Montag, 29. April 2024
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Konto gesperrt? Effektiv gegen rechtswidrige GEZ-Kontopfändungen vorgehen

Konto gesperrt? Effektiv gegen rechtswidrige GEZ-Kontopfändungen vorgehen

Kontenpfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen sind in vielen Fällen rechtswidrig (Symbolbild:Imago)

Tag für Tag kommt es in Deutschland hunderttausendfach zu Kontensperrungen durch Banken und Kreditinstitute, so dass die Betroffenen keine Verfügungen mehr vornehmen können. Das gilt selbst dann, wenn das Guthaben höher als die vermeintliche Forderung ist. Aufgrund der Vielzahl der Fälle und der leider oftmals gegebenen Tatsache, dass die Banken die Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit einer Pfändung gar nicht prüfen, hat sich der Beitragsblocker, vertreten durch die renommierte Rechtsanwältin Karolin Ahrens, nun mit einer Prüfungsaufforderung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewandt.

Der Beitragsblocker, der bereits einen Weg gefunden hat, vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk genervten Beitragszahlern einen cleveren Ausweg aus der Gebührenschikane aufzuzeigen, bietet nun auch einen rechtssicheren Ausweg gegen illegitime Pfändungen an und geht gegen diese bei der BaFin vor. Der Hintergrund: Grundlage einer Pfändung ist oftmals eine vorliegende Pfändungs- und Überweisungsverfügung einer Behörde oder anderer, staatlicher Institutionen. Diese sind in den meisten Fällen maschinell erstellt und verfügen über keine Unterschrift. Hierzu hat der Bundesfinanzhof strenge Anforderungen gestellt, die in der Regel nicht vorliegen dürften, so dass die gelebte Praxis rechtswidrig wäre.

Eklatante Verstöße gegen Bundesfinanzhof-Rechtsprechung durch den ARD/ZDF-Beitragsservice

Zwar dürfen Pfändungs- und Einziehungsverfügungen mithilfe der EDV erlassen werden, so dass eine Unterschrift nicht erforderlich ist; allerdings muss die Behörde die Entscheidung über den Erlass der Pfändungs- und Einziehungsverfügung treffen und darf dabei lediglich durch die EDV unterstützt (!) werden. Der formularmäßige Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist nicht zulässig, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die begründet werden muss, wie der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 17. Dezember 2019 feststellte (Aktenzeichen: VII R 62/18; NWB).

Besonders eklatant sind die Verstöße gegen diese Regelung des Bundesfinanzhofs nach Ansicht des Beitragsblockers durch den Beitragsservice, der für die Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das “Deutschlandradio” die Zwangsbeiträge als eine Art “Inkasso-Instanz”, wie es der Bundesgerichtshof formuliert hatte, eintreibt. Sowohl die Bescheide als auch die Pfändungs – und Einziehungsverfügungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nämlich maschinell und ohne Unterschrift erstellt und versendet; sie werden teilweise gar an Verstorbene und an unbewohnte Adressen versendet, so dass hier regelmäßig davon ausgegangen werden muss, dass keine Einzelfallprüfung stattfindet.

Massenabfertigung von EDV-erstellten Bescheiden als angebliche “Verwaltungsakte” rechtswidrig

Auch liegen in zahlreichen Fällen die zwingenden Vollstreckungsvoraussetzungen gar nicht vor: Es bedarf nämlich sowohl eines Verwaltungsaktes, etwa in Form des Festsetzungsbescheids, als auch einer ordnungsgemäßen Zustellung. Doch das ist nicht alles: Auch die Frage, ob eine Rundfunkanstalt überhaupt dazu berechtigt ist, Bescheide zu erstellen, ist nach Angaben des Beitragsblockers grundsätzlich in Frage zu stellen, da die Anstalten aufgrund ihrer massiven Werbeerlöse als gewerbliche Unternehmen und nicht als Behörden oder behördenähnliche Institutionen zu bewerten sind.

Der Bundesfinanzhof hat zu der Thematik bereits 2019 insbesondere festgestellt, dass eine elektronische Übermittlung bei Pfändungs- und Einziehungsverfügungen nach dem Gesetz ausgeschlossen ist. Denn bei Pfändungsmaßnahmen komme es auf die Rangfolge an, die bei einer elektronischen Übermittlung schwerer feststellbar wäre als bei einer schriftlichen Bekanntgabe. Zwar müssen Verwaltungsakte wie Pfändungs- und Einziehungsverfügungen grundsätzlich eine Unterschrift enthalten; dies gilt aber nicht für Verwaltungsakte, die formularmäßig oder mithilfe elektronischer Rechnungen erlassen werden. Ein formularmäßiger Erlass wäre bei einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung jedoch unzulässig. Denn eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung ist eine Ermessensentscheidung, die begründet werden muss.

Gute Chancen auf Gegenwehr

Die Behörde muss also darlegen, von welchen Gesichtspunkten sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist. Ein formularmäßiger Erlass ist hingegen gegeben, wenn ein Formular verwendet wird, das ausgefüllt werden, aber nicht wesentlich geändert werden kann, sondern allenfalls mit kurzen Erläuterungen in wenigen Zeilen versehen werden kann. Der Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung mithilfe einer automatischen Einrichtung (etwa mittels EDV), ist zwar möglich und würde ebenfalls keine Unterschrift erfordern. Jedoch muss sichergestellt sein, dass die Entscheidung über den Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Behörde getroffen wird und dass die EDV nur ein Hilfsmittel ist. Die Behörde muss also über die Art und Weise der Entscheidung sowie über das Ergebnis der Datenverarbeitung durch die Programmierung entscheiden.

Es bestehen also sehr gute Chancen, sich in solchen Fällen gegen die Pfändungen zu wehren. Weiterführende Informationen, wie gegen Kontosperren und -pfändungen bei nichtgezahlten Zwangsgebühren wirksam vorgegangen werden kann, bietet der Beitragsblocker. Zur Anmeldung geht es hier.

21 Antworten

  1. https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html

    Impressum

    ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service ist eine öffentlich-rechtliche, NICHT rechtsfähige Gemeinschafts­einrichtung der in der Arbeits­gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten der Bundes­republik Deutsch­land (ARD) zusammen­geschlossenen Landesrund­funkanstalten, des ZDF und des Deutschland­radio zum Zwecke des Einzugs der Rundfunk­beiträge nach dem Rund­funk­beitrags­staatsvertrag.

    Der räumliche Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland ist mit Aufhebenung von Art. 23 GG in der Fassung vom 23. Mai 1949 im Übrigen aufgehoben, somit kann es auch keinen “Rundfunkbeitragsstaatsvertrag” geben.

    Wer sich gegen die Abzocke – nicht nur gegen die GEZ-Beträge – wehren will, kündigt denen das Lastschriftmandat bzw. stellt die vierteljährlichen Überweisungen an diese kriminelle Vereinigung ein. Zur Vermeidung von Kontopfändungen empfehle ich im Falle von monatlichen Zahlungseingängen unter der Pfändungsfreigrenze (https://www.schuldnerberatung-diskret.de/pfaendungstabelle) das Girokonto auf ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umzustellen. Für ganz Hartgesottene einfach den Erstwohnsitz bei der Meldbehörde abmelden, den Briefkasteneinwurf blockieren und im Falle von staatlichen Zwangsmaßnahmen den Weg ins Gefängnis antreten.

    Carpe diem.

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    1. Es geht noch anders, wenn man die Androhung einer Pfändung von einer Kommune erhält: Die Einziehungen haben immmer mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz zu tun. Demnach muß die “einziehende” Stelle, immer nachprüfen, ob der säumige Schuldner alle Unterlagen erhalten hat, die ihn befähigen, >>> rechtmäßig zahlen zu können. Hierzu gibt es auch ein Urteil des Verwaltungsgerich ts Hannover 6 A 844/02 vom 29.03.2004 wo es auszugsweise heißt: ,,Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. …” Siehe weiter am angeführten Ort. Vollstreckungsbitten von Creditreform, Riverty oder sonstiger Firmen werden nur von Uneingeweihten befriedigt.

      1. Als Tat- und Justizopfer bin ich bis vor das BVerfG gegangen. Nachdem meine Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, trat für mich Art. 20 Abs. 4 GG in Kraft. Mit der Justiz in dem Unrechtsstaat, welcher unter Bundesrepublik Deutschland firmiert, habe ich FERTIG!!!

        Das habe ich denen im Übrigen ganz offiziell schriftlich mitgeteilt.

        Carpe diem.

        1. Das tut mir leid. Es ist üblich, daß Verfassungsbeschwerden vom Bundesgrundgesetzgericht nicht angenommen werden. Statt KLAGEN habe ich den Weg der Nadelstiche und der ABM-Maßnahmen >>> für den Vollstreckungsbereich vorgezogen. Das fand ich streßfreier; man hat außerdem weniger mit Anwälten, eher mit unkundigeren Verwaltungsmitarbeiter(n):*_I/innen zu tun.

  2. 2021 wurden meine Konten aufgrund säumiger Rundfunkgebühren gepfändet. Die Pfändungsverfügung kam weder von der Landesrundfunkanstalt, noch von der GEZ. Das Bürgermeisteramt meiner Stadt schickte mir eine sauber unterzeichnete Verfügung. Ich legte Beschwerde ein, da die Landesrundfunkanstalt nicht berechtigt ist (nach meiner Auffassung) um Amtshilfe zu ersuchen. Ein langer Brief folgte in dem folgende Kernaussage stand:
    Die Landesrundfunkanstalt übt bei der Gebührenerhebung eine hoheitliche Tätigkeit aus (BVerfGE 31, 314; 90, 60) und damit ist sie berechtigt Verwaltungsakte zu erlassen (RBStV §2 Abs.1, 5 Abs. 1 – 3).

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      1. Für diejenigen, welche tatsächlich noch den Rundfunkbeitrag bezahlen ist ihr Hinweis “Gold” wert.

        In Art. 35 GG Abs. 1 steht:
        “(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.”

        Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist KEINE Behörde und kann – wie von Ihnen richtig festgestellt – daher auch KEINE Amtshilfe beantragen.

        In meinem Haushalt steht weder ein Fernsehapparat noch ein Rundfunkempfänger. Allein schon aus diesem Grunde bin ich nicht bereit einen Beitrag für “Inanspruchnahme von Nichtleistungen” zu bezahlen. Wer eine “Grundversorgung” von Propaganda, nahezu 100 Prozent niveauloser Medieninhalte, penetranter Werbung und seichter Unterhaltung von 21 TV-Sender und 69 Radio-Sender (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_%C3%B6ffentlich-rechtlichen_Programme_in_Deutschland) in Anspruch nimmt und dies für sich persönlich als gut betrachtet dem zolle ich meinen Respekt.

      2. Leider ist der Beitragsservice nur für das Eintreiben der Gebühren zuständig. Die Landesrundfunkanstalten sind, durch den Staatsvertrag, berechtigt die Gebühren zu erheben. Aber auch hiergegen habe ich Beschwerde eingelegt, allerdings zu einem Zeitpunkt als mein Konto bereits gesperrt war. Da von dem Konto die Telekommunikationsanbieter, Strom, Gas und Wasser bedient werden, musste ich leider bezahlen. Ansonsten hätte ich mein Büro schliessen und meine Angestellten entlassen müssen.
        Jetzt ist schon wieder ein 3/4 Jahr vorbei wonach in 3 Monaten die nächste Pfändung ansteht.

  3. Der PrinZ-Ali von Dubai empfiehlt schreibt mirnauch regelmaessig, welche Vorzuegebes hat, dem meine Kreditenkartennr. oder so mitzuteilen, damit der kir nen Batzen Kojeynueberweisen kann, ganz so. Dann waere ja auch die Gezbausbder gratis Portokasse vom AliPrinzw. Com beglichen.

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  4. Wir zahlen schon über 1 Jahr keine Zwangsgebühren für den Dreck !
    Wie das geht, das fragt das Netz !

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  5. Zitat:

    »Die Behörde muss also darlegen, von welchen Gesichtspunkten sie bei ihrer Entscheidung ausgegangen ist. Ein formularmäßiger Erlass ist hingegen gegeben, wenn ein Formular verwendet wird, das ausgefüllt werden, aber nicht wesentlich geändert werden kann, sondern allenfalls mit kurzen Erläuterungen in wenigen Zeilen versehen werden kann. Der Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung mithilfe einer automatischen Einrichtung (etwa mittels EDV), ist zwar möglich und würde ebenfalls keine Unterschrift erfordern. Jedoch muss sichergestellt sein, dass die Entscheidung über den Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung von der Behörde getroffen wird und dass die EDV nur ein Hilfsmittel ist. Die Behörde muss also über die Art und Weise der Entscheidung sowie über das Ergebnis der Datenverarbeitung durch die Programmierung entscheiden.«

    Frage: Kann es sein, dass wir inzwischen in einer Art Irrenanstalt leben? Woche für Woche wird diese Erkenntnis fester. Hatte auch schon mal den Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl vor der Türe wg. Zahlungsverweigerung und Ignoranz der div. »Mitteilungen«. Meine Bank hat inzwischen eine Art Pfändungsverhinderung auf meinem Konto eingerichtet.
    Mit natürlichem, “analogen” Leben hat dies alles nichts mehr zu tun! Der Mensch (und die Natur) bleiben auf der Strecke.

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  6. Hallo
    Bei mir hat die Gemeinde eine lohnpfändung veranlasst wegen der nicht gezahlten Gebühren der letzten Jahre. Ist dies rechtens und wie kann ich dagegen vorgehen.
    Mit freundlichen Grüßen Daniel Stoewhase

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    1. Holen Sie ihr Geld vom Arbeitgeber zurück. Bevor er zahlt folgt die Kündigung. Sie sehen – es ist ein Gesellschafts –
      Problem. Blockwarte.
      Die Gemeinde hat mit ( i.A. ) unterschrieben – ohne Vollmacht des Auftraggebers – NICHTIG.

      @ Georg, das Gleiche gilt auch für Sie. ( sauber mit i.A. unterschrieben )
      Ihr Problem: Sie haben unwissentlich Rechtsmittel eingelegt – somit die Forderung anerkannt. Merke: §125, 126 BGB
      Ein nichtiger Verwaltungsakt erfordert KEINE Rechtsmittel, um diesen eine Eigenschaft zu nehmen, die es
      NIEMALS hatte !
      Aber der ursprüngliche Fehler besteht darin, dass man versäumt hat gegen die automatische Anmeldung
      WIDERSPRUCH ein zu legen – dadurch wurde ein Vertrag geschlossen.
      @Voltaire, Sie holen zu Weit aus. öff.-rechtl. gibt es nicht – da keine Staatshaftung
      Die Länder haben SITTENWIDRIGE Verträge ( zu Lasten Dritter ) mit ZDF – ARD-Senderkette geschlossen.

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  7. Vereinfacht gesagt: selbst die dümmsten müssten doch langsam begreifen warum diese Kriminellen dem Bürger das
    Bargeld entziehen wollen. Es existiert auch ein übergeordnetes Urteil das den Banken u.a. nicht mal Auskunft auf
    solche Pfändungsanfragen erlaubt. Die BaFin ist ein zahnloser Tiger ohne Befugnisse.
    Wenn man gegen seine Bank vorgeht – wird einfach das Konto gekündigt. Am Ende bleibt nur ERPRESSUNG übrig.
    Der Bürger ist selbst Schuld.

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    1. Achtung – Vorsicht! der gesamte S-H-A-E-F – Komplex ist zu einer StaSi Justiz- Cimäre verkommen.
      S-H-A-E-F Gesetze wurden mit den sogenannten “Deutschland”- Verträgen … ich würde sagen: “umgemünzt”. Die sind irgendwie zwar noch ‘präsent’, aber nicht mehr ‘wirksam’.
      Die Idee zur ‘Unwirksamkeits’- Gestaltung diente auch als Vorlage für die 1989-er “2+4 Verträge” mit dem – zugegeben, genialen – Schachzug, über Artikel-23 des GG den Geltungsbereich des GG “entfallen zu lassen”.

      S-H-A-E-F Gesetze wurden in einen ‘Zivil- und Handelsrechtlichen’ Teil und in den ‘Militärischen Teil’ aufgespalten. Weil in den 50.ern die Bundeswehr samt NATO zur Gründung anstand. Damit war auch die UdSSR in der Mitsprache außen vor. Immerhin steht der Name ja für ‘Oberstes Hauptquartier der Alliierten Streitkräfte auf Expedition’.

      Was immer Du mit SHAEF machst, es zieht nicht! Es wirkt nicht! Es interessiert keine Sau! Oder doch? Ja, die Dienste, die Deine Post abfangen. Eine StaSi – Kernkompetenz aus den DDR Zeiten noch. Und glaube ja nicht, diese gäbe es nicht mehr! 😉

  8. (…) Hab hier auch grad ne “Zwangsvollstreckungssache” auf dem Tisch. Von einem Obergerichtsvollzieher! Äh,… von wem? Nach dem Bundesbereinigungsgesetz, welches auch das Gerichtsvollziehergesetz betrifft, ist besagter Herr “privat” unterwegs, da die §§ 1, 22a und 24 ersatzlos weggefallen wurden! Das heißt: Er ist kein Beamter! Er verwaltet keine sachliche Zuständigkeit und er wurde nicht von einem ordentlichen Richter bestallt!!!
    Also: Strafantrag/Strafanzeige bei der örtlichen Staastanwaltschaft (mit Zeugen und Dicktiergerät einlaufen!), wg Nötigung/räuberischer Erpressung (StPO 240), Täuschung im Rechtverkehr und Amtsanmaßung (Kopie mit Bitte um Kenntnisnahme an die Rechtsabteilung der US-Botschaft wg Missachtung der Bereinigungsgesetze) – weiß auch nicht was dann geschieht, aber erstmal “schwebendes Verfahren” – OGV ist erstmal kaltgestellt! LG

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  9. Die Parole kommt ja vom Kommunismus: “Wenn dein starker Arm es will, stehen alle Räder still” (aus dem Gedächtnis). Gäbe es nur genügend “Revolutionäre” (was für ein Wort für Verweigerung!) dann könnten “DIE” sich ihre “DEMOKRATIE-ABGABE” (was für ein Wort-Konstrukt!) sonstwohin stecken.
    Ich bin nicht bereit, für eine Desinformation (mitunter auch Lüge genannt) auch noch zu bezahlen! NIEMALS !
    Die rechtliche Lage ist eh UNDURCHSCHAUBAR. Wo leben wir hier EIGENTLICH ?

  10. @RECHTSWIDRIGE GEZ-KONTOPFÄNDUNGEN
    es hat schon einen gewissen Unterhaltungswert, wie oft das Regime und seine NGO “gesetzwidrig” handeln !
    Es zeigt zumindest eines – dem Regime und seinen Handlangern gehen recht und Gesetz am Südpol vorbei ! Das interessiert die gar nicht !
    Der begriff “Rechtsstaat” für die bunte Republik ist somit beleidigender Hohn – leider kann man diese Beleidungen durch das Regime und seine Handlanger nicht einklagen !

  11. ja, wir warten auf den ersten schuss. irgendwann wird wieder eine ulrike…………
    aber dann jammert nicht. hoffentlich trifft es die merkel als erstes