Freitag, 26. April 2024
Suche
Close this search box.

Politisches Strafmaß: Mehrere Jahre Knast für Weinheimer “Masken-Ärztin”

Politisches Strafmaß: Mehrere Jahre Knast für Weinheimer “Masken-Ärztin”

Corpus delicti: Ärztliche Maskenbefreiungsatteste (Foto:Imago)

Wer sich wundert, wieso Schwerkriminelle mit Migrationshintergrund, die Feuerlöscher auf Rettungswagen schmeißen, Sanitäter und Feuerwehrleute angreifen und Einsatzkräfte mit dem Leben bedrohen, in diesem Deutschland nicht einmal in U-Haft müssen, und sich fragt, wo und wie eigentlich die Justiz noch das Recht schützt: Keine Sorge, die Justiz ist anderweitig beschäftigt – und zwar mit wirklich wichtigen Problemen, bei denen es um Leben und Tod geht und die Volksgesundheit auf dem Spiel steht: Zum Beispiel der drakonischen Aburteilung von Medizinern, die Atteste zur Maskenbefreiung ausstellten.

Das Amtsgericht Weinheim verurteilte eine ortsansässige Ärztin nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe (ohne Bewährung!), weil sie Patienten gegen Bezahlung Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll. Zwei Jahre und neun Monate soll die Frau dafür büßen, dass sie Menschen von einer Maßnahme, die sich zunehmend nicht nur als sinnlos, sondern sogar gesundheitsgefährdend herausstellt, freigestellt hat – und weil dies in mehreren Fällen ohne medizinische Indikation oder Untersuchung erfolgt sei, demonstriert der Rechtsstaat hier seine “Kompromisslosigkeit”. Andere sprechen eher von Doppelmoral oder faktischer Rechtsbeugung durch groteske Unverhältnismäßigkeit.

Steigerung der Farce

Nochmal also zum Mitschreiben: Während Migranten sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden, obwohl sie an Silvester randalieren, wahllos mit Böllern um sich werfen und friedlich Feiernde in Angst und Schrecken versetzen, während „Schutzsuchende” für den Missbrauch eines Kindes mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, während “Gruppen junger Männer” Gruppenvergewaltigungen begehen, für die sie nach Jugendstrafrecht mit lächerlichen Symbolstrafen belegt werden: Da soll nun eine angesehene Ärztin für fast drei Jahre in den Knast – wegen Maskenattesten. „In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste”, so der “Südwestrundfunk” (SWR) effekthascherisch, wurde die Weinheimer Ärztin am vergangenen Montag zu der Haftstrafe verurteilt, zudem wurden 28.000 Euro einkassiert – laut Richterin jener Betrag, den die Medizinerin von ihren Patienten für die Masken-Atteste erhalten hatte. Hinzu kommt ein dreijähriges Berufsverbot. Eine ihrer Bürokräfte wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verdonnert; sie ist immerhin – wie gnädig! – nicht vorbestraft.

Die Steigerung dieser Farce: Der Staatsanwaltschaft geht das verhängte Strafmaß nicht weit genug, sie fordert heute eine deutlich höhere Haftstrafe von sogar dreieinhalb Jahren Haft plus Berufsverbot. Dabei ist bereits die verhängte hohe Strafe grotesk unverhältnismäßig. Begründet wurde diese unter anderem mit der “willkürlichen” Herausgabe der Atteste. „Bundesweit hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne dass die Ärztin sie untersucht hätte oder auch nur Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte”, berichtet der SWR. Auf die Anlegung von Patientenakten habe sie ebenfalls verzichtet. Daher habe man es hier eher mit einem „Verkauf von Attesten” zu tun. Die Büroangestellte sei glimpflich davongekommen, da sie laut Gericht von ihrer Vorgesetzten zur Anfertigung sowie Herausgabe der Atteste gezwungen worden sei. Hätte sie sich dem widersetzt, hätte sie mit einer Kündigung rechnen müssen.

Angeklagte und Verteidiger werden als durchgeknallte Esoteriker geframed

Die 59-jährige Ärztin habe sich politisch unkorrekt verhalten, sie habe – so die Bände sprechende Urteilsbegründung – “die gesetzlich gebotenen coronabedingten Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig” gehalten. Eine größere richterliche Voreingenommenheit als in diesen Sätzen lässt sich kaum denken – zumal angesichts der Tatsache, dass diese angeblich “gesetzlich gebotenen” Einschränkungen nun gerade reihenweise als schädlich überführt werden und von Verfassungsgerichten nachträglich teilweise als rechtswidrig befunden wurden. Überhaupt scheinen die belastenden und strafverschärfenden Umstände vor allem außerhalb des eigentlichen Tatvorwurfs zu liegen: Die Beschuldigte sei “auf Demos aufgetreten” und “in Youtube-Videos zu sehen” gewesen, wo sie sich gegen das Tragen von Masken ausgesprochen hatte. Daraus habe sie auch vor Gericht kein Geheimnis gemacht. “msn” weiß noch zu berichten, dass es sich bei J. um eine Medizinerin handeln soll, welche „auf Naturheilverfahren und sogenannte ‚Selbstheilungskräfte’ setzt”.

So jemand muss natürlich von vornherein schuldig sein; “msn” verwendet hier extra Anführungszeichen sowie zusätzlich noch das Wort „sogenannt”, um gleich doppelt die Glaubwürdigkeit und Integrität der Ärztin zu torpedieren – als ob es prinzipiell unmöglich wäre, sich zumindest in einem gewissen Maße durch eine gesunde Lebensweise oder eine allgemein positive Grundeinstellung zum Leben selbst heilen zu können. Wenn das alles nicht stimmen würde und kein Leiden psychisch bedingt wäre, wie kommt es dann wohl zu den Placebo- und Nocebo-Effekten, mit denen das Corona-Regime dann ja teilweise auch die Impfnebenwirkungen zu erklären versuchte? Einmal mehr zeigt sich: Um die Wahrheit geht es weder maßnahmenkonformistischen Richtern noch den Mainstream-Medien; Hauptsache es entsteht der Eindruck von einer durchgeknallten, esoterischen Hexe, die völlig zu Recht verurteilt wurde.

Hämische Genugtuung der Freiheitsfeinde

Die Anwältin der Mitarbeiterin der Weinheimer Ärztin, die ebenfalls bereits Berufung gegen das Urteil ankündigte, ist übrigens die bekannte Heidelberger Juristin Beate Bahner, eine bundesweit bekannte Kritikerin der Coronapolitik, die sich auch seit langem entschieden gegen die Corona-Impfung und alle sonstigen „Pandemie”-Maßnahmen ausspricht. Zu Beginn des Covid-Wahns war sie selbst in die Mühlen der Ermittlungs- und Gesundheitsbehörden geraten und zeitweise unter fadenscheinigen Gründen in die Psychiatrie zwangseingewiesen worden. Das „Ärzteblatt” konnte sich zudem den Hinweis nicht verkneifen, dass Bahner zuvor mit ihren diversen Klagen beim Verwaltungsgerichtshof gegen die Baden-Württembergische Corona-Verordnung „stets ohne Erfolg” geblieben sei. Es ist die hämische Genugtuung der Freiheitsfeinde, die sich hier zeigt. Weiter freut sich das Blatt, dass die Anwältin auch mit einem Antrag auf einstweilige Anordnungen gegen die Coronaverordnungen aller 16 Bundesländer beim Bundesver­fassungs­gericht erfolglos geblieben war.

Ein noch schlimmerer Finger als Bahner sei jedoch der Anwalt der Ärztin selbst gewesen, so das systemtreue Medienecho zum Weinheimer Prozess: Das „Ärzteblatt” lässt uns wissen, dass es sich hierbei um Ivan Künnemann handelt, der zudem „als Bevollmächtigter des umstrittenen Arztes Bodo Schiffmann” fungiert hatte. Künnemann habe, welch ein Unding,  Behauptungen zurückgewiesen, nach denen der Sinsheimer HNO-Arzt Schiffmann ebenfalls wahllos und ohne Untersuchungen Masken-Atteste ausgestellt habe. Was vom “Ärzteblatt” und auch teilweise der Lokalpresse -Meldung insinuiert werden soll, ist die Unterstellung, wir hätten es hier mit durchgeknallten Angeklagten aus der Verschwörerecke zu tun, die sich von nicht minder durchgeknallten Anwälten vertreten lassen – weshalb drakonische Urteile voll und ganz gerechtfertigt seien.

Überzogene NS-Vergleiche

Dementsprechend stellt auch die SWR-Redaktion sowohl die beiden Angeklagten als auch ihre Verteidiger als rechtsradikale Verrückte dar. Möglicherweise hat sich der SWR aber ja auch am “Spiegel” orientiert, der es mit der Wahrheit bekanntlich seit vielen Jahren nicht so genau nimmt. Wie dem auch sei: In ihrem Plädoyer habe besagte namentlich nicht genannte Verteidigerin von einem „Terrorprozess” gesprochen, diesen mit dem Nationalsozialismus verglichen und sich über ein „totalitäres Corona-Regime” echauffiert. Das journalistische Framing dabei ist immer dasselbe: Durch fraglos überzogene und haltlose Übertreibungen im Plädoyer, die der emotionalen und pathetischen Prozesssituation geschuldet sein mögen – niemand kann ernsthaft behaupten, die Justiz hierzulande sei mit der im Dritten Reich vergleichbar -, soll die sehr wohl berechtigte und legitime Kritik an den Corona-Maßnahmen mitverunglimpft werden.

Die Dimension, in der die Angeklagte Atteste ausgestellt hat, ist sicherlich enorm und zeugt von einer gewerbsmäßigen Aktivität. Es geht dabei um insgesamt über 4.000 unrechtmäßig ausgestellte Masken-Atteste. Sie habe sich des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse” schuldig gemacht. Laut Staatsanwältin sei ein Attest bereits dann falsch, wenn es ohne vorherige Untersuchung des Patienten ausgestellt werde. An der Rechtslage beißt die Maus keinen Faden ab; genau wie das “Ärzteblatt” schildert allerdings auch der SWR die Sichtweise der Angeklagten nur sehr oberflächlich, und verweist lediglich auf ihre Behauptung „dass das Tragen von Masken generell gesundheitsschädlich sei und unter anderem zu Atemschwierigkeiten und der Gefahr einer Re-Infektion führe.” Immerhin lässt man die rund 150 Unterstützer vor dem Gerichtssaal (angeblich, es könnten auch deutlich mehr gewesen sein) nicht unerwähnt. Diese hatten ihre dortige Demonstration vor dem Amtsgericht Weinheim sogar offiziell angemeldet – was man von „Klimaschützern” auf der Straße oder im Museum ja nicht erwarten kann. Auf den Schildern der Unterstützer der Angeklagten standen Sätze wie „Die Würde des Menschen ist unantastbar” oder “Die Corona-Maßnahmen schaden den Schwächsten und nützen niemandem”.

Schauprozess zur Statuierung eines Exempels

Der Skandal ist im vorliegenden Fall nicht die Verurteilung – der Handel mit Attesten ist eine Straftat -, sondern das Strafmaß in seiner aberwitzigen Unverhältnismäßigkeit. Dieses und die Urteilsbegründung verstärken den Eindruck, dass es sich hier um einen Schauprozess gehandelt hat, dessen Durchführung und Ausgang eindeutig politisch motiviert waren. Hätte das Handeln der Ärztin im Einklang mit den Narrativen der Regierung gestanden und die Erwartungen der Corona-Hörigen erfüllt, indem sie etwa “übers Ziel hinausgeschossen” und beispielsweise ohne die Einverständniserklärung der Eltern Minderjährige gegen Corona geimpft oder Kindern eine zu hohe Dosis verabreicht hätte, was ebenfalls strafbare Handlungen gewesen wären: Dann wäre mit Sicherheit entweder gar keine Anklage erhoben oder selbige wieder fallengelassen worden. In jedem Fall wäre das Urteil definitiv deutlich wesentlich milder – mit einer Geld- oder maximal Bewährungsstrafe – ausgefallen.

Da wird es hier jedoch mit einer Feindperson des diffusen “Querdenker”-, “Schwurbler”-, “Verschwörer”- und “Delegitimierer”-Lagers zu tun haben, die sich von Beginn an vehement gegen das Maskentragen ausgesprochen hatte, sollte das “im Namen des Volkes” gesprochene Urteil nicht nur den eigentlichen Tatvorwurf ahnden, sondern auch eine warnende Abrechnung mit der gesamten Protest- und Geisteshaltung der Corona-Kritikerszene darstellen. Sowohl die Anklageschrift als auch Urteilstenor lesen sich umso entlarvender, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Wirksamkeit der Masken bis heute nicht eindeutig bewiesen ist und deren Tragen, vor allem für mehrere Stunden am Stück, absolut schädlich sein kann. Die Atteste – wenn auch ohne ärztliche Diagnose erstellt und gegen Geld verschachert –  haben daher zu keinem Zeitpunkt Schaden angerichtet, weder für die Patienten noch für Dritte, sondern ihnen im Gegenteil die Freiheit ermöglicht, die jedem Deutschen hätte zugestanden bleiben müssen.

Masken als zivilisatorische Errungenschaft

Fazit: Monika J. wurde nur deshalb extra hart bestraft, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, und weil und es galt, ein Exempel zu statuieren. Man möchte damit mutmaßlich all die anderen Ärzte, denen wegen ähnlicher „Delikte” noch Verfahren ins Haus stehen, zu Schuldeingeständnissen zwingen und ihren Willen brechen – ganz zu schweigen von der Abschreckungsbotschaft an ärztliche Nachahmungstäter in den “Pandemien”, die da noch kommen werden. Es soll der Eindruck zementiert werden, Masken seien eine grandiose zivilisatorische Errungenschaft, die Leben retten –  und wer das anders sieht, ist ein unbotmäßiger, potentieller Mörder. Dass unzählige Menschen aufgrund des Maskentragens psychisch und physisch zu Schaden kamen (der massive RSV-Ausbruch und die aktuelle besonders heftige saisonale Erkältungswelle sind Folgen der maskenbedingt geschwächten Immunsysteme!), zählt dagegen überhaupt nicht.

Das durchaus schuldbewusste Handeln J.’s, Atteste wahllos auszustellen ohne den Patienten auch nur gesehen zu haben, erklärt sich allerdings weniger aus Gewinnstreben (bei 4.000 Masken und 28.000 Euro Erlös kann es sich um keinen großen Reibach pro Einzelfall gehandelt haben) als aus der gänzlichen Überzeugung der Unsinnigkeit und Schädlichkeit der Masken. Wie Millionen andere und wohl auch unzählige Ärzte war J. der Meinung, niemand brauche so einen dämlichen Stofflappen wirklich – und da man zu den Hochphasen der Pandemie ohne Attest (sofern dieses überhaupt akzeptiert wurde) nirgendwo mehr ohne Maske reinkam, sah sie sich dazu verpflichtet, jedem, der wollte, eine Maskenunverträglichkeit zu bescheinigen. Das Handeln von J. war fraglos illegal, aber – zumindest meiner Meinung nach – nicht illegitim. Nicht alles, was verboten ist, ist auch ethisch falsch.

Vergleichen heißt nicht gleichsetzen

Über die Nazi-Vergleiche der Anwältin kann man sich zwar ebenfalls streiten, aber es ist nun einmal Fakt, dass wir es beim Corona-Komplex durchaus mit einer totalitären Ideologie zu tun haben – und viele Deutsche wären auch bereit gewesen, viel weiter zu gehen, womöglich so weit wie in den 1930er Jahren. Auch wenn Corona hier nur die Anfänge einer bedrohlichen Entwicklung offenbarte, ist die Parallelität zu diktatorischen Tendenzen nicht von der Hand zu weisen: Menschen wurden ausgegrenzt, weil sie “anders” waren, nicht mit dem Strom schwimmen wollten oder nicht bereit waren, jede undemokratische Maßnahme mitzutragen. Gewiss erging es Gegnern der Impfung, Maskenverweigerern oder Maßnahmenkritikern nicht annähernd so schlimm wie Regimegegnern in NS-Deutschland oder auch in der DDR – was allerdings auch niemand behauptet hatte.

Doch wenn der Satz “Wehret den Anfängen” etwas zählt, dann muss die Warnung vor solchen Entwicklungen erlaubt sein. Wir haben es hier wie bereits erwähnt durchaus mit einer totalitären Ideologie von “Volksgesundheit” und “Lebensschutz” zu tun, in deren Namen bestimmte Gruppen ausgegrenzt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wurden. Die Methoden der Diskriminierung waren andere, aber es handelte sich um Diskriminierung. Zudem standen im Zusammenhang des Impfterrors sogar Berufsverbot im Raum, zu denen es vereinzelt ja auch kam. Vergleichen heißt nicht gleichsetzen, aber die keimenden Gefahren müssen benannt werden.

Angeklagte wird nur als Täterin, nicht als Opfer dargestellt

Abgesehen davon erfahren wir in der Berichterstattung über J. auch nicht, jedenfalls nicht in den Mainstream-Berichten, wie schlimm es der Angeklagten Ärztin all die Jahre, in denen eine unfassbare Hetzjagd auf sie gemacht wurde, tatsächlich erging. Wir wissen nicht, welche Hassattacken sowohl körperlicher als auch psychischer Natur sie und ihre Angehörigen ertragen mussten. Möglicherweise hat sie ja auch Angriffe auf ihr Haus und/oder Morddrohungen erhalten. Die Angeklagte wird in den Mehrheitsmedien nur als Täterin und überhaupt nicht als Opfer dargestellt. Dass sowohl sie, ihre ebenfalls verurteilte Angestellte und all ihre anderen Mitarbeiter nun arbeits- und womöglich auch mittellos sind, interessiert in den Systemmedien niemanden.

Wie dem auch sei, mit seinem Urteil hat das Weinheimer Amtsgericht den Vogel abgeschossen – zumal es die Medizinerin nicht nur im Knast sehen, sondern ihr auch jahrelang die Ausübung als Ärztin verbieten möchte. Zudem zeigt es, dass wir wohl noch Jahre von einer echten Aufarbeitung entfernt sind. Wäre die öffentliche Debatte schon weiter (und würde nicht von denselben Scharfrichter- und Vorverurteilungsmedien unterdrückt, die über solche Urteile zwischen den Zeilen jubeln), und geständen sich die politisch Verantwortlichen und “Experten” die Schädlichkeit und Unverhältnismäßigkeit all der Corona-Maßnahmen öffentlich ein, zu denen eben auch das Maskentragen gehörte und teilweise immer noch gehört: Dann wäre es garantiert nicht zu diesem knüppeldicken Urteil gekommen. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Aufklärung in nächster Zeit verstärkt und ein Sinneswandel einsetzt. Dann könnte das Urteil gegen Monika J. in der nächsten Instanz womöglich wesentlich milder ausfallen – oder der Prozess sogar mit einem Freispruch enden.

41 Antworten

  1. Hätte die Ärztin ihr Vermögen mit potentiell gefährlichen bis tödlichen Covid-“Impfungen” aufgebessert und viel mehr Geld damit verdient als mit den Attesten, würde kein Gericht daran etwas Verwerfliches finden. “O Tempora, o mores”.

    29
  2. Hallo Ansage! Zuallererst habe ich eine Bitte: Strafft doch bitte die Artikel. Ich kann solch lange Artikel nicht lesen, ohne daß ich Sodbrennen und/oder Magendrücken bekomme. Wir, die wir hier lesen, wissen doch, wie sehr unser Staat und damit auch seine Justiz verkommen sind. Ich habe mich nicht impfen lassen, weil ich COPD und damit schon eine angeschlagene Lunge habe. Mein gesunder Menschenverstand hat mir angesichts der “LKW voller Coronatoten” und “die auf den Straßen Chinas umfallende Coronatoten” gesagt, daß mit Corona etwas nicht stimmt, vor allem, weil unsere Gottgleiche im September 2019 nach der Ehrung von Maos Badestelle im Großen Fluß auch in Wuhan genau das Labor besuchte, aus dieser ‘verflixte und hochintelligente Virus’ wahrscheinlich “entschlüpfte”. Gott, für wie blöde halten diese US-Marionetten uns eigentlich.
    Ich habe bis Februar 2022 ehrenamtlich Schwerstkranke betreut und mußte während der Betreuung und dem Einkauf im Supermarkt Maske tragen. Und trotz, daß ich diese Sch…maske wenig getragen habe, hat sich mein COPD sehr verschlechtert. Hut ab vor den Ärzten, die sich mit einer Maskenbefreiung gegen den Staat gestellt haben und die, die diese mutigen Menschen verraten haben, soll der Blitz beim Sch…en treffen! Ich habe solch eine Wut auf diese Denunzianten und kann es nicht anders ausdrücken. Aber eines Tages werden auch sie für alles zahlen müssen!

    29
    1. @Barbara Stein 4. Januar 2023 Beim 21:52
      “Ich habe mich nicht impfen lassen, weil ich COPD und damit schon eine angeschlagene Lunge habe”

      Ansonsten hätten Sie sich “impfen” lassen????

      1
      5
    2. Kauf dir eine “Vasaka” (indisches Lungenkraut) Pflanze. Ist ein hübscher weiss blühender pflegeleichter (allerdings tropischer) Busch. 1/3
      Blatt (gekaut und geschluckt) ein zwei mal täglich wirkt Wunder.

      1
      1
  3. Niemand begeht größeres Unrecht als derjenige, der es in Formen des Rechts begeht! Welche Urteile wollen Sie erwarten, wenn mehr als 90 Prozent der Richter “durchgeimpft” sind? Das ganze Justizwesen in BRD ist inzwischen in Corona-Fragen mehr als “befangen” …

    20
  4. Es war ein politischer Prozess und dementsprechend fiel die Strafe aus. In Diktaturen macht man das so. In Diktaturen geht es nicht um Wahrheitsfindung oder gar Gesetze, sondern immer um Ideologie. Wer dieser Ideologie nicht folgt, ist der Staatsfeind Nr. 1. Wenn es nach Faeser geht, werden wir zukünftig noch viele solcher politischen Prozesse erleben dürfen. Bei Pol Pot hat eine Brille gereicht, um, wenn man Glück hatte, auf’s Land geschickt zu werden oder gleich umgebracht zu werden. In der Ukraine hat es gereicht, wenn man russisch sprach. Dort reicht es auch, wenn man ein orthodoxer Christ ist, um bestraft zu werden und wenn man Pech hat, von neofaschistischen Gruppen zusammengeschlagen zu werden. Diktaturen sind im Grundsatz immer gleich und meist steigern sie im Laufe der Zeit auch noch ihre Taten zu Grausamkeiten.

    Übrigens, Ärzte stellen irgendwelche Schriftsachen i.d.R. nicht für umsonst her. Vor Jahren kosteten bei meinem damaligen Arzt ein paar Zeilen für den Amtsarzt 20 DM oder Euro. Ich habe vergessen, ob es noch vor dem Währungswechsel war oder erst danach.

    19
  5. und der besondere Hohn dabei – ich weiß nicht, wie es anderen Ortes war – aber in meiner Umgebung hat mehr als ein Geschäft plakatiert : “Wir akzeptieren keine Maskenatteste!”
    Also ganz klar : ohne Staubschutzmaske kein Eingang !
    Die Atteste auch dieser Ärztin waren schlechtes Toilettenpapier – und dafür dann verurteilt werden ?
    Hört sich stark nach Herrn Gessler an !

    11
  6. So was kann man nur außergerichtlich regeln. Ich führe einfach den Original-Ausdruck einer E-Mail-Korrespondenz bei mir und zeige ihn vor, wenn jemand das Bedürfnis hat, dass ich meine Verfassung glaubhaft mache.

    Für diesen Kommentar spare ich selbstverständlich jegliche Hinweise wie Namen und weitere konkrete Daten aus, weil die für jeden Leser sowieso anders sind.

    Meine E-Mail an ein Gesundheitsamt
    22.11.2021 22:46
    [Link zur Unterseite des Gesundheitsamtes]

    Sehr geehrte Frau XXX,
    um beim Bezahlen von Tankrechnungen niemanden in Verlegenheit zu bringen, bitte ich um einen Termin ab Dezember 2021, um eine amtsärztliche Bescheinigung für eine Maskenbefreiung zu erlangen. Dann steht mir voraussichtlich wieder ein Kraftfahrzeug zur Verfügung. Mir passt jeder Zeitpunkt, da ich von zu Hause aus freiberuflich über das Internet arbeite.

    Funktionelle Diagnose: Eine Diagnose auf dem Attest ist nicht explizit vorgegeben, sondern die nachvollziehbare und funktionelle Aussage zur Einschränkung des Maske-Tragens.

    Anlass: Seit mehr als 40 Jahren habe ich latentes Asthma, das durch Stress oder ein Gefühl, eine Erinnerung oder einen Gedanken, ein gehörtes oder gelesenes Wort, Sporen oder Pollen sekundenschnell zu einem Asthmaanfall führt, der mit einem stechenden Reiz im Hals beginnt und sich bis zu einem Hustenanfall steigern kann, der die dann einsetzende Atemnot begleitet. Nach wenigen Minuten sind die Symptome wieder verschwunden.

    Im Bewusstsein meiner Verfassung konnte ich vor mehr als 30 Jahren auf Medikamente verzichten, weil deren unerwünschte Wirkungen die Lebensqualität stärker einschränken als gelegentlicher Hustenreiz. Eine Maske zu tragen, ist für mich reines Gift.

    Ich habe keinen Hausarzt oder sonstigen Arzt. Auch will ich keinen in Verlegenheit bringen, da sich kein Arzt einer polizeilichen Razzia aussetzen will, wie es oft geschehen ist und noch immer geschieht, sobald Ärzte Atteste auf Maskenbefreiung ausstellen.

    Nach Infektionsschutzgesetz § 19 “Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen” bieten die Gesundheitsämter Beratung und Untersuchung an.

    Ich zahle als Mitglied der XXX-Krankenkasse XXX ärztliche Rechnungen selbst.

    Freundliche Grüße
    XXX
    [komplette Adressdaten und Links zu zwei meiner Internetseiten]

     
    Prompte Antwort des Gesundheitsamtes
    Die Antwort kam schneller als der Schall … noch während ich schlief.
    23.11.2021 08:56

    Sehr geehrter Herr XXX,
    auf Grund der derzeitigen epidemiologischen Lage ist das Gesundheitsamt der Stadt XXX nicht in der Lage, Untersuchungen bzw. Beratungen durchzuführen oder Bescheinigungen auszustellen, die nicht zu den Pflichtaufgaben gehören. Die von Ihnen angesprochenen Beratungen nach § 19 können hier derzeit nicht angeboten werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dr. med. XXX
    Stellvertretende Amtsärztin
    Stadt XXX
    Gesundheitsamt
    Amtsärztlicher Dienst
    XXX

    Mein Kommentar
    Selbstverständlich ist es die Pflicht des Gesundheitsamtes, eine solche Beratung und Untersuchung sicherzustellen. Der Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes erzwingt dies zweifelsfrei. Doch die Behörden haben sich durch ihre eigenen Maßnahmen lahmgelegt.

    Ich bin dem Arzt Rolf Kron dankbar, konnte ich doch auf diese Weise die Behörden bei minimalem Aufwand mit ihren eigenen Waffen schlagen! Daher empfehle ich diese Vorgehensweise zur Nachahmung! Je mehr Sand ins Getriebe gelangt, desto schneller beendet das BRD-Kartell den sinnfreien Corona-Informationskrieg!

    14
    1. @desto schneller beendet das BRD-Kartell den sinnfreien Corona-Informationskrieg!
      das ist eine vergebliche Hoffnung, da die mRNA-Experimente und der Nudging-Terror nicht originär von der berliner Politeska ausgeht, sondern von den Lakaien des Besatzerregimes aus USA veranlaßt wird.
      Und deren Interessen sind nicht nur geopolitisch anders gelagert, sie sind auch an der Bevölkerung nur als Humanresource allgemein interessiert.
      Mag sein, daß der Corona-Terror stillschweigend ausläuft – aber bisher deutet nichts daraufhin, daß die CORONA-Verbrecher in Politik und Justiz verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden – deshalb erwarte ich Ersatzhandlungen wie zuerst einen Klima- und Co2-Terror – möglicherweise im Zusammenschluß mit der Einführung eines social scoring-Systems und einem CO2-Budget – und danach eine neue “Pandemie” über die WHO und den Pandemie-Vertrag oder eine ähnliche Konstruktion.
      Möglicherweise wird die nächste Labor-Seuche dann auch tödlicher als die Corona-Grippe – die Bevölkerungsreduktion ist schließlich ganz oben auf der Agenda der Mächtigen!

      1. Wird wohl so oder ähnlich laufen. Doch an der Gefährlichkeit werden sie eher nicht manipulieren, haben ja die Hosen gestrichen voll aus Angst vor dem eigenen Hinscheiden.

    2. Schätzen Sie sich glücklich eine Antwort erhalten zu haben.

      Auf mein Schreiben an das Gesundheitsamt Köln erhielt ich gar keine Antwort !!
      Wie auch – ich fragte nach deren Befugnissen, und Rechtsgrundlagen.

  7. Das ist doch sonnenklar: Gegen die autochthone Bevölkerung geht die Justiz mit maximaler Härte vor. Aber bei Fällen, die die Einwanderer aus muslimischen Ländern betreffen, wird mit Wattebällchen geworfen.

    11
    1. Leider wahr, ich habe es lange nicht geglaubt – erlebe aber nun das verstärkte rabitate Vorgehen gegen die autochthone Bevölkerung im Kontrast zum Kuschelkurs gegen Muslimische Täter im Umfeld.

      1. @Blauigel 5. Januar 2023 Beim 10:53
        “Kuschelkurs gegen Muslimische Täter”

        Das sterbende “Deutsch”land braucht schließlich diese Fremden-Legionäre, neudeutsch Fachkräfte, da müssen Politik und Justiz beide Augen zudrücken – auf die Zustimmung der Bevölkerungsmehrheit kann man ja bauen…

  8. Die Ärztin und ihre Anwälte sind ein Vorbild für den Widerstand gegen die Diktatur der von der Besatzungsmacht eingesetzten Politiker und den ganzen Abschaum, der dazu gehört.Wenn die Richter geimpft sind, hoffe ich das sie die ganzen Nebenwirkungen der Impfung bekommen.Aber die meisten werden nicht geimpft sein.Es geht doch um die Ausrottung der Menschheit.Man brauch doch nur 500Millionen Sklaven. auf der Welt.

  9. “Welche Urteile wollen Sie erwarten, wenn mehr als 90 Prozent der Richter „durchgeimpft“ sind?”

    Das möchte ich doch glatt bezweifeln, genauso unsere Politiker.Von denen,bis auf wahrscheinlich Hardcore Klabauterbach wird nicht ein einzigster mit dieser gepanschten Giftbrühe geimpft worden sein. Ab und zu streute man in die Öffentlichkeit ein paar Meldungen über irgendwelche Corona Fälle im Bundestag, Ende. Keinem von denen ging es wirklich schlecht, für mich einfach nur Kasperletheater.Auch das “öffentliche “Impfen vor der Kamera, eine unterirdisches Schmierenkomödie. Siehe Uschi im Glas und Herr Howard Karpfenteich. Und schaut diese unsäglichen Einspieler im TV an, liebe Mitbürger und leck mich doch irgendwo, oder ich schütze mich,grauenvoll. Mit aller Gewalt wird weiterhin versucht, diesen Corona-Fake in die hohlen Köpfe der Deutschen zu hämmern. Es scheint auch noch teilweise zu funktionieren. Sie ÖPN oder beim einkaufen. Deutschland ist schon längst verloren, bei dieser Besetzung im Bundestag kein Wunder. Alle dachten, nach Merkel kann es nicht schlimmer kommen. Und es wurde noch viel,viel schlimmer.

  10. Also hier wird allen Ernstes einer Ärztin vorgeworfen, sie habe mit Maskenattesten gehandelt und damit 28.000 Eur verdient – während Impf-Ärzte, mit Akkordspritzen 100.000nde Eur zuverdient haben und damit viele Impf-Opfer schwer schädigten.

    Irgendwo ist hier der Wurm drin.

    Der Satz “der Handel mit Attesten ist eine Straftat” legt das Begehen der Tat nahe. Das ist eine Verurteilung indem dabei behauptet wird, die Ärztin hätte aus Gewinninteresse, also Habgier, mit Attesten gehandelt.

    Bei EUCH PIEPSTS WOHL!

  11. wie war das noch gleich? Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. Grundgesetz §20, Art. 4.
    Es wird höchste Zeit für das deutsche Volk endlich zu handeln!

  12. Hat der Richter auch gerufen: “Sie sind ja ein schäbiger Lump!” Egal – mit einer Hausdurchsuchung wird er wohl nicht rechnen müssen.

  13. Eine Bereicherung kann ich hier nicht sehen. Die Ärztin hat nach meiner Rechnung im Schnitt sieben € pro Attest verlangt, das dürfte wohl für ihre Arbeit angemessen sein. Ich habe für das Ausdrucken von Krankenakten erst vor kurzem 11,00 € bezahlt.

  14. Es ist seltsam Alle “klugen” Personen bringen es nicht in die Öffentlichkeit, daß die Maske nicht dicht ist. Jeder frühere ! ABC AbwOffz der Bw hätte das bescheinigt und damit die Nutzlosigkeit der Maske festgestellt. Bei Bartträgern sowieso. Auf meine Anfrage beim Gesundheitsministerium in Bayern wurde mir das bestätigt. Das ist das Ergebnis der Digitalisierung der Bevölkerung. Es wird kaum noch aufmerksam gelesen und Schlüsse daraus gezogen. Wir ertrinken in Information . Dazu kam noch die Haftungsfrage der Impfung, der im ersten Jahr keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Es war unglaublich.

  15. Was heißt: “… weil sie Patienten gegen Bezahlung Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll” ?

    • Ist gemeint: gemäß der ärztlichen Gebührenordnung? (nach meinem Gedächtnis ca. 17,50 brutto) Dann wären die Vorgänge formal in Ordnung.
    • Ist gemeint: im Austausch gegen ein frei ausgehandeltes Honorar? Dann riecht es nach Bestechlichkeit.

    Ein Einspruch hier:
    “…niemand kann ernsthaft behaupten, die Justiz hierzulande sei mit der im Dritten Reich vergleichbar”

    Doch, selbstverständlich kann man diese Justiz mit der “Justiz” des Dritten Reichs vergleichen, in beiden Fällen sind Urteile am Gesetz vorbei nach Ideologie und Eigennutz bzw. Fremdnutzen eher die Regel. Rechtsbeugung nennt man das! Existenzvernichtungen inklusive.

    Ein Vergleich ist aber keine Gleichsetzung, die sich in der Tat hier verbietet (zumindest bis ein oberster Strafrichter einen Angeklagten niederbrüllt “Sie sind ja ein schäbiger Lump”).

    (Mal beiseite, wen die heutige Justiz aktuell als die “Herrenrasse” behandelt.)

    Hoffen wir auf die Revision.

  16. Frau Merkel hat es doch 2020 schon auf den Punkt gebracht : “Corona ist kein medizinisches Problem sondern ein politisches”Manchmal lassen Politiker neben all dem sinnlosen Geschwurbel auch ein paar Krümel fallen ,für die es sich lohnt sie aufzuheben.

  17. Ganz einfach:
    Das wird allgemein als “ein Exempel statuieren” bezeichnet.
    Es soll eine Abschreckende Wirkung auf Nachahmer haben.

    Wie mit den Verd@chtigen der Silvesterfete in Berlin ungeangen wird, ist quasi das Gegenteil.

  18. Richter und Staatsanwalt waren in dieser Verhandlung unfähig zu sehen, dass diese Ärztin, die angeblich “wahllos und ohne Untersuchungen Masken-Atteste ausgestellt” hat, mit ihrer medizinischen Kompetenz eine Behörde bzw. eine Exekutive bekämpfte, die ebenso “wahllos und ohne Untersuchungen” einen Masken-Zwang verhängt hatte.

  19. Zitat: “, nach denen der Sinsheimer HNO-Arzt Schiffmann ebenfalls wahllos und ohne Untersuchungen Masken-Atteste ausgestellt habe…”
    Erstaunlich! Bei Corona Todesfällen wurde ungefähr auf die gleiche Art und Weise”ermittelt”!
    Da war auch jeder, der plötzlich und unerwartet mit dem Fallschirm abgesprungen ist und seinen Schlafsack dabei hatte ein Corona Toter!!
    Gestört hatte diese Tatsache das System allerdings nicht, eher im Gegenteil!

  20. jeder nichtmediziner durfte sich selber “krankschreiben”.
    ganz ohne arztbesuch und ohne jede medizinische vorkenntnisse.

    wer aber sagt, er könne keine maske tragen, wird des betruges verdächtigt. obwohl dadurch keine sozialwirtschaftlichen kosten entstehen.

  21. Die einzig richtige Frage müsste lauten: Schützten Masken andere Menschen vor einer Ansteckung? Da könnte man durchaus noch unterscheiden, welche Masken denn überhaupt zum jeweiligen Zeitpunkt vorgeschrieben waren. Eine Strafbarkeit muss außerdem sowohl im Zeitpunkt der Tat als auch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Würdigung bestanden haben bzw. noch bestehen.

    Das würde schon mal einen Erkrankungsbefund des Maskenverweigerers voraussetzen. Ein Gesunder kann prinzipiell keinen anderen – mit was auch? – anstecken! Auch wenn der Einzelbeweis nicht als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung anzuerkennen ist, ist immer noch fraglich, ob das Nicht-Maskentragen tatsächlich eine Fremdgefährdung ausschließen kann. Da stehen immer noch belastbare Gutachten aus. Eine Selbstgefährdung reicht dagegen grundsätzlich nie für eine Strafbarkeit aus, wenn es um Grundrechte geht. Und auch eine Beihilfe (Attest) zu einer straflosen Tat, kann nicht selbst zu einer Straftat werden. Allenfalls käme eine Ordnungswidrigkeit in Betracht. Aber auch für diese gelten die nachfolgenden Argumente. Denn diese Grundrechte bzw. die eigen-ärztliche Verantwortung hatten und haben das größte bzw. ein schweres eigenes Gewicht.

    Sobald mit hinreichender Gewissheit ausgeschlossen werden kann, dass das Maskentragen nicht (!) mit ausreichender Sicherheit zur Verhinderung von Ansteckungen anderer Personen taugt, hat die Strafwürdigkeit rückwirkend zu entfallen! So dürfte ab jetzt die Zeit für die Verurteilte sprechen, da wissenschaftlich fundiertere Gutachten folgen werden.

    Das Strafrecht ist nicht dazu da, eine Regierung bzw. die Regelungsschaffer vor Kritik zu schützen, sondern die Rechte (!) anderer Menschen. Es gibt keine Rechtsetzungsbefugnis für eine Regierung unabhängig von der realen Sachlage. Die Annahmen, die zugrunde gelegt werden oder wurden, müssen der Realität entsprechen und dürfen nicht herbeigeführt werden. Deswegen ist auch eine Verpflichtung zum Tragen von Fahrradhelmen umstritten. Diese Regelungen müssen immer im Einklang mit der Rechtsordnung (Verhältnismäßigkeit; Gleichheitsgebot u.ä.) stehen. Wenn Rechte anderer Menschen durch das Nicht-Tragen gar nicht gefährdet waren, sondern auch mit Maske in gleicher Weise gefährdet oder nicht-gefährdet waren, besteht keinerlei gesellschaftlichen Strafbedürfnis. Dies entspricht im Zivilrecht dem „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Um so mehr muss dieser Gedanke im Strafrecht berücksichtigt werden, wenn dort in Grundrechte zu Unrecht eingegriffen wurde.

    Die Strafverfolgungsbehörden wissen oder könnten inzwischen jedenfalls wissen, dass das Maskentragen zumindest als kaum oder nicht-geeignet zur Beseitigung der Ansteckungsgefahr eingestuft wird. Damit müssten sie zur Kenntnis nehmen, dass sie nun ihrerseits wegen Amtsmissbrauch und anderer Strafdelikte ins Visier geraten können, wenn sie an ihren Strafwürdigkeitsvorwürfen und den ausgsprochenen Strafzumessungen festhalten.
    Also: Vorsicht – das könnte schnell ganz dünnes Eis für die unbelehrbaren bestrafungswütigen Rechtsverfolger werden!

  22. Endet hoffentlich mit einem Freispruch!
    Was Lauterbachab+Co angerichtet haben, ist eine Katastrophe.
    Spritze nein, Maske könnte aber, richtig angewendet,
    durchaus nützlich sein. Desgleichen Hände desinfizieren.

  23. Bei Reitschuster habe ich die Aussagen des RA von der Ärztin gelesen, muss ich sagen
    unterirdisch vertreten.
    Wenn ich bereits eine Diagnose über eine schwere Atemwegserkrankung habe – ist eine erneute Untersuchung überflüssig !!
    Die Ärzte wollten keine Atteste ausschreiben egal ob berechtigt oder nicht.

    Aber mal bei Gesetzen zu bleiben
    – War die Durchsuchung bei der Ärztin Legal oder Illegal WER hat diese Anordnung unterschrieben??? Ich garantiere NIEMAND !!!

    Das Urteil wird auch nicht unterschrieben sein – NICHT Rechtsverbindlich!
    Auch der geschlossene Vertrag für die Verhandlung dürfte NICHTIG sein, da offensichtlich
    die Beklagte in Rechtsfragen – arglistig getäuscht wurde.

    Klage vor dem EuGH sehe ich zwingend notwendig.

  24. Bitte richtig stellen: Herr Künnemann ist der Anwalt von Frau Dr. J. Und Frau Bahner die Anwältin von der Mitarbeiterin.

  25. Warum sind NS Vergleiche unangebracht, nähert sich diese Regierung mit ihren und vor allem bei Strafverfahren missliebige Personen und deren gibt es viele z.B M. Ballweg. Doch der eindeutige Beweis ist die geplante Enteignung von Russen wie einst bei den J uden und man setzt noch einen drauf und sogar eines Landes. Das sollte jedem anderen Land eine Mahnung sein, ihr Geld in solche Länder wie Deutschland und die es gleichfalls Vorhaben, auf deren Banken abzulegen. Denn man sieht, ist es diesen Politiker bzw der Regierung, eine andere Regierung politisch nicht korrekt, beraubt man sie ihres Geldes. Wer sind die nächsten, macht man es bei Russland, wer sagt das als nächstes Ungarn an der Reihe ist. Das man es bei kritischen Mitbürgern wie der Ärztin macht und ihr die Einnahmen wenn nicht sogar die Konten plündern, ebenso bei Ballweg, den Querdenkern und all diejenigen die auf einer Demo gegen die Politik der Ampel sind. Man erklärt sie zu Rechte und Reichsbürgern und ist der Anfang erstmal gemacht, gibt es kein Halten mehr. Ich traue denen alles zu, wenn die Ärztin oder die Rollatoren Gang aus dem Gefängnis kommen, man ihre Konten per Gerichtsbeschluss wie Russland eingefroren, wenn nicht sogar geplündert wurden und auf Bürgergeld angewiesen ist. Wenn man es überhaupt bekommt. Bei den Clans hat man nichtmal ansatzweise soviel Mumm bzw daran Interesse. Was passiert dieses Jahr zu Silvester, fliegen statt Silvester Raketen, Molotowcocktails.