Was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“?

Was bedeutet eigentlich „gesichert rechtsextrem“?

Willkürliche Verdachtsdiagnosen im besten Deutschland aller Zeiten (Symbolbild:Imago)

Im politisch korrekten Sprachgebrauch beherrschen Konjunktive und Worte wie „mutmaßlich“ den Umgang mit Umständen, die noch nicht von einem Gericht als Tatsache festgestellt worden sind. Geht es aber um „Rechtsextreme“, gelten andere Regeln. Selbst wenn ein Täter bei seiner Tat von mehreren Menschen beobachtet worden ist, wenn er mit dem blutigen Messer in der Hand über seinem Opfer steht, das Ganze auf Video festgehalten ist, wird in den Medien von einem “mutmaßlichen Täter” gesprochen. Nicht einmal Mörder darf er genannt werden, denn es wurde noch nicht festgestellt, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat oder ob der mutmaßliche Täter überhaupt schuldfähig ist. Erst wenn der zugehörige Prozess durch alle möglichen Instanzen und Revisionen gegangen und ein Urteil rechtskräftig ist, dann darf man den Täter Täter nennen, ohne den Zusatz “mutmaßlich“. So schwierig das für den “gesunden Menschenverstand“ auch sein mag, es ist juristisch und natürlich auch politisch korrekt.

Vor ein paar Wochen ging die Meldung durch die Medien, der “Bayrische Rundfunk” habe bei einer Recherche herausgefunden, dass die AfD im Bundestag 100 Mitarbeiter beschäftigt, die “rechtsextremistisch” seien. Je nachdem, wer diese Meldung weiter verbreitet hat, war dann bald auch von „gesichert rechtsextrem“ die Rede. Das sind schwerwiegende Vorwürfe, die natürlich einen politischen Hintergrund haben; denn Wähler sollen von der AfD abgeschreckt werden. Schnell kam dann die Nachricht hinterher, die AfD beschäftigt auch im bayrischen Landtag “Rechtsextreme“. Da stellt sich mir die Frage: Wenn man sich so sicher ist, warum wird dann keine Namensliste dieser “Rechtsextremen” veröffentlicht, von Beweisen für diese Behauptung mal ganz abgesehen? Ach ja, Beweise braucht es nicht, wenn es gegen AfD, Putin, Trump oder Russland geht.

“Mutmaßliche Täter” gibt es nur in der BRD

Nicht nur unsere überqualifizierte Außenministerin nennt Putin einen Verbrecher und gebraucht andere schmähliche Klassifizierungen. Die jüngsten Wahlen in Russland waren natürlich “undemokratisch” und wurden sowieso nur unter massivem Zwang abgehalten. Irgendwelche Beweise dazu? Fehlanzeige. Auch der chinesische Präsident wurde von Baerbock schon als “Diktator” abqualifiziert. Diplomatische Gepflogenheiten im Umgang mit unserem wichtigsten Handelspartner? Fehlanzeige. Es wird lauthals kommuniziert, dass man Präsident Putin keinesfalls zu seinem überzeugenden Wahlerfolg gratulieren wird. Derartiges Verhalten wäre indes nur akzeptabel, wenn man sich im Kriegszustand mit Russland befindet. Wird auf diese Weise bestätigt, was Frau Baerbock schon vor einem Jahr verlauten ließ? So, wie andere Psychopathen schon Angriffe direkt auf den Kreml fordern, mit deutschen Waffen wohlgemerkt?

Doch zurück zu den Rechtsextremen. Der Verfassungsschutz wird nicht müde, immer neue Eskalationsstufen gegen die AfD zu zünden. Mal ist die zweitstärkste Partei ein “Verdachtsfall“, dann wieder ein Landesverband “gesichert rechtsextrem”. Mit dem sogenannten Verfassungsschutz habe ich sowieso ein grundlegendes Problem. Welche Verfassung schützt der eigentlich? Die Bundesrepublik hat keine Verfassung, nur ein Grundgesetz – und das wird in seinem Text als vorläufig bezeichnet. Und zwar, bis sich ein vereinigtes Deutschland eine Verfassung gibt. Das wurde 1990 versprochen, aber bis heute nicht durchgeführt. Also nochmals: Welche Verfassung schützt der Verfassungsschutz? Ja, das könnte man jetzt als Wortklauberei bezeichnen, wenn es nicht so elementar für den Status Deutschlands wäre. Liest man sich nämlich durch verschiedene Definitionen zum Terminus Grundgesetz, findet sich etwas Interessantes: Ein Grundgesetz ist ein Werkzeug, mit dem man einem besetzten Land eine Rechtsgrundlage für die Verwaltung des besetzten Gebiets gibt. Schützt der Verfassungsschutz folglich die (Verwaltungs-)Hoheit der Besatzer über Deutschland?

Müssen V-Männer geschützt werden?

Dieser sogenannte Verfassungsschutz benutzt gegenüber der AfD und ihren Mitgliedern oder auch Wählern Attribute, die allesamt den Begriff “rechtsextrem” beinhalten. Kleinere Nuancierungen gibt es da, etwa zwischen “rechtsextrem“, “rechtsextremistisch” und “gesichert rechtsextrem“. Wo da der Unterschied liegen soll, erschließt sich mir nur teilweise. Aber ganz gleich, welche Stufe des Rechtsextremismus postuliert wird: Der Verfassungsschutz hat dazu noch niemals handfeste, gerichtsfeste Beweise vorgelegt. So fragt sich der aufmerksame Beobachter, woran der Verfassungsschutz seine Einschätzungen festmacht – insbesondere, wenn ein ganzer Landesverband als „gesichert rechtsextrem“ bezeichnet wird!? Sogar wenn gegen diese Einstufung geklagt wird, legt der Verfassungsschutz nicht offen, wie und warum er zu ihr gekommen ist. So darf man vermuten, dass auch im Fall der AfD mit V-Männern gearbeitet wird – wie dereinst bei der NPD. Es geht also, wie aktuell auch bei den jetzt teilgeschwärzten Akten des RKI, wohl mehr um den Schutz von handelnden Personen und  V-Männern.

Der Verfassungsschutz beginnt immer mit einem sogenannten „Prüffall“. Wer darüber entscheidet, entscheiden darf, ob dieser Prüffall angemessen ist, ist nicht festgelegt. Es handelt sich also schon am Anfang um ein gewisses Maß an Willkür. Der Prüffall selbst muss aber Regeln folgen. Der Verfassungsschutz darf in diesem Stadium lediglich Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln: Zeitungsartikel, Fernsehbeiträge oder Internetauftritte etwa, aber auch öffentliche Äußerungen der verdächtigten Personen, Vereinssatzungen oder Parteiprogramme. Über die Einstufung einer Person oder Gruppierung als Prüffall darf der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit nicht informieren. Man kann also – oder muss sogar – im Geheimen arbeiten.

Die Parteiprogramme sind maßgeblich

Allerdings müsste im Fall der AfD oder ihrer Mitglieder der Prüffall ganz schnell wieder beendet werden – denn in den Vereinssatzungen oder Parteiprogrammen der AfD gibt es nichts, was in irgendeiner Weise verfassungsfeindlich sein könnte. Das heißt, die nächste Stufe „Verdachtsfall“ dürfte gar nicht gezündet werden. Man bedenke: In der BRD gibt es keine Partei, die an Wahlen teilnehmen darf, deren Satzungen und Programme nicht grundgesetzkonform sind. Wie sogar gerichtlich festgestellt worden ist, konnte nicht einmal die NPD verboten werden – weil auch ihr Programm nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Am “linken Rand“ hingegen sieht es da anders aus: Die KPD, die Kommunistische Partei Deutschlands, konnte 1956 verboten werden, weil sie in ihrer Satzung ein anderes politisches System forderte. Mit der Neugründung 1968 als DKP, Deutsche Kommunistische Partei, hat sie diesen „Fehler“ nicht noch einmal gemacht – und so ist sie bis heute nicht verboten.

Sieht man in die Parteiprogramme der „Linken“ oder gar der SPD, so finden sich dort durchaus Forderungen, die auf einen Systemwechsel zielen. Im sogenannten Godesberger Programm der SPD, das von 1959 bis 1989 gültig war, finden sich Planungsziele, die von „Vergesellschaftung von Schlüsselindustrien“ sprechen. Das ist klar grundgesetzwidrig, hat aber nicht einmal zu einem Prüffall geführt. Inwieweit Teile des Parteiprogramms der Grünen grundgesetzwidrig sind, wäre zu überprüfen. Schließlich wollen auch die nicht nur unsere Gesellschaft grundlegend verändern, sondern auch unser Wirtschaftsmodell. Aktuell arbeiten sie (mit Erfolg) daran, unsere Wirtschaft, also die Grundlage unseres Wohlstands, nachhaltig zu ruinieren. Ich denke, da braucht es keinen Prüffall; hier könnte man direkt in den Verdachtsfall einsteigen. Allerdings ginge es dann ja um „gesichert linksextrem“ – und das kann und darf nicht kritisiert werden.

Alle Altparteien müssten “Verdachtsfälle” sein

Viele öffentliche Einlassungen von namhaften Politikern der CDU, CSU, Grünen und FDP zum Verhältnis der BRD zu Russland und dem Ukraine-Krieg sind allesamt grundgesetzwidrig. Auch Kanzlerin Merkel war in dieser Hinsicht schon weit über den Verdachtsfall hinaus: Durch ihren glatten Betrug mit den Minsk-Abkommen hat sie sowohl gegen Paragraph 80 Strafgesetzbuch (Vorbereitung eines Angriffskriegs bzw. Aufstachelung) als auch gegen das Grundgesetz verstoßen und das sogar öffentlich bestätigt. Da hilft es auch nichts, dass Merkel den Paragraphen 80 Strafgesetzbuch 2017 hat streichen lassen: Ihr Minsk-Betrug datiert von 2014. Auch Kanzler Schröder hat öffentlich zugegeben, dass die Angriffe auf Jugoslawien grundgesetz- und völkerrechtswidrig waren. An denen war auch Fischer von den Grünen beteiligt. Wo ist da der Verfassungsschutz geblieben?

So komme ich zu dem Schluss, dass die AfD die einzige wirkungsfähige Partei ist, die nicht nur niemals „Alt-Nazis“ in ihren Reihen hatte, sondern die auch rein nichts, aber auch gar nichts auf dem Kerbholz hat, was irgendwie als grundgesetzwidrig bezeichnet werden kann. Genau aus diesem Grund wird ja auch vom Verbotsverfahren ständig geredet, aber nichts in dieser Richtung ernsthaft unternommen. Womit ich zurückkomme zu den Konjunktiven und zum Wörtchen “mutmaßlich“. Ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor Gericht kann nur zu dem Ergebnis kommen, dass es dafür keinerlei Grundlage gibt. Dann aber wäre nicht nur der Verfassungsschutz düpiert, sondern auch alle, die der AfD verzweifelt das Etikett „rechtsextrem“ anhängen wollen. Es wäre nicht einmal zulässig, sie als „mutmaßlich rechtsextrem“ zu bezeichnen – denn auch ein mutmaßlicher Straftäter darf nach einem Freispruch nicht mehr “mutmaßlicher Täter” genannt werden. In diesem Sinn ist auch „gesichert rechtsextrem“ nicht mehr als eine unzulässige Verunglimpfung eines politischen Gegners, solange diese Einstufung nicht von einem Gericht nachvollziehbar festgestellt worden ist. Es wäre jetzt schon zu prüfen, ob jegliche Bezeichnung der AfD als “rechtsextrem” (in allen Varianten dieses Begriffs) als Verleumdung strafbar ist. Aber welcher (weisungsgebundene!) Staatsanwalt dürfte dieses Verfahren wohl eröffnen?


Dieser Beitrag erschien zuerst auf Anderweltonline.

11 Antworten

  1. Uns wurde mehr als ein Leben lang eingeredet, dass die Nationalsozialisten rechts seien. Das stimmt aber nicht. Die Nationalsozialisten waren nie rechts. Sie waren links. Davon zeugt auch die Flagge des Dritten Reiches, rot mit dem damals noch unbescholtenen Hakenkreuz. Und Pol Pot, der auch ein Linker war, ließ die Brillenträger umbringen, weil er meinte, diese wären zu intelligent.

    “Die NSDAP war eine Linkspartei – Hitler war ein Linker – FAQ”
    https://youtu.be/vkNFFiGQpHo

    Die Linken dulden nur ihre Meinung, und nur ihre. Damit verbunden ist zwangsläufig der Faschismus (zu deutsch: Bündlertum). Da sich aber Meinung und Gegenmeinung aufschaukeln, führt das zu Totalitarismus und Krieg. Es gibt keine andere Möglichkeit.

    Die wahren Nachfolger der Nationalsozialisten sind die Linken, und nicht die AfD.

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    1. Deswegen haben sie sich auch mit dem Großkapital verbündet und Krieg gegen die Sowjetunion geführt. Das Programm war teilweise schon ‘links’, aber das war nur ein Trick. Der Feind stand für die Nazis immer links.

      1. Die Nationalsozialisten waren eben das: NATIONALsozialisten! Das heißt, sie arbeiteten für Deutschland und die Deutschen. Aus diesem Grund bekämpften sie die Kommunisten sowohl in Deutschland wie in Rußland, weil diese INTERNATIONAListen waren, was die Nationalsozialisten für sich ablehnten.

      2. @Deswegen haben sie sich auch mit dem Großkapital verbündet
        die haben sich nicht verbündet – die haben sich kaufen lassen !
        Wie die Journalisten, denen John Swinton bescheinigte : “Wir sind intellektuelle Prostituierte, Huren. Nicht mehr.“
        Er war selbst vom Fach !
        Die Linken sind von sich aus lebensuntüchtig, sie benötigen immer einen Herren, der für sie den Sugardaddy spielt. Und diese Abhängigkeit erklärt letztlich alles – es ist immer die Spur des Geldes !

  2. gesichert rechtsextrem ist zum Beispiel NAZI Faeser, deren Argumentatuion auf den Niveau des “Stürmer” ist und mehr Intelligenz hat sie auch nicht.
    Eine Faschistin erster Güte bezahlt vom globalen Kapital das hieraus die größten Gewinne schöpft.

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  3. Das eingangs erwähnte Szenario liefert mir Anlass, auf etwas hinzuweisen, was offensichtlich außer mir weit und breit – und egal welcher sonstigen Couleur – niemanden stört:
    Das von der Presse und offensichtlich der Politik geduldete Verstecken der Gesichter (hinter Aktendeckeln etc. verurteilter (!) Gewaltverbrecher!

    Wieso wird es als unabdingbar angesehen, derartige verurteilte (!) Straftäter durch „Anonymisierung“ durch Sichtschutz/Aktendeckeln etc. vor den Blicken der Öffentlichkeit zu schützen, obwohl gerade dieser Täter durch sein Verbrechen mehr als deutlich gezeigt hat, dass er mit Recht und Gesetz in dieser Gesellschaft nichts zu tun hat?

    Früher stellte man schon wegen kleinerer Vergehen die Täter an den Pranger, d.h. jedermann konnte den Täter sehen – und ggf. durch Bewerfen mit faulem Obst oder Dreck seine Verachtung kundtun. So weit muss man es wahrlich nicht treiben. Aber dulden, dass ein Verbrecher sein Gesicht verbergen darf, ist m.E. nicht hinzunehmen und schon aus präventiven Gründen abzulehnen. Dass andere Geschädigte ggf. den Täter erkennen könnten und ihn damit auch mit anderen Straftaten in Verbindung bringen könnten, scheint außer mir auch niemand als ausreichenden Grund zu erkennen, dass der Datenschutz da zu enden hat, wo ein Verstoß und damit der Verzicht auf Rechtstreue bewiesen wurde zu einer Bestrafung führen musste.
    Die Öffentlichkeit hat ein Recht, sich von einem Straftäter ein Bild zu machen. Sein Gesicht gehört in die Öffentlichkeit“. Es geht mir nicht um Bagatelldelikte, sondern schwere Straftaten, um Mord, Vergewaltigung oder Terroranschläge.

    Doch hier in diesem Beitrag ist genau vom Gegenteil die Rede. Und merkwürdigerweise fallen hier ja alle Schranken, wie zu Recht ausgeführt wird. Und mit diesen Begriffen wird sogar nur manipuliert! Die Gesellschaft geht nur etwas an, was in der Außenwelt ihre Belange betreffen kann. Im Strafrecht unterscheidet man zu Recht zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und ggf. strafbarem Versuch. Selbst da wird noch nicht jede Handlung (!) als strafwürdig angesehen. Das Strafrecht kennt kein Gesinnungsstrafrecht. Der Kauf eines Messers ist eben noch kein „Mordversuch“. Um es klar zu sagen: Jeder Mensch hat das Recht extrem zu sein – und dies erst Recht, wenn seine Gegner die Begriffsdeutung für sich in Anspruch nehmen! Überhaupt erst, wenn irgendeine Einstellung sich in einem Tun manifestiert kann eine strafrechtliche Ächtung/Strafbarkeit erfolgen. Jeder mag sich noch so gewalttätig in seiner Phantasie ausmalen, wie er alle Russen, seine Schwiegermutter oder seinen Nachbar – oder alle zusammen umbringen möchte. Das ist in der Tat „extrem“ – aber solange dies eine Fantasie bleibt und er nichts in dieser Richtung unternimmt, liegen keine Straftaten vor. Das sollte mal begriffen werden.

    Mit den Begriffen „extrem“, „gesichert rechtsextrem“ und so weiter im politischen Bereich ist es ja noch viel „extremer“. Hier werden schlicht scheinbare Straftatbestände erfunden! Und dies sogar ohne jegliche Inhaltsbestimmung oder gar von einer neutralen Stelle. Personen werden diffamiert, weil man sie ausschalten will, indem man ihnen ein strafwürdiges Verhalten unterstellt! Extremismus geht die Gesellschaft aber nur dann etwas an, wenn sie tatsächlich betroffen ist oder wird – und nicht, wenn sie ohne jegliche nach außen gerichtete Handlung lediglich als solche in einen „Strafbarkeitszusammenhang“ gerückt wird.

    Und bevor man in diese Abwägungen überhaupt einsteigen darf, ist allemal die Meinungsfreiheit zu beachten und zwingend Tatsachen anzuführen, die einen nach den vorhandenen Gesetzen einen Straftatbestand beweisen. Wenn nicht einmal Tatsachen vorgebracht werden können, beweist schon dies, dass man es schlichtweg nur mit „extremen Rechts-, Staats- und Verfassungsfeinden zu tun hat.
    Und das sollte man sich in aller Schärfe vor Augen führen!

    Überflüssig zu erwähnen, dass schon die moralische Einseitigkeit im politischen Bereich mit humanistischen und demokratischen Wertvorstellungen unvereinbar ist.

    1. @Das von der Presse und offensichtlich der Politik geduldete Verstecken der Gesichter
      das hat auch seinen Grund !
      Die befürchten, selbst einmal in diese Situation zu kommen und wollen sich dann schützen !
      Schließlich wissen sie, was sie tun und was ihnen dafür in einem Rechtsstaat zusteht !
      Ist ja auch aktuell zu erkennen – wenn die Corona-Verbrechen ernsthaft behandelt werden, werden die meisten “Politiker” der Blockpartei, ihre Juristen und ihre Journalisten diesen Schutz benötigen !
      Deshalb wird die AFD ja so bekämpft und eher ein Bürgerkrieg riskiert, als diese Partei an die Macht zu lassen!
      Da steht der Platz am Futtertrog für viele Politiker, Journalisten und Juristen auf dem Spiel !
      Der Faeser-Maulkorb ist schon fast die letzte Bastion vor dem offenen Bürgerkrieg !

  4. Die vom ‘Verfassungsschutz’ unter Haldenwang zuerkannte Bezeichnung als gesichert rechtsextrem ist eine Auszeichnung. Hier wird trennt sich die Spreu vom Weizen, denn wer dem System nicht in die Quere kommt, bekommt diese Auszeichnung ja nicht. Inwieweit die AfD, die ja über jedes Stöckchen springt, und jetzt auch Petr Bystron zu einer Stellungnahme wegen der neuerlichen Kampagne aufgefordert hat, diese Auszeichnung wirklich verdient hat, sei mal dahingestellt (damit meine ich nicht Björn Höcke und seinen thüringer Landesverband). Verdient hat sie z.B auch die IB. Ich veweise mal auf das Buch von Martin Sellner, das er auch kostenlos als Ebook zur verfügung stellt: https://martinsellner.info/rundbrief-eintragen/