
Der renommierte Osnabrücker Rechtsanwalt Dr. Eberhard Frohnecke gehört inzwischen – neben einer Reihe weiterer auf Meinungsfreiheit im Netz spezialisierten Juristen (unter anderem Joachim Steinhöfel) – zu den engagiertesten Kämpfern gegen die unseriösen und widerrechtlichen Sperr- und Löschgebaren der „Datenkrake“ Facebook. In sporadischen Videobeiträgen informiert er über die Sach- und Rechtslage und berichtet über ausgewählte Verfahren. Im vorliegenden Fall geht es um sein eigenes – denn auch Frohnecke selbst wurde Opfer der Facebook-Zensurwillkür. Natürlich ließ er dies nicht auf sich sitzen – und nahm den Fehdehandschuh auf.
Welche interessanten Optionen sich beispielsweise aus der Datenschutzgrundverordnung und mit Blick auf etwaige Schadenersatzforderungen für Betroffene ergeben, führt Frohnecke im folgenden Video aus.
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