Sie arbeiten im Homeoffice? So einfach vor sich hin? Das wäre – so gänzlich uninformiert – einigermaßen fahrlässig, wie der “Mitteldeutsche Rundfunk” unter Hinzuziehung eines Experten und einer Fachanwältin nun gestern klargestellt hat. Als kurzer Service hier daher eine von mir zusammengestellte Zusammenfassung der öffentlich-rechtlichen Informationen zum Versicherungsschutz des zuhause korrekt Werktätigen.
Wir stellen uns Folgendes vor: Der Wecker klingelt. Sie schlurfen schlaftrunken durch den Flur in Richtung Schreibtisch, rutschen mit dem linken Filzpantoffel auf einer vom Sohnemann liegengelassenen Glasmurmel aus, reißen im weiteren Fortgang den Käfig samt Kanarienvogel vom Wandregal und ziehen sich überdies einen Schlüsselbeinbruch zu. Jetzt gilt es, nicht in Panik zu verfallen, sondern erst einmal nüchtern die Sachlage zu beurteilen! Die Versicherungsbedingungen stellen sich bei diesem Fall laut Sozialgesetzbuch wie folgt dar: Wir nehmen der Einfachheit halber an, Sie verfügen bereits über den erforderlichen umfassenden schriftlichen Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag. Ihr Arbeitgeber hat zudem die vorgesehene schriftliche Gefährdungsbeurteilung zu ihrem Schreibtisch und möglichen Unbilden auf den in Frage kommenden Arbeitswegen nach entsprechenden amtlichen Vorgaben erarbeitet und an den für prüfende Sozialfachangestellte zugänglichen Stellen hinterlegt.
Einstufung als hinreichend betriebswirtschaftlich Gestürzter
Dann wäre in einem nächsten Schritt zu klären, ob der Arbeitsplatz so eingerichtet wurde, dass “physische oder psychische Belastungen” ausgeschlossen sind. Ein in der Gefährdungsbeurteilung nicht erfasster Ausblick auf den Sommerbalkon mit der teilzeitbeschäftigten Nachbarin würde vermutlich zu Schwierigkeiten bei der Regulierung des Schadensereignisses führen. Sie sind außerdem subjektiv und objektiv nicht eigenwirtschaftlich tätig, grundsätzlich berechtigt in der Berufskleidung Ihrer Wahl in einem, nach entsprechenden Kriterien zugelassenem Homeoffice einer konzentrierten Beschäftigung nachzugehen und demzufolge als hinreichend betriebswirtschaftlich Gestürzter einzustufen.
Als nächstes wäre jetzt Ihr Frühstücksverhalten zu klären. Besser gesagt, die Frühstücksabsicht zum Zeitpunkt des unvorhersehbaren Vor- oder Rückfalls. Hätten Sie zum Beispiel – in einem Anfall fernöstlicher Arbeitsmoral oder auch nur aus Gewohnheit – auf ein morgendliches Frühstück verzichten wollen, wären also zum Zwecke der Arbeitsaufnahme vom Bett direkt zur Tastatur unterwegs gewesen, dann käme laut Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes eine geradezu idealtypische Art des Wegeunfalls in Betracht, den dann die gesetzliche Unfallkasse zu bearbeiten hätte. Können Sie dagegen nach Ende der Bewusstlosigkeit einen geplanten Umweg über die Küche nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, beispielsweise um dort ein übrig gebliebenes Stück Rhabarberkuchen einzunehmen, stellt sich die Situation vollkommen anders dar: Die Schlüsselbeinfraktur fiele dann aller Wahrscheinlichkeit nach in den nichtversicherten Privatbereich.
Haustier im demolierten Käfig
Inwieweit die eventuell noch getragene Nachtwäsche einen Versagensgrund darstellt, wurde durch die Richter nicht geklärt. Grundsätzlich, so stellt der Versicherungsfachmann des MDR aber ergänzend klar, sind eigenwirtschaftliche Wege innerhalb der Wohnung von irgendwoher zur Kaffeemaschine in der Küche nicht arbeitsschutzrechtlich versichert – Wege von ebendieser Kaffeemaschine zurück zur Dreitasten-Maus hingegen sehr wohl. Doch zurück zum konkreten Szenario: Wenn Sie also abschließend zu Fall gekommen sind und Ihnen gewahr wird, dass veritable Verdienstausfallfolgeschäden nach Sozialgesetzbuch drohen, so muss klar sein, dass weder das beim Sturz womöglich in Mitleidenschaft genommene Haustier noch der demolierte Käfig einbezogen werden können, sondern ausschließlich die nachzuweisenden Skelettschäden am tätigen Arbeitnehmer in Betracht kommen. Hierzu empfiehlt der MDR erstens die Benennung von Zeugen, zweitens das Anfertigen von Fotodokumentationen, drittens einen schriftlichen Bericht zum Hergang des Schadensereignisses und viertens natürlich die Bestätigung eines Arztes.
Der Hausarzt kommt in diesem Fall nicht in Frage; berechtigt ist ausschließlich ein sogenannter Durchgangsarzt. Dies rührt allerdings nicht aus der Tatsache her, dass Sie im Durchgang zu Fall gekommen sind, sondern geht auf den Willen des für Sie umfassend zuständigen Gesetzgebers zurück. Ferner wird im Beitrag klargestellt, dass die Entgegennahme eines Amazon-Paketes in der Regel nicht, der Gang in den Heizungsraum zum Zwecke der Erwärmung des Arbeitsplatzes aber durchaus versichert ist – und der Besuch des Kellers zum Zwecke der lautmalerischen Erheiterung vermutlich nur dann, wenn dies der Verbesserung des Betriebsklimas dient. Zum Nachhören der Details bitte – vorsichtig – hier entlang: “MDR aktuell” vom 12. August, Sendetermin 8:51 Uhr, “Unfälle im Homeoffice“.
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8 Antworten
Als ob die Deutschen keine anderen Sorgen hätten.
Wenn ein Deutscher sorgenvoll in die Zukunft blickt – und dies artikuliert,
dann ist er (mindestens) ein Verfassungs- und Demokratiefeind.
Und diese gehören verboten!
Grüne sorgen für Wählernachwuchs und wollen Gymnasien, Real- und Hauptschulen abschaffen
……denke mal für rotz rotz kotz kotz grünenmüll reicht die baumschule …
Die Grünen Jugend in Niedersachsen betreibt aktive Nachwuchsförderung: Das linksradikale Sammelbecken, aus dem sich die grüne Politikerelite rekrutieret, fordert nach Abschaffung des Inzestverbots, des Privateigentums und Deutschlands per se, nun die Abschaffung von Gymnasien, Real- und Hauptschulen. Im zukünftigen grünen sozialistischen Einheitsbrei sollen alle Schüler nach der vierten Klasse auf eine woke, grüne Gesamtschule gehen. Und anschließend natürlich das Kreuz bei den Grünen machen, wenn sie wissen, wie das geht.
@Doris Schmidt 15. August 2023 Beim 17:28
Haben sie nicht.
Ganz offensichtlich nicht.
Sonst würden es der ÖRR ja verkünden.
Zahlung an den ÖRR eingestellt.
“Krebs macht frei…!”
(“Der Tod kommt aus Thüringen.”) Spricht auch ein Sachse.
(Zum Verständnis, Musikgruppe Eisregen-Zitate.)
Jupp, keinen Pfennig mehr für dieses Elendspack! 😊 Woll’n ‘s mich einsperren dafür? Wohl bekomm’s! Alle sollen’s erfahren!
Apropos: Habe von Hrn. Thiel gar nichts mehr gehört/gelesen. Was ist mit ihm eigentlich??
Habe die Ehre.
Krebs macht frei!
Die Frage ist, worüber soll man bitterer lachen – über die offensichtliche Überregulierung, oder über die Nonchalance, mit der Arbeitgeber heutzutage “Home Office” regelrecht erzwingen, indem sie nicht mehr genug Arbeitsplätze für ihre Mitarbeiter vorhalten – siehe Microsoft, die für ca. 5500 Mitarbeiter in München ein Büro mit nicht mal 3000 Arbeitsplätzen vorhalten, auch schon lange vor Corona.
Auch wenn beim Homeoffice Überregulierung vorliegt, die Idee dahinter ist ja nicht schlecht: Schutz des Arbeitnehmers vor Gesundheitsschäden, Anrecht auf einen ergonomischen Arbeitsplatz, Versicherung über Berufsgenossenschaft. Der oft kleine private Wohnraum soll nicht noch zusätzlich kostenfrei dem Arbeitgeber nützlich gemacht werden. Trennung zwischen privatem und beruflichem Bereich, so wie in einer freiheitlich-liberalen Rechtsordnung private Akteure (=Bürger) von öffentlich-rechtlichen Akteuren (Staat und Untergliederungen) getrennt bleiben sollten. Eine soziale Marktwirtschaft versteht Arbeitnehmerrechte als Abwehrrechte gegen den Arbeitgeber, so wie Grundrechte Abwehrrechte gegen den übergriffigen Staat gewährleisten sollen.
Umgesetzt wird es, wie so oft, plump und lebensfern – einerseits, weil die Akteure vom öffentlichen Dienst kaum zu unterscheiden sind, andererseits, weil Missbrauch vorkommt und kam, und man die unseelige Haltung hat, mit Regulierung könne man kleine Probleme mit schwachen Akteuren leicht lösen, während man die großen Probleme ignoriert oder schönredet.
Aus Arbeitnehmersicht ist Home Office auch nicht unbedingt ein Vorteil: gerade wer in teuren REgionen wie München, Stuttgart, Frankfurt, Hamburg, Teilen von Berlin wohnt, wird nicht mal eben ein Zimmer übrig haben, weil angesichts exorbitanter Mieten jeder qm und jedes Zimmer wohlüberlegt sein wollen. Und Arbeiten am Küchentisch, bucklig über dem Laptop hängend und ohne Maus/Tastatur sind nun mal ineffizient und gesundheitsschädlich, fragen Sie Ihren Arzt.
Die Lösung sollte also sein: Homeoffice als Möglichkeit und Ausnahme ja, aber niemals den eigenen Arbeitsplatz aufgeben, und Arbeitgeber dazu zwingen, ordentliche Arbeitsplätze in genügender Zahl bereitzustellen.
Einst wurde der Adel, dann das Großunternehmertum von Neidern als parasitär verschrien. Besser geworden ist es ohne Adel und ohne Großunternehmertum nicht, denn die Steuern und Abgaben sind immens gestiegen. Warum? Die Bürokratie ist wie ein Krebsgeschwür mit Metastasen zum Mega-Schmarotzer-Netzwerk herangewuchert, besonders die grüne Bürokratie. Hinzu kommt: Grüne Schmarotzerbürokraten holen sich grenzenlos gleichgesinnte Schmarotzer aus aller Welt herbei. Und weil Grüne die schlimmsten Kriegstreiber sind, hohlen sie auch grenzenlos Verbrecher aus aller Welt herbei. Die grünen Statistiken unterscheiden dann nicht zwischen Biodeutschen und Papierdeutschen, wenn es um die Zuordnung der Verbrechen geht.
Herrlich! Man muss über Blödsinn auch mal lachen können und dieser Artikel stellt alle Zutaten dafür bereit. Danke dafür!