquen noch Ernst nehmen? Sie stehen rechtlich als auch moralisch auf niederster Stufe (siehe auch Cum-Ex und den Sumpf der „Waffenbeschaffungen“ der letzten Jahre – vdL, Lambrecht ua.) Und solche Gestalten spielen sich als „Wahrer der Demokratie“ auf und wollen wahre Demokraten aus ihren Machtspielen ausschließen?!

    Diese Politiker lassen sich bescheinigen, dass sie bar jeglicher Verantwortlichkeit handeln – das kennt man ansonsten nur im Zusammenhang mit schuldunfähigen Geistesbehinderten …

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    1. Richtig – und noch einen Grund Scheuer und alle anderen bescheuerten Kollegen vor einen Richter zu bringen ist die Warnung an alle mit der lockeren Hand. Wer Steuergelder verknallt der kommt vor den Richter. Durchklagen bis zum Verfassungsgericht und EuGH. Auch die kleinen Beträgen vors Gericht bringen. Kosten für den schönen Schein etc.

    2. Nachtrag:

      Hinsichtlich der „vermissten Haftungsnorm“ wären einige Paragraphen nachzutragen, die ein etwas anderes Bild auf diese Schlussfolgerungen werfen könnten. Aus Platzgründen kann ich hier nicht mehr ausführen … Das muss man einfach mal auf sich wirken lassen …

      Der Gutachter hätte vermutlich dann auch keine Strafnorm gefunden, wenn er das Verzocken des Guthabens eines Bankkunden durch den Bankberater zu begutachten gehabt hätte.

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 56
      Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
      “Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”
      Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

      Anmerkung von mir: Siehe dazu § 154 StGB!

      xxx Bürgerliches Gesetzbuch
      § 823 Schadensersatzpflicht
      (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
      (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
      § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
      Wer in einem der in den §§ 823 bis 826 bezeichneten Fälle für einen von ihm verursachten Schaden auf Grund der §§ 827, 828 nicht verantwortlich ist, hat gleichwohl, sofern der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, den Schaden insoweit zu ersetzen, als die Billigkeit nach den Umständen, insbesondere nach den Verhältnissen der Beteiligten, eine Schadloshaltung erfordert und ihm nicht die Mittel entzogen werden, deren er zum angemessenen Unterhalt sowie zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten bedarf.
      § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
      (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.
      (2) Verletzt ein Beamter bei dem Urteil in einer Rechtssache seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstehenden Schaden nur dann verantwortlich, wenn die Pflichtverletzung in einer Straftat besteht. Auf eine pflichtwidrige Verweigerung oder Verzögerung der Ausübung des Amts findet diese Vorschrift keine Anwendung. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden.
      § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
      (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.
      (2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.

      xxx Strafgesetzbuch (StGB)
      § 353a Vertrauensbruch im auswärtigen Dienst
      (1) Wer bei der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber einer fremden Regierung, einer Staatengemeinschaft oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte tatsächlicher Art erstattet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung der Bundesregierung verfolgt.
      § 154 Meineid
      (1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
      § 266 Untreue
      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.
      Strafgesetzbuch (StGB)
      § 283c Gläubigerbegünstigung
      (1) Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine Sicherheit oder Befriedigung gewährt, die dieser nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.
      (3) § 283 Abs. 6 gilt entsprechend.
      § 299 Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
      (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens
      1. einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
      2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
      (2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens
      1. einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge, oder
      2. ohne Einwilligung des Unternehmens einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er bei dem Bezug von Waren oder Dienstleistungen eine Handlung vornehme oder unterlasse und dadurch seine Pflichten gegenüber dem Unternehmen verletze.
      § 336 Unterlassen der Diensthandlung
      Der Vornahme einer Diensthandlung oder einer richterlichen Handlung im Sinne der §§ 331 bis 335a steht das Unterlassen der Handlung gleich.

      Im Strafrecht gibt es noch die sogenannte Garantenstellung. Nach dieser haftet der Garant für die Folgen seines Unterlassens, wenn dadurch ein Schaden eintritt – z.B. Lehrer für Schüler, Eltern für Kinder, Betreuer gegenüber Betreutem. siehe unter „Garantenstellung“.
      Es gab genügend Warnungen, die zumindest ein Abwarten auf ein entsprechendes Gutachten forderten. Es war mehr als bekannt, wie fragwürdig eine „deutsche Maut“ durch die EU bzw. Gerichte gesehen werden würde.
      Diese Garantenstellung darf man durchaus im politischen Bereich durchaus bei einem Minister annehmen. Er ist faktisch Handelnder „für das Volk“ und dessen Vermögensverwalter! Er verfügt nur über ein abgeleitetes Recht (Repräsentant), aber eben nicht über eigenes. Das ist der Unterschied zum Absolutismus und zu diktatorischen Regierungen.

  2. Scheuer war auf jeden Fall vom abgelösten Kabinett der beste Minister.
    Warum?
    Weil er nichts umgesetzt hat, alles vergeigt. Damit hat er definitiv den geringsten Schaden von allen angerichtet, weil alles, was er umsetzen sollte, wäre maximal schädlich, nervig und teuer gewesen.
    Fast wirkt es wie Absicht, weil Scheuer zum Teil auch zu anderen Sachen im Nachhinein kritische Anmerkungen machte.
    Ob Unvermögen, oder einfach als solches getarnt: Er hat uns nicht geschadet, die neuerlichen Regulativ- und Rauborgien unterblieben.
    Gut so, dafür sollte er nicht verurteilt werden, denn es war für uns gut. Schlecht wäre gewesen, hätte er auch nur irgendwas aus der Agenda erfolgreich umgesetzt!
    Mal ein wenig nachdenken, bevor man wieder nach Strafen schreit!

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  3. Schon klar, er gehört zum dreckigen System.
    Als Politiker hast du Narren- und Justizfreiheit !
    Es fehlt der Straftatbestand Politikerhaftung
    für Steuergeldverschwendung im StGB, wo solche,
    die Diebstahl an Steuergeldern bzw. Steuergeldverschwendung begangen haben analog
    wie Steuerhinterzieher mit Gefängnis bestraft werden.
    Erst dann ticken unsere Volksgegner im Kopf wieder
    normal !

  4. Hatte irgendein verträumter Anhänger des „Rechtsstaats“ etwas Anderes erwartet? Dann kennt er nicht die alte Weisheit über Krähen und die Augen! Es gibt immer ein Prozessrisiko, deshalb heißt es ja: „Vor Gericht und auf hoher See liegt alles in Gottes Hand.“ Die sich selbst als Elite empfindende Kaste der Regierenden ist schon lange nicht mehr auch nur ansatzweise schamhaft, sich gegenseitig zu bereichern, bzw. zur Rechenschaft zu ziehen. Falls ein Gericht letztinstanzlich entschieden hätte, dass Scheuer nicht zahlen muss – in Ordnung! Aber so liegt der üble Gestank von Begünstigung über der Szene. Und wie hoch war das Prozessrisiko? Um die 3 Millionen €. Das haut die Regierung doch minütlich raus für zusätzliche Tote in der Ukraine oder „Geflüchtete“ oder Bürgergeld oder oder oder. Warum hier so zimperlich?

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  5. Wo liegt hier eine Diskriminierung der nichtdeutschen Autofahrer vor, wenn diese eine Gebühr für die Benutzung der (bereits gebauten und vorhandenen und von deutschen Kfz-Steuern finanzierten) deutschen Autobahnen zu bezahlen haben?
    Der ganze Zauber ist genau so eingetreten wie gewollt!
    Strafzahlungen gingen wohin – und wer profitierte von dem ganzen Theater?
    Es sind doch primär die Advokaten (»Rechtsverdreher«) in gewissen Anwalts-Kanzleien (die sonst Bürgergeld beantragen müssten).
    Hauptsache “der Deutsche” (nein, lt. Habeck “der Staat”) hat geblutet und das Geld ist weg.
    Schon Joschka war dafür, das in Deutschland erwirtschaftete Geld lieber in fremde Hände zu geben (sinngemäß).
    Weil ehrlich: Sooo blöd ist der Scheuer (allein) nun auch wieder nicht.

  6. mein geschäftsfreund hat seine buchhaltung für 2022 eben mit einem e-auto angezündet…
    er lässt sich schätzen das ist günstiger… dumm gelaufen für den staat … aber der ist ja minus erzeuger gewohnt…
    sperrt die politverbrecher weg… ab in den kerker bei biorest und regenwasser…

  7. Gesetzesbrecher und Kriminelle werden von Gesetzesbrechern und Kriminellen gedeckt. Wo liegt das Problem, im besten Deutschland aller Zeiten?

  8. moin
    wie sagte der alte fritz,der preußen könig so treffend…
    Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß.
    Friedrich II., der Große (1712 – 1786), preußischer König, »Der alte Fritz«

    mfg

  9. @CSU-SCHEUER MUSS FÜR 240-MILLIONEN-SCHADEN NACH MAUT-DESASTER NICHT HAFTEN
    eine Frage, wie die Juristen das auslegen.
    Und bei der derzeitigen Juristenklasse ist diese Urteil genauso selbstverständlich wie der Freispruch der Maskenhändler – wer sich da noch erinnert !
    Und genauso werden auch die Corona-Verbrecher mit Terror und Mord bei diesen Juristen in einem perfekten Verbrechen unbehelligt davonkommen!
    Ist allerdings nicht neu, sondern historisch gesehen die Regel : selbst die Hexenjäger und Inquisitoren sind selbst in hohem Alter gestorben, anstatt auf offener Straße erschlagen zu werden.
    Die Kirche, die mit diesem Hexenhammer die ganzen Schweinereien angezettelt hat, bekommt immer noch Geld und freies Geleit unter ihren Opfern.
    War das nicht ein gewisser Mr. Tibbets damals : bringst du einen um, heißen sie dich Mörder, bringst du eine Million Menschen um, bist du ein Held !
    Und so erleben wir auch Heute Menschen, die sich als Lebensretter aufplustern mit ihren “Maßnahmen” und Zwangsspritzen !
    Die beste Erklärung ist diese : die Welt ist ein Experiment Außerirdischer, die sehen wollen, wie sich eine Welt mit Schwachsinnigen entwickelt – und die Deutschen bilden die Spitzenklasse !

  10. Die Politiker wären ja schön blöd, wenn sie einen Präzedenzfall für Politikerhaftung schaffen würden. Es war insofern doch schon klar, wie das ausgeht. Und weil das so ist, kann jeder Politiker jede Schweinerei begehen, wohlwissend, dass er nie in Haftung dafür gerät.